Olpe/Kirchhundem. Ein Kirchhundemer stand vor Gericht, weil er das Auto eines Sauna-Clubs angesteckt haben soll. Er gestand – und wunderte sich über sich selbst.

Es sei eine „fatale Idee“ gewesen, auf die der Angeklagte da am 19. Juni 2019 gekommen war, wird Amtsrichter Richard Sondermann später in seinem Urteil ausführen. Der 20-Jährige auf der Anklagebank des Olper Jugendschöffengerichts sieht es gleich zu Beginn der Verhandlung bereits ziemlich ähnlich. Eine ziemliche Dummheit sei das gewesen. „Ich weiß auch nicht warum. Ich mache doch so etwas nicht“, sagt er leise auf die Frage des Vorsitzenden nach dem Motiv, ein fremdes Auto anzustecken.


Das bleibt bis zum Ende der Verhandlung ungeklärt. Der junge Mann aus Kirchhundem war an jenem Samstag im „Grenzgebiet“ zwischen Sauer- und Siegerland unterwegs, mit einem Freund, der irgendwann „pinkeln musste“ und diesem Bedürfnis nahe einem Parkplatz im Hilchenbacher Ortsteil Grund dann auch nachkam. Der Angeklagte stieg ebenfalls aus seinem Pick-Up und sah auf dem Parkplatz einen kleinen Renault Twingo, der dort als Werbeträger für den in Hilchenbach beheimateten Saunaclub „Schwarze Tulpe“ diente.

Scheibe eingeschlagen und Benzin auf Hinterbank gegossen

Was nun geschah, bezeichnet er im Gerichtssaal als „Kurzschlusshandlung“. Er nahm einen Stein, warf das rechte hintere Seitenfenster ein, holte einen Kanister von seinem Wagen und goss etwas vom Inhalt auf die Hinterbank des Twingo: „Nicht viel, nur einen Schluck.“ Er habe gedacht, es müsse sich um Diesel handeln, fügt der Angeklagte an. Tatsächlich sei es als Benzin identifiziert worden, stellt der Richter danach fest und erarbeitet im Gespräch mit seinem Gegenüber, dass Diesel deutlich schwerer zu entzünden gewesen wäre.


Der Täter hatte sich nach dem Hineinschütten ins Auto gebeugt und die Flüssigkeit auf dem noch darin liegenden Stein entzündet. „Ich wundere mich gerade, dass Ihnen nichts passiert ist“, sagt Sondermann nachdenklich.

Danach seien sie Richtung Zinse gefahren, berichtet der junge Mann weiter. „Dann aber wieder umgekehrt und nach Hause. Da kam uns schon die Feuerwehr entgegen“, fügt er an. Einem Vorbeifahrenden fiel der Wagen auf, der Angeklagte wurde ermittelt, als Zeuge vernommen und relativ schnell auch als Beschuldigter. Er legte ein Geständnis ab, wie auch jetzt im Gericht.

Autistische Störung beim Angeklagten diagnostiziert

Es geht also nur noch um das Strafmaß. Der Schaden wird von der gegnerischen Versicherung auf 5600 Euro festgemacht. Der Besitzer des geleasten Twingo, der „drei Sauna-Clubs und noch einen Getränkehandel“ betreibt, führt weitere Kosten an.

Am Ende wird auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe Jugendstrafrecht auf den Mann angewendet, der zur Tatzeit 19 war, also noch Heranwachsender. Erst mit 18 wurde bei ihm eine autistische Störung festgestellt, dazu kommen noch gesundheitliche Einschränkungen. Richter Richard Sondermann ist selbst erstaunt, dass die Unterhaltung mit dem Angeklagten mühelos möglich ist. „Nach Aktenlage hätte ich das nicht gedacht“, gibt er zu. Während Verteidiger Dominik Tigges am Ende die nicht erklärbare Motivation seines Mandanten als möglicherweise erkennbarstes Indiz für seine Erkrankung vorstellt.


Jedenfalls sind sich alle Beteiligten einig, ein Jugendarrest oder gar eine Jugendstrafe wäre bei der großen Haftempfindlichkeit des jungen Mannes die schlechteste Lösung. Und, dass er durch seine diversen gesundheitlichen Probleme eine deutliche Reifeverzögerung aufweist. Auf der anderen Seite stimmen Richter, Schöffen und Verteidiger aber auch mit dem überein, was Staatsanwalt Fabian Glöckner in seinem Plädoyer heraushebt. Brandstiftung ist ein Verbrechen und würde unter normalen Umständen deutlich schwerer bestraft. Das müsse dem Angeklagten immer deutlich sein.

Betreuungsweisung und Geldbuße statt Haft

Am Ende steht eine einjährige Betreuungsweisung sowie die Verpflichtung, ebenso ein Jahr zur Autismus-Beratungsstelle des Kreises zu gehen, soweit die Kosten übernommen werden und die dortigen Fachkräfte die Gespräche für nötig halten. Schließlich wird eine Geldbuße von 750 Euro fällig. Bewusst überschaubar, weil noch die Versicherungsforderungen „auf Sie zukommen“. Aber auch nötig, findet selbst der Verteidiger.

Wenn das Urteil rechtskräftig werde und er sich nicht an die Auflagen halte, könne es vier Wochen Arrest geben, macht der Vorsitzende die Auswirkungen für den Angeklagten deutlich. Der nickt. Nach kurzem Blickkontakt mit Anwalt und Mutter nimmt der junge Mann das Urteil an, das damit in Kraft ist. „Es tut mir leid. Das kommt nicht mehr vor“, hat er im letzten Wort versprochen.