Wetter/Herdecke. Jahrgang für Jahrgang: Der kürzeste Weg zu dem verlangten Kartenführerschein führt ins Rathaus: Was man zum Pflichtumtausch wissen sollte

Ungefähr jeder Zweite hat einen Führerschein. Bis 2033 müssen alle Führerscheine die neue Kartenform haben. Das sind zehntausende Anträge von Fahrern allein aus Wetter und Herdecke. Für die Fahrer bedeutet das Papierkram, Passfoto machen lassen und bar bezahlen. In der Führerscheinstelle des Kreises kommt dann alles zusammen, aus insgesamt neun Städten an Ennepe und Ruhr. Und doch bleibt Christian Götte, Leiter des Straßenverkehrsamtes, ziemlich gelassen.

Etwas mehr als die Hälfte ist bereits geschafft. Seit mehr als zehn Jahren werden bei der Führerscheinstelle des Kreises rund 10.000 Anträge jährlich auf Ausstellung eines aktuellen Kartenführerscheins gestellt. Die gleichmäßige Verteilung kommt daher, dass sich jedes Jahr andere Jahrgänge besonders angesprochen fühlen müssen bei dem Appell zum Austausch. Gerade ist wieder eine Frist abgelaufen. Wer 1971 geboren ist oder davor, sollte mittlerweile ein neues Führerscheindokument bei sich führen.

Kein Anschreiben vom Amt

Woher die einzelnen Jahrgänge das wissen? Von der Führerscheinstelle angeschrieben werden sie jedenfalls nicht. Wo ein Führerschein gemacht wurde, weiß nur die ausstellende Führerscheinstelle der jeweiligen Stadt oder des Kreises. Bei den häufigen Zuzügen bedeutet das: Beim Ennepe-Ruhr-Kreis lagert dieses Wissen vielfach nicht. Und auch die ausstellende Behörde kann nicht einfach eine Bitte für den Führerscheinaustausch rausschicken. Jahrzehnte nach der Prüfung sind die Wohnorte nicht bekannt.

Gewaltige Zahlen

Rund 43 Millionen vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden.

Motorrad- und Pkw-Führerscheine werden ohne Prüfung umgetauscht.

Es geht um gewaltige Zahlen: Etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden.

Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein. (Quelle: ADAC)

Also macht die Kreisverwaltung regelmäßig beispielsweise über Pressemitteilungen öffentlich, welcher Jahrgang sich denn aktuell mal um den Führerschein in einer neuen Form kümmern sollte. Aus Sicht der Verwaltung funktioniert das auch ziemlich gut. Nur eine etwas bessere Verteilung der Anträge über das Jahr wünscht sich Christian Götte. Zu Beginn eines Kalenderjahres tröpfeln die Anträge meist, ab September dagegen stapeln sie sich auf den Schreibtischen. Neun Mitarbeitende in der Führerscheinstelle erledigen das mit, aus Sicht des Leiters eine ausreichende personelle Ausstattung.

Der kurze Weg zum Rathaus

Das hat damit zu tun, dass in den Rathäusern wie in Wetter und Herdecke wertvolle Vorarbeit geleistet wird. Hier liegen die Anträge für die Neuausstellung eines Führerscheins aus, hier werden sie entgegengenommen. Hier wird auch der fällige Betrag von 35 Euro kassiert. Nicht einmal die Hälfte der Anträge werden direkt bei der Führerscheinstelle des Kreises eingereicht. Bei den Autofahrern ist der kurze Weg zum eigenen Rathaus der erkennbar beliebtere.

Christian Götte ist Leiter des Straßenverkehrsamtes des Ennepe-Ruhr-Kreises.

„Das Ausfüllen der Anträge geht ruckzuck.“

Christian Götte
Leiter des Straßenverkehrsamtes des Ennepe-Ruhr-Kreises

„Das Ausfüllen der Anträge geht ruckzuck“, sagt Christian Götte. Und doch ist mit ein paar zentralen Angaben noch nicht alles erledigt. Zu jedem Antrag gehört ein Passbild. Im Rathaus in Herdecke steht zumindest ein Automat, der biometrische Passbilder liefert. In Wetter ist das nicht der Fall. Ein Bild bedeutet Aufwand und Kosten. Mal eben ein vorhandenes Passbild antragsbegleitend vom Rechner online schicken, geht jedenfalls nicht.

Höhere Fälschungssicherheit

Die Sache mit dem Passbild führt zu den Wurzeln für den ganzen Aufwand. Den neuen Führerschein gibt es nämlich vor allem wegen der neuen Fotos, erklärt Christian Götte. Die Karten sollen europaweit einheitlich, in einer Datenbank erfassbar und vor allem fälschungssicher sein. Aktuelle Fotos auf der Karte tragen dazu bei. Nach 15 Jahren verlieren aber auch die jetzt ausgestellten Karten ihre Gültigkeit, und neue müssen her mit wiederum aktuellen Fotos. Erneut werden auch die Ausstellgebühren fällig. Zumindest ist in Planung, dass die Bezahlung auch online funktioniert.

Zehn Euro Verwarnungsgeld

Wer sich einen Antrag besorgt und diesen ausgefüllt hat, zudem ein biometrisches Passbild und die 35 Euro im Bürgerbüro abgibt, muss nur die Post abwarten und hat dann erst einmal Jahre lang Ruh. Aber was, wenn der Appell zum Pflichtumtausch nicht vernommen oder nicht befolgt worden ist? Mit zehn Euro Verwarnungsgeld ist dabei, wer nur einen alten Führerschein und damit ab einem bestimmten Jahrgang nicht den verlangten neuen Kartenführerschein bei sich trägt. Wiederholungs-„Täter“ müssten erst einmal als solche auffallen, und dann beläuft sich das Verwarnungsgeld auch nur auf 20 Euro, weiß Christian Götte.

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Schnelle Rechner sollten jetzt vorsichtig sein. Ganz so folgenlos ist es nämlich nicht, wenn der Papierführerschein oder ein älterer Kartenführerschein nicht ersetzt wird. Beim begleitenden Fahren geht es los. Wer seinem Kind die letzten Monate vor dem 18. Geburtstag nach bestandener Führerscheinprüfung bereits das Steuer überlassen möchte, braucht dazu die verlangte Führerscheinform. Auch beim Buchen eines Mietwagens oder Fahren im Ausland könnte es zu Problemen kommen. Beim Ausstellen eines internationalen Führerscheins allemal. Das geht nur noch auf Basis eines aktuellen Kartenführerscheins.

2033 soll der Führerscheinumtausch abgeschlossen sein. Zuletzt sollen auch die dran kommen, die Jahrgang 1952 und älter sind. Wenn sie dann noch fahren wollen.