Hagen. Insgesamt müssen in Deutschland 43 Millionen Führerscheine in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Das soll Missbrauch vermeiden.

Notwendig ist der massenhafte Umtausche der Führerscheine in Deutschland wegen einer seit Januar 2013 geltenden Vorgabe der Europäischen Union. Danach dürfen Führerscheine nur befristet gültig sein und sind nach 15 Jahren– ohne weitere Prüfungen – auszutauschen. Dies hatte und hat Folgen für bundesweit rund 15 Millionen Führerscheine in Papierform und 28 Millionen Exemplare im alten Scheckkartenformat – auf ihnen ist keine Befristung vermerkt.

Bei den Papierversionen ist der daher notwendige Umtausch fast abgeschlossen - ab Mitte Januar 2025 dürften diese nur noch bei Bürgern, die vor 1953 geboren wurden, in der Tasche sein. Die Frist für diese Jahrgänge läuft noch bis Januar 2033. Gefordert sind ab 2025 die Inhaber von Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 hergestellt worden sind.

Hier gelten folgende zeitliche Vorgaben für den Umtausch: 19. Januar 2026 für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001, 19. Januar 2027 für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004, 19. Januar 2028 für die Ausstellungsjahre 2005 bis 2007, 19. Januar 2029 für das Ausstellungsjahr 2008, 19. Januar 2030 für das Ausstellungsjahr 2009, 19. Januar 2031 für das Ausstellungsjahr 2010, 19. Januar 2032 für das Ausstellungsjahr 2011. Für den Ausstellungszeitraum 2012 bis einschließlich 18. Januar 2013 lautet die Frist 19. Januar 2033. Zu finden ist das Ausstellungsjahr übrigens unter der Nummer 4a auf der Vorderseite des Kartenführerscheins.

Laut ADAC müssen in Deutschland rund 43 Millionen Führerscheine in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Alle Führerscheine sollen in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Der neue Scheckkartenführerschein gilt 15 Jahre. Wichtig: Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet, nicht die Fahrberechtigung als solche. Wenn das Dokument nach 15 Jahren abläuft, bekommt man einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.