Wetter/Hagen. Ein Wetteraner wurde im Herbst 2020 wegen der Verbreitung von kinderpornografischen Bildern verurteilt. Nun folgte der Berufungsprozess in Hagen.

In einer Online-Gruppe tauschte ein Wetteraner mit anderen Internetnutzern kinderpornografische Bilder und Videos aus. Im Herbst 2020 wurde der 66-Jährige wegen des Verbreitens und des Besitzes der verbotenen Inhalte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun wurde der Fall des bis dato unbescholtenen Mannes vor einer Berufungskammer des Hagener Landgerichts erneut verhandelt.

Im Zeitraum zwischen Sommer 2016 und Februar 2018 erhielt der heute 66-Jährige zum einen von einem gesondert Verfolgten ein Video mit kinderpornografischem Inhalt. Und überdies beteiligte er sich an einem Internet-Chat, bei dem der Fokus auf sexuellen Handlungen mit Kindern lag. Mit den Mitgliedern der Gruppe tauschte er entsprechende Fotos und Videos aus.

Im Zuge von Ermittlungen gegen einen gesondert verfolgten Mann offenbarte sich letztlich auch die Beteiligung des Wetteraners. Daraufhin erfolgte eine Durchsuchung seiner Wohnung. Dabei stellte sich heraus, dass er sich im Besitz von entsprechendem Material befand. Verbreiten von Kinderpornografie in 27 und Besitz in zwei Fällen wurden dem 66-Jährigen Mitte September 2020 in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hagen zur Last gelegt.

Er, der bis dahin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, räumte die Vorwürfe in vollem Umfang ein. Allerdings versicherte er auch, keine pädophilen Neigungen zu besitzen. Eine Behauptung, die das Gericht letztlich bezweifelte.

Strafmaß überprüfen

Während die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft beantragte, beließ es das Gericht bei einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Daraufhin wurde seitens der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die jedoch auf die Überprüfung des Strafmaßes beschränkt war. Damaliges Ziel: eine Strafe ohne Bewährung.

Gesetz verschärft

Eine Geldstrafe oder die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen beim Vorwurf der Verbreitung, des Erwerbs oder des Besitzes von Kinderpornografie ist inzwischen laut Gesetz grundsätzlich nicht mehr möglich. Im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern wurden die Strafhöhen dafür durch eine Gesetzesänderung im Juli 2021 deutlich angehoben, sodass die Mehrheit dieser Straftaten nun als Verbrechen eingestuft wird. Damit wollte der Gesetzgeber dem Ziel näher kommen, Kindern eine gewaltfreie Erziehung, insbesondere die Freiheit von sexueller Gewalt, zu ermöglichen. Der Straftatbestand der Verbreitung, des Besitzes und der Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte stellt eine Form sexualisierter Gewalt gegen Kinder unter Strafe. (Quelle: www.anwalt.de)

Nun befasste sich eine Hagener Berufungskammer mit dem Fall. Und es gab etliche Punkte, die sich zu Gunsten des angeklagten Wetteraners auswirken mussten. So sprachen das leere Strafregister, das bereits in erster Instanz erfolgte Geständnis, der Zeitablauf und der Umstand, dass er seitdem nicht mehr in Erscheinung trat, für ihn. Darüber hinaus zeigte sich der 66-Jährige bereit, eine Therapie anzutreten.

Bewährungsstrafe mit Auflagen

Diesmal wurde er zu zwei Jahren Haft verurteilt, diese Strafe wurde erneut zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings mit Auflagen: Er muss 3000 Euro Geldbuße an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen und überdies eine deliktbezogene Therapie machen.

Dieses Urteil wurde von allen Beteiligten akzeptiert. Die Entscheidung wurde sofort rechtskräftig.