Herdecke. Am Samstag sorgte ein Hund im Auto in Herdecke für einen Einsatz von Feuerwehr und Polizei. Die Geschichte hat ein wunderschönes Happy End.

Einsames Bellen: In der Straße „In der Schlage“ in Herdecke rührt ein Hund die Herzen. Passanten wählen den Notruf. „Uns wurde am Samstagmittag um 13.11 Uhr ein Hund gemeldet, der nach Zeugenangaben bereits seit Freitag dort eingeschlossen sein soll“, berichtet Polizeisprecher Christoph Neuhaus auf Nachfrage der Redaktion. Der Hund habe laut Passanten angeschlagen, und so seien die Spaziergänger auf ihn aufmerksam geworden.

Polizei und Feuerwehr rückten aus und nahmen den Hund von außen in Augenschein. Ihm schien es gutzugehen, daher entschlossen sich die Einsatzkräfte, den Wagen nicht einzuschlagen, um den Vierbeiner zu befreien, zumal eine der Fensterscheiben einen Spalt war geöffnet war, sodass für frische Luft gesorgt wurde.

Tierischer Einsatz
Der bellende Hund im Auto sorgte für einen Einsatz von Feuerwehr und Polizei.  © news4 Video-line tv | Florian Fernandez

Die Polizei versuchte stattdessen, den Fahrer zu ermitteln. Dafür suchten die Beamten auch das nahegelegene Krankenhaus auf und wurden scheinbar fündig. So habe sich die Halterin des Fahrzeugs tatsächlich in der Klinik aufgehalten. Und zwar aus einem triftigen Grund.

Zweimal an der gleichen Stelle geparkt

Wie sich herausstellte, war der Hund nicht zwei Tage lang im Auto eingesperrt, sondern wartete an zwei Tagen hintereinander an der gleichen Stelle auf sein Frauchen. Zwischendurch waren die beiden nämlich Zuhause. Der Grund dafür ist ganz einfach: Ein weiteres zweibeiniges Familienmitglied erwartete Nachwuchs, und die Tierhalterin begleitete sie. So kam es, dass das Auto samt Hund bereits am Freitag vor der Klinik gesehen wurde. Da war es allerdings falscher Alarm, und so ging es nach kurzer Zeit für die beiden Menschen und den Hund wieder nach Hause, bevor am Samstag tatsächlich die Geburt anstand und der Vierbeiner artig im Auto wartete. Der Hund dürfte hocherfreut darüber sein, dass er bald noch einen Menschen in seinem Rudel zu Hause hat. Seitens der Tierhalterin hat es also keinerlei Fehlverhalten gegeben, betont Polizeisprecher Neuhaus.

So ist die Rechtslage

Dennoch stellte sich einigen Lesern die Frage: Darf man ein Tier überhaupt im Auto zurücklassen? Die Rechtslage hierzu ist eindeutig, wie Neuhaus erläutert: „Ein Hund oder auch eine Katze darf im Auto bleiben, wenn dabei nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird.“ Und das besagt, dass dabei die herrschenden Witterungsbedingungen zu beachten sind und sicherzustellen ist, dass der Vierbeiner nicht unterkühlt oder überhitzt.

Während die Gefahr bei Hitze den meisten Tierhaltern zur Genüge bekannt sein dürfte, gilt es aber auch bei Kälte vorzubeugen. Spezielle Wärmematten und Decken können Abhilfe schaffen. Zudem sollte sichergestellt sein, dass die Tiere auch Wasser zum Trinken haben.

Doch ab wann wird von einer strafbaren Tierquälerei gesprochen? Eine Anzeige wegen Tierquälerei kann in der Regel erst folgen, wenn der Hund oder die Katze einen langen Zeitraum im Auto verbringt bzw. wenn er dort einer gesundheitsgefährdenden Hitze oder Kälte ausgesetzt ist. In diesem Fall müssen Tierhalter, der ihren Vierbeiner im Auto lassen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Was ist erlaubt?

Doch vor der Strafverfolgung steht in jedem Fall erst einmal die Gesundheit der Tiere. Die Passanten, die den Hund am Samstag entdeckten, riefen die Polizei. Doch hätten sie noch mehr tun dürfen, beispielsweise die Scheibe einschlagen, wie es in vielen Videos in den sozialen Medien immer wieder gezeigt wird? Hier ist Vorsicht geboten. Nur, wenn das Tier tatsächlich in Lebensgefahr ist, darf die Scheibe eingeschlagen werden, denn dann liegt ein Notstand vor, wie er in Paragraf 34 des Bürgerlichen Gesetzbuches beschrieben ist. Darin heißt es: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

Halter suchen

Sollte der Tierhalter, dessen Hund oder Katze in dem Auto zurückgelassen wurde, im Nachhinein Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten, muss das Gericht im Zweifelsfall prüfen, ob ein solcher Notstand tatsächlich gegeben war. Daher wird im Allgemeinen immer dazu geraten, den Besitzer des Tieres ausfindig zu machen. Sind beispielsweise Geschäfte in der Nähe, liegt die Vermutung nahe, dass sich der Tierhalter dort befindet. Oder, wie in dem Fall vom Samstag, als das Auto unweit des Gemeinschaftskrankenhauses parkte, war die Besitzerin in der Klinik. Sollte sich der Besitzer nicht auffinden lassen, dann kann Hilfe beispielsweise der Polizei erfragt werden.