Hagen. Die Sanierung einer 57 Jahre alten Straße in Hagen wird zur unendlichen Geschichte. Stadt und Anwohner streiten um sehr viel Geld.
Bei der umstrittenen Sanierung der Hüttenbergstraße in Hagen werden die Uhren auf Null gestellt. Wie die Stadt Hagen auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, musste die Ausschreibung für die „Ersterschließung“ der Wohnstraße in Eilpe aufgehoben werden. Der Grund seien „fehlende Unterlagen“ gewesen, so Stadtsprecher Michael Kaub: „Die Vergabe soll jetzt aber kurzfristig, voraussichtlich Anfang Januar, erfolgen.“
Die Sanierung der 280 Meter langen Straße sorgt seit Jahren für Schlagzeilen in Hagen. Denn die Hüttenbergstraße wurde vor sage und schreibe 57 Jahren gebaut, dennoch bezeichnet die Stadt Hagen die jetzt geplante Sanierung als „Ersterschließung“, die von den Anwohnern finanziert werden müsse. Im Raum steht eine gewaltige Summe. Für die in der Straße notwendigen Arbeiten veranschlagt die Stadt Hagen einen Betrag von 1,066 Millionen Euro. Die beitragsfähigen Kosten, die auf die Anwohner umgelegt werden dürfen und von diesen bezahlt werden müssen, belaufen sich demnach auf 940.800 Euro.
Da ist es kaum ein Trost für die Anwohner, von denen die meisten seit Jahrzehnten in der Straße wohnen, dass die Stadt glaubt, die erneute Ausschreibung werde die Kosten nicht weiter in die Höhe treiben: „Wir gehen davon aus, dass sich bei den Kosten, die wir den Anwohnern mitgeteilt haben, keine Veränderungen ergeben werden“, so Kaub.
25.000 Euro im Schnitt pro Anwohner
Allerdings bleibt die Stadtverwaltung bei ihrer Auffassung, dass es sich um eine „Ersterschließung“ handele, betonte Kaub. Durchschnittlich 25.000 Euro fordert die Verwaltung von jedem der 30 Grundstücksbesitzer, der eine Fläche an dem Straßenabschnitt zwischen den Abzweigungen Am Weitblick und Krähnockenstraße sein Eigen nennt. Einige von ihnen wohnen seit der Erschließung Ende der 60er Jahre dort. Mehr als ein halbes Jahrhundert ist seitdem vergangen, die Hüttenbergstraße wurde zur ruhig-beschaulichen Straße, die Anwohner waren zufrieden, niemand dachte mehr daran, dass die Erschließung nicht abgeschlossen worden war.
Doch im Rathaus hatte man die Hüttenbergstraße keineswegs vergessen. Dass die „Erstherstellung“ nicht abgeschlossen werden konnte, lag am fehlenden Grunderwerb, der zwingende Voraussetzung dafür ist, dass das Beitragsrecht angewendet werden kann. Der Stadt fehlten also jahrzehntelang die rechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung der Hüttenbergstraße, mittlerweile liegen sie aber vor.
Alles läuft auf Rechtsstreit hinaus
Dass die Hüttenbergstraße saniert werden muss, bestreiten die Anwohner nicht. Einige sind auch bereit, die von der Stadt geforderte Summe ohne weitere Umstände zu bezahlen. Doch diejenigen, die sich gegen die Zahlungen wehren, haben den Rechtsanwalt Christian Schultz eingeschaltet. „Dass die Stadt Hagen nach fast sechs Jahrzehnten von einer Ersterschließung spricht, ist doch ein Witz“, sagt der Jurist, der außerdem bezweifelt, dass die 2019 erstmals veranschlagten Sanierungskosten durch die Neuausschreibung nicht doch erheblich steigen könnten.
Die Rechtslage sei für ihn eindeutig, so Schultz: „Wenn eine Straße, so wie jetzt die Hüttenbergstraße, lediglich erneuert wird, ohne das zum Beispiel neue Anschlüsse gelegt werden müssen, dann muss das nach Kommunalem Abgabengesetz (KAG) abgerechnet werden.“ Diese Straßenausbaubeiträge hatte der Landtag in Nordrhein-Westfalen im Februar dieses Jahres endgültig abgeschafft, seitdem werden die Kosten komplett vom Staat getragen.
Der Streit in der Hüttenbergstraße läuft also darauf hinaus, ob die Sanierung als „Ersterschließung“ oder als Sanierung nach Kommunalem Abgabengesetz anzusehen ist. Wie es aussieht, kann die Auseinandersetzung womöglich nur gerichtlich geklärt werden. Dann würde sie sich wohl noch viele weitere Jahre hinziehen...