Hagen. Kaum zu schaffen: Die Stadt Hagen muss über 100.000 Führerscheine umtauschen. Die Mammutaufgabe hat sich zu einer enormen Belastung entwickelt.

Die Stadtverwaltung in Hagen hat immer noch alle Hände voll mit dem Umtausch der Führerscheine zu tun. Bekanntlich müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle in der EU in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Grundsätzlich müssen Autofahrer ihre Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle ihres Hauptwohnsitzes umtauschen. Damit die Behörden nicht den Überblick verlieren, sind die Fristen nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahren gestaffelt. Zum 19. Januar 2025 sind die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 oder später umzutauschen, teilte Franziska Michels, Sprecherin der Stadt Hagen, mit: „Zum 19. Januar 2026 sind dann EU-Führerscheine mit den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 umzutauschen.“ Die Geburtsjahrgänge vor 1953 müssen ihre Papierführerscheine erst zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Über 100.000 Anträge müssen bearbeitet werden

Das gesamte Verfahren stellt nach wie vor eine große Belastung für die Stadtverwaltung dar, denn der bürokratische Aufwand ist natürlich enorm. Besonders in den Monaten November bis Februar würden viele Umtauschanträge gestellt, so Stadtsprecheirn Michels: „In dieser Zeit erhöht sich die Wartezeit für einen Termin von ca. vier Wochen auf sechs bis acht Wochen.“ Der Bearbeitungsrückstand kommt aber vor allem dadurch zustande, dass so mancher Umtauschantrag nicht vollständig oder korrekt eingereicht wird, was das Verfahren natürlich in die Länge zieht.

Die Stadt Hagen hatte schon 2021 ermittelt, dass 51,8 Prozent ihrer rund 190.000 Einwohner einen Führerschein besitzen und damit innerhalb von zwölf Jahren 101.000 Umtauschanträge bearbeitet werden müssen. „Das sind 8400 Anträge pro Jahr“, rechnet Franziska Michels vor. Dass das kaum zu schaffen ist, belegt die Realität, denn in den vergangenen vier Jahren hat die Stadt gerade mal 17.300 Führerscheine umgetauscht.

Zwischenzeitlich wurden die Mitarbeiter in der Fahrerlaubnisbehörde, um den Aufwand zu bewältigen, von zwei sogenannten 16I-Kräften (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) unterstützt, doch dieses Programm wurde aufgrund von Einsparmaßnahmen beendet. Außerdem ist es noch immer nicht möglich, den Umtauschantrag online zu stellen.

Die Sache mit den Karteikartenabschriften

Zu den Erfordernissen gehört auch die Bearbeitung von Karteikartenabschriften aus anderen Städten. Denn wurde der alte Führerschein nicht von der Stadt Hagen ausgestellt, muss der Besitzer bei der ursprünglich ausstellenden Stadt oder Gemeinde eine sogenannte Karteikartenabschrift anfordern und zum Umtausch vorlegen. Auf der anderen Seite ist natürlich auch die Hagener Stadtverwaltung verpflichtet, Karteikartenabschriften für weggezogene Bürger, die ihren Führerschein einst in Hagen erworben haben, auszustellen. Allein im vergangenen Jahr hat die Verwaltung 1400 dieser Abschriften versenden müssen.

Neben der Karteikartenabschrift sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein zum Umtausch mitzubringen. Obendrein gibt es den EU-Führerschein keineswegs kostenlos, jeder Bürger muss den vorgeschriebenen Umtausch mit 26,50 Euro bezahlen.

Dokument ungültig, Fahrerlaubnis bleibt erhalten

Nun erhält, wer seinen Führerschein zu spät umtauscht, nicht automatisch ein Verwarnungsgeld oder Schlimmeres: „Das Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument nicht mehr gültig ist, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert“, so Michels.

Zahlen muss aber, wer mit dem alten, nicht mehr gültigen Führerschein in eine Polizeikontrolle gerät. Dann sind, selbst wenn man sein Anliegen rechtzeitig beantragt hat, die Behörde den Umtausch aber nicht fristgerecht vollziehen konnte, zehn Euro Strafe fällig.