Wasserfall/Lennestadt. 2017 ereignet sich im Fort Fun bei Bestwig ein fürchterlicher Unfall mit einem 12-Jährigen aus Lennestadt. Jetzt endet der Fall strafrechtlich.
Nach dem Unfall auf der Sommerrodelbahn im Freizeitpark Fort Fun, bei dem ein zwölf Jahre alter Junge aus Lennestadt schwer verletzt wurde, ist strafrechtlich ein Schlussstrich gezogen worden.
Die Staatsanwaltschaft in Arnsberg hat, mit Zustimmung des Amtsgerichtes Meschede, ein Ermittlungsverfahren gegen Fort-Fun-Geschäftsführer Andreas Sievering eingestellt. Er muss als Auflage aber eine Geldbuße in vierstelliger Höhe an die Staatskasse zahlen, so Staatsanwalt Klaus Neulken auf Anfrage. Neulken sieht nur „eine geringe strafrechtliche Verantwortung“ bei dem Geschäftsführer. Ein weiteres Verfahren gegen einen Mitarbeiter des Parks ist ohne Auflage eingestellt worden.
Fuß und Unterschenkel abgetrennt
An einem Samstagnachmittag im Oktober 2017 war einem damals zwölf Jahre alten Jungen bei dem Unglück auf der Sommerrodelbahn ein Fuß und ein Unterschenkel abgetrennt worden. Das Kind war während der Fahrt in dem „Trapper Slider“ unter einen Schlitten geraten.
Der Junge, ein Jugendfußballer des FC Lennestadt, war an diesem Tag mit seiner D-Jugend bei einem Mannschaftsausflug im Fort Fun. Ein nachfolgender Fahrer sah das Unglück. Zu Hilfe kamen sofort die Mitarbeiter der Rodelbahn, die als erstes ein Team des DRK holten, das in der Saison im Freizeitpark stationiert ist. Parallel wurde der Rettungsdienst alarmiert, der den verletzten Jungen versorgte. Ein Rettungshubschrauber flog den Jungen dann in die Kinderchirurgie nach Gelsenkirchen.
„Eine Verkettung von unglücklichen Umständen“
Staatsanwalt Klaus Neulken sagt nach Auswertung der Gutachten: „Es war eine Verkettung von unglücklichen Umständen an dem Tag.“ Fest stehe demnach, dass die Bahn bei der Nässe an diesem Tag zu schnell gewesen sei – „das hätte der Geschäftsführer auch wohl erkennen können“. Zu seinen Gunsten spreche aber, dass die Bahn auch regelmäßig überprüft worden sei und in der Vergangenheit „jahrelang nichts passiert“ sei. Hinzu kam laut Gutachter eine schwierige Streckenführung: An der schnellsten Stelle der Strecke stellte er zwei Buckel fest. Geschwindigkeit und Nässe hätten die Vertikalkräfte, die auf den Schlitten wirkten, hier noch verschärft. Außerdem gilt aber auch: Ein möglicher Fahrfehler des Jungen kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Zu hohe Geschwindigkeit
Nach dem Gutachten konnte eine zu hohe Geschwindigkeit erreicht werden, die bei Nässe bis zu 50 km/h lag. Dies war von der Park-Leitung im Fort Fun zunächst angezweifelt worden: Direkt nach dem Unfall wurde von einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h gesprochen, die hier gefahren werden könne – danach würde der „Trapper Slider“ abbremsen.
Die Sommerrodelbahn ist eine der Hauptattraktionen im Fort Fun: Mit 1,3 Kilometern ist sie Europas längste Rodelbahn in einem Freizeitpark. Der Park hatte nach dem Unglück die Anlage mit besseren Anschnallgurten, Bremshebeln und Verriegelungen der Schlösser nachgerüstet, ein eigenhändiges Abschnallen war nicht mehr möglich.