Hagen. Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen machen es den Trägern immer schwieriger, in neue Kita-Angebote zu investieren.

Die Kita-Träger abseits der Kommunen stünden mit Blick auf ihre Zukunftsfähigkeit längst mit dem Rücken zur Wand, so die Einschätzung des Hagener Landtagsabgeordneten Wolfgang Jörg weiter. Die vor allem im vergangenen Jahr explodierten Kosten für Lebensmittel, Energie, Löhne oder auch Inflation könnten erst mit anderthalbjähriger Verzögerung abgerechnet werden. Bis dahin, müssten die Mehrkosten bei steigenden Zinsen von den Trägern vorfinanziert werden. Die von der Landesregierung angekündigte Überbrückungshilfe über 100 Millionen Euro sei da völlig unzureichend. Träger würden daher mit Personalreduzierungen reagieren, Ausbildung einstellen und Betreuungszeiten zurückfahren. „Diese Entwicklung ist besonders fatal“, warnt der Hagener Landtagsabgeordnete.

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In NRW gibt es rund 11.000 Kitas. Davon sind mehr als 6500 Einrichtungen in freier Trägerschaft und rund 1200 sind Elterninitiativen. Diese Kitas sind in besonderem Maße abhängig von Zuschüssen des Landes. Im Unterschied dazu werden Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft zu 100 Prozent aus Steuermitteln finanziert.

Neben dem Kunstquartier in der Prentzelstraße in Hagen soll in dem Gebäude, in dem einst die Innenstadtwache der Polizei untergebracht war, für fast zehn Millionen Euro eine neue Kita mit Energiezentrale fürs Museum entstehen.
Neben dem Kunstquartier in der Prentzelstraße in Hagen soll in dem Gebäude, in dem einst die Innenstadtwache der Polizei untergebracht war, für fast zehn Millionen Euro eine neue Kita mit Energiezentrale fürs Museum entstehen. © WP | Michael Kleinrensing

Sollte das Land die Zuschüsse nicht weiter erhöhen, so die Befürchtung von Wolfgang Jörg, würde der Druck auf überschuldete Kommunen wie Hagen weiter wachsen. Denn viele Träger stellen zurzeit Kita-Investitionsprojekte erst einmal zurück, weil sie angesichts der Baukostenentwicklung befürchten, dass die im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hinterlegte Mietpauschale bei weitem nicht ausreicht, um selbst bei einer 25-jährigen Vertragsbindung kostendeckend agieren zu können. Die Stadt Dortmund stockt daher aus Eigenmitteln den aktuellen Mietzins von 12,24 Euro/qm auf 15 Euro/qm auf, damit geplante Investitionsprojekte nicht ins Stocken geraten.

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Kämmerer setzt auf Einzellösungen

„Eine generelle Regelung für eine Zuschusszahlung halte ich weder für zielführend, noch für vertretbar“, betont hingegen der Hagener Kämmerer Christoph Gerbersmann. „Es würde sich dabei um eine freiwillige Leistung handeln, weil zunächst einmal auf Basis des KiBiz eine klare Finanzierungsgrundlage geregelt ist. Daher ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob auf Basis nachgewiesener Informationen eine Zuschusszahlung zur KiBiz-Miete angezeigt ist.“

So würde die Stadt Hagen schon seit geraumer Zeit verfahren, wobei in den Augen der Verwaltung die KiBiz-Miete „auskömmlich“ sei. „Dort, wo Investoren oder Betreiber nachweisen können, dass die KiBiz-Miete nicht auskömmlich ist, verhandeln wir über einen entsprechenden Zuschuss“, beschreibt der Finanzdezernent den Hagener Kurs.  

Kämmerer Christoph Gerbersmann

„Eine generelle Regelung für eine Zuschusszahlung halte ich weder für zielführend, noch für vertretbar. Es würde sich dabei um eine freiwillige Leistung handeln, weil zunächst einmal auf Basis des KiBiz eine klare Finanzierungsgrundlage geregelt ist. Daher ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob auf Basis nachgewiesener Informationen eine Zuschusszahlung zur KiBiz-Miete angezeigt ist.“

Christoph Gerbersmann

„Eine generelle Zusage eines freiwilligen Zuschusses wäre weder wirtschaftlich und haushalterisch vertretbar, noch im Rahmen der bisherigen Haushaltsgenehmigungen oder gar unter den Vorgaben der aktuellen vorläufigen Haushaltsführung rechtlich zulässig“, befindet sich Gerbersmann in absolutem Einklang mit der NRW-Landesregierung. Diese Investitionskostenzuschüsse gelten als freiwillige Leistungen der Kommune, die sich bei der anstehenden Haushaltsgenehmigung nur rechtfertigen lassen, wenn dadurch die Haushaltssicherung nicht beeinträchtigt wird. Darauf wies NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) zuletzt auf Anfrage von Wolfgang Jörg ausdrücklich hin: „Die haushaltsrechtliche Zulässigkeit der freiwilligen Übernahme von Trägeranteilen ist im Einzelfall mit der zuständigen Kommunalaufsicht abzustimmen.“

Dabei möchte die Ministerin auch nicht priorisieren zwischen dem Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz oder der Pflicht der Kommune zum Haushaltsausgleich. Beides „sind unabhängig voneinander wichtige politische Grundsätze und rechtliche Verpflichtungen“, so Scharrenbach. Wolfgang Jörg mahnt in diesem Zusammenhang an, dass seitens der NRW-Landesregierung bislang auch noch keinerlei Initiative ergriffen wurde, um den Offenen-Ganztags-Anspruch jedes Grundschulkindes ab August 2026 zu erfüllen: „Hier schlittern wir sehenden Auges in die nächste Katastrophe hinein.“