Gevelsberg. Die Grünen in Gevelsberg sehen in der möglichen Änderung des Denkmalschutzgesetzes mehrere Probleme und wenden sich deshalb an die Stadt.
Die Gevelsberger Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt und bezieht sich darin auf eine von der Landesregierung angestrebte Änderung des Denkmalschutzgesetzes. „Die Gesetzessystematik wird auf eine neue Grundlage gestellt, darüber hinaus gibt es umfassende und weitreichende Änderungen sowie Erweiterungen der gesetzlichen Vorschriften im Einzelnen“, erklärt die Fraktion dazu.
Demnach solle unter anderem die Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege abgeschafft werden. Stattdessen werde das Benehmen auf eine Anhörung reduziert. Damit solle die Untere Denkmalbehörde bei den Städten beziehungsweise kreisangehörigen Gemeinden die Entscheidung über die Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalschutzliste und Veränderungen am Baudenkmal alleine vornehmen, so die Grünen.
Fraktion stimmt nicht zu
Die Landschaftsverbände würden nur noch angehört. Somit entfalle die verpflichtende Beteiligung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände und damit die Expertise der dort beschäftigten Denkmalpfleger, Architekten und Kunsthistoriker. „Das ist nicht gut für den Denkmalschutz und die Baukultur in NRW“, so die Grünen. „Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Ansicht, dies bedeutet in letzter Konsequenz auch weniger Denkmalschutz für die Stadt Gevelsberg, was nicht unsere Zustimmung findet.“
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So möchte die Fraktion von der Stadt wissen, wie sie zukünftig, also nach der geplanten Gesetzesänderung, die Belange des Denkmalschutzes sicherstellen möchte. Auch interessiert die Grünen, mit welchem Personalbedarf die Verwaltung rechnet, um die Aufgabe sachgerecht erledigen zu können, und welche Qualifikation das Personal, das die Aufgabe zurzeit erledigt, aktuell hat. „Welche Qualifikation wird zukünftig notwendig sein? Welche Kosten werden von der Verwaltung für die Aufgaben in der Denkmalpflege zukünftig erwartet?“, fragt die Fraktion außerdem.
Stellungnahme geplant?
Darüber hinaus möchte sie erfahren, ob die Verwaltung die Gefahr von Interessenskonflikten zwischen Bauamt und der Denkmalpflege sieht und wie sie das Risiko einschätzt, von Immobilieneigentümern verklagt zu werden, wenn diese Veränderungen an denkmalgeschützten Bauten nicht genehmigt bekommen. „Wächst mit der Gesetzesnovelle der Druck auf die Stadt Gevelsberg?“, fährt die Fraktion in ihrer Anfrage fort. Sie hofft zu erfahren, wie die Stadt mögliche Konflikte in der Einschätzung eines möglichen Baudenkmals lösen möchte und ob sie plant, eine Stellungnahme zur Novelle abzugeben.