Breckerfeld. Weil er unter Alkoholeinfluss einen Unfall in Breckerfeld verursachte, steht ein 22-Jähriger vor Gericht. Was sich an Heiligabend zutrug.
Was für ein Heiliger Abend: Mit ein Promille Alkohol im Blut verliert ein Fahrer am Nachmittag des 24. Dezember vergangenen Jahres auf der Dahlerbrücker Straße in Breckerfeld die Kontrolle über seinen Wagen. Auf regennassem Asphalt gerät er aus der Spur, überschlägt sich und wird von Bäumen gestoppt. Irgendwie kann sich der 22-Jährige aus dem Fahrzeug befreien. Jetzt steht er vor Gericht.
Eine andere Autofahrerin - zufällig Krankenschwester - hatte am Unfallort Erste Hilfe geleistet, bis der Rettungswagen kam. Der Unfallverursacher selbst trug eine Gehirnerschütterung, eine blutende Wunde am Kopf, ein aufgerissenes Handgelenk sowie zwei angebrochene Wirbel davon. An den Bäumen und am Boden entstand ein Schaden von etwa 2200 Euro.
Ein Promille Alkohol im Blut
Schnell stellte sich heraus, dass der Schalksmühler alkoholisiert war. Eine Messung knapp 45 Minuten nach dem Unfall ergab einen Wert von ein Promille - weil das eine strafbare Gefährdung im Straßenverkehr darstellt, fand sich der 22-Jährige im Amtsgericht Schwelm einer Strafrichterin gegenüber wieder. „Es war schlechtes Wetter. Ich bin langsamer gefahren, weil Wasser die Straße runtergelaufen ist“, gab der Angeklagte an. An den Unfall könnte er sich nicht erinnern. Er habe aber bis heute Schmerzen.
„Es war schlechtes Wetter. Ich bin langsamer gefahren, weil Wasser die Straße runtergelaufen ist.“
43-Jährige hilft an der Unfallstelle
Die Krankenschwester erklärte im Zeugenstand, den Unterboden des Autos zwischen Bäumen gesehen zu haben. Sie habe angehalten und den 22-Jährigen in einiger Entfernung zum Auto sitzen sehen. Der Angeklagte habe ihr gegenüber geäußert, sternhagelvoll und nicht selbst gefahren zu sein. Daraufhin hätten sie, andere Leute und Einsatzkräfte die Umgebung nach dem angeblichen Fahrer abgesucht, aber niemanden gefunden. Schließlich kam heraus, dass doch der Angeklagte am Steuer gesessen hatte.
Ein Freund sagte im Zeugenstand aus, den Abend mit dem Schalksmühler verbracht und mit ihm etwas getrunken zu haben. Danach hätten sie alle bei der Freundin des Zeugen übernachtet, der Angeklagte allein auf der Couch. Daher könnte er, so der 24-Jährige, auch nicht sagen, ob der Angeklagte vormittags noch etwas getrunken hatte. Er habe aber nicht alkoholisiert gewirkt: „Sonst hätten wir ihn ja auch nicht zu seinem Auto gebracht.“
Sechs Monate ohne Führerschein
Der Verteidiger brachte vor, dass nicht die Alkoholisierung seines Mandanten, sondern die Witterungsbedingungen zum Unfall geführt hätten. Das sah die Richterin anders und verurteilte den nicht vorbestraften Mann wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu 1200 Euro (40 Tagessätze zu je 30 Euro) Geldstrafe und verhängt eine Fahrerlaubnissperre von sechs Monaten.