Hohenlimburg. Baustelle in Henkhausen: Der Redaktion liegt die Klageschrift gegen das Projekt vor. Was die Klageseite will und wie es enden kann.
Während das neue Ganzjahresbad in Henkhausen zügig in die Höhe und in die Breite wächst und stramm auf den Eröffnungstermin 19. Dezember 2025 zusteuert, schwebt - wie berichtet - gleichzeitig das Klagegespenst über dem Hasselbachtal. Eine Person aus der Nachbarschaft hat den Gang zum Verwaltungsgericht auf sich genommen. Der Redaktion liegt die Klageschrift vor. Was das Ziel der Klage ist und wie es weitergehen kann.
Kläger und Anwalt nehmen keine Stellung
Weder die klagende Person selbst noch die ihn vertretende Anwaltskanzlei möchte auf Nachfrage der Redaktion über die Klageschrift sprechen, die der Redaktion vorliegt. Aus dieser geht hervor, dass die Klageseite die Baugenehmigung für das Ganzjahresbades anfechtet, die ihren Anspruch auf Gebietserhaltung verletze und gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoße. Das von der Stadt genehmigte Bad mit Hallenbad, Außenbecken, Terrassen, Kiosk- und Foodtruck, Liegewiesen und Beachvolleyballplatz solle laut Klageschrift nicht nur sportlichen Aktivitäten der Bewohner des angrenzenden Wohngebiets dienen. Es solle vielmehr künftig überörtlichen Interessen dienen.
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Viele Fahrzeugbewegungen erwartet
Laut Klageschrift rechne die Stadt zudem mit 155 Fahrzeugbewegungen und knapp 260 Besuchern pro Tag. „Durch das genehmigte Vorhaben wird das Wohngebiet umfassend geändert in ein Sondergebiet für überörtliche Freizeitaktivitäten“, heißt es in dem Dokument. Das genehmigte Bad befinde sich allerdings in einem reinen Wohngebiet. Die angrenzenden Straßen bestünden ausschließlich aus Ein- und Zweifamilienhäusern und nur zu Wohnzwecken. Die klagende Person gibt an, dass sie den Beweis durch Inaugenscheinnahme geführt habe. In reinen Wohngebieten seien Freizeitanlagen überdies unzulässig, geht aus der Klageschrift hervor.
Lärmgutachten angezweifelt
Auch Anlagen für sportliche Zwecke seien dort unzulässig. Die Stadt habe bei ihrer Genehmigung nicht einmal das Störpotential zum Nachteil der klagenden Person vollständig erfasst und geregelt. Es gebe auch keine schalltechnische Untersuchung zum Kiosk und zum Foodtruck. Die Klageseite sieht in dem Schallschutzgutachten einige unrealistische Annahmen. Zum Beispiel, dass der Lärm auf den Terrassen nur dann nicht störend wäre, wenn ein Viertel der Besucher auf den Terrassen gleichzeitig sprechen würden, während die anderen drei Viertel schweigen würden.
Laut Schallschutzgutachten würden auch immer nur vier Menschen den Beachvolleyballplatz nutzen, was die Klageseite für höchst unrealistisch halte. Weder der Liefer- noch der Busverkehr würden zudem in der Baugenehmigung erwähnt. Kiosk, Food Truck und das Bad müssten aber beliefert werden. Dass dies ohne Geräusche ablaufe, sei unmöglich.
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Verfahren per Baugenehmigung durchgezogen
Nach der Baugenehmigung seien 23 Stellplätze vorgesehen, erklärt die Klageseite. Diese würden aber auch Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Man vermute deshalb umfangreiche Park- und Suchverkehre. Auch die Nutzung des Außenbeckens werde kritisch gesehen. Laut Baugenehmigung dürfe es von 4 bis 10 Personen gleichzeitig genutzt werden. Im Sommerbetrieb sei das unrealistisch. Zuletzt kritisiert die Klageschrift, dass kein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wurde, bei dem alle privaten und öffentlichen Belange abgewogen worden wären. Das Verfahren sei, um es zu beschleunigen, im einfachen Verfahren per Baugenehmigung durchgeführt worden.
„Die Stadt Hagen wird die Klage fristgerecht erwidern. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, gibt es seitens der Stadt Hagen zu den gestellten Fragen nachvollziehbarerweise keine Stellungnahme.““
Stadt Hagen äußert sich nicht
Ob all diese Zahlen stimmen oder die Annahmen in den Gutachten wirklich unrealistisch sein könnten, kann die Redaktion nicht verifizieren, weil ein Einblick in die Gutachten nicht möglich ist. Konkret danach gefragt, antwortet die Pressestelle der Stadt Hagen: „Die Stadt Hagen wird die Klage fristgerecht erwidern. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, gibt es seitens der Stadt Hagen zu den gestellten Fragen nachvollziehbarerweise keine Stellungnahme.“ Gleiches gilt für die Betriebsgesellschaft des Hohenlimburger Schwimmvereins als Bauherrin des neuen Ganzjahresbades - kein Kommentar.
Ein nahender Ortstermin, bei dem auch das Verwaltungsgericht vertreten sein wird, soll eine erste Tendenz bringen, ob die Klage erfolgreich sein wird oder nicht. Was das letztlich bedeuten wird und ob sogar ein Rückbau drohen kann, bleibt somit aktuell noch unklar. Die Klage selbst hat noch keine aufschiebende Wirkung.