Schwelm. Schwelmer konsumierte und tauschte abartigste Kinderpornos – und war in Nachbarschaften aktiv. Die Dacho ist geschockt und reagiert deutlich.
Mit einer E-Mail an ihre mehr als 1000 Mitglieder und einer Veröffentlichung auf ihrer Internetseite reagiert die Dachorganisation der Schwelmer Nachbarschaften (Dacho) auf die Verurteilung eines Schwelmers, der wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt wurde. Er stammt aus den Reihen der 13 Nachbarschaften. „Null Toleranz“, so macht Dacho-Geschäftsführer Jochen Stobbe klar, herrsche den Taten des Schwelmers gegenüber. Der 41-jährige ist aus seiner Nachbarschaft ausgeschlossen worden.
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Während die Vorbereitungen auf das Heimatfest liefen, war das Kinderporno-Urteil gegen den Mann rechtskräftig geworden. Zu diesem Zeitpunkt war der Schwelmer bereits seit einigen Monaten zu zwei Jahren und acht Monaten Haft wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt gewesen. Es war nicht sein erstes einschlägiges Urteil. Die Dinge, die die Polizei auf seinem Rechner und seinen Smartphones fand, schockierten selbst erfahrene Ermittler.
Sprachlosigkeit bei den Nachbarn
Als im Kreise der Nachbarschaften bekannt wurde, dass es sich bei dem Mann um ein aktives Mitglied aus ihren Reihen handelte, herrschte Fassungslosigkeit. Die Obernachbarn und der Dacho-Vorstand bezogen am Freitagnachmittag um 15 Uhr auf ihrer öffentlichen Internetseite Position: „Waren solche Taten gestern noch weit weg, sind sie plötzlich unerkannt in unserem Umfeld. Es gilt, die Sprachlosigkeit zu überwinden und Worte zu finden, die unser Entsetzen deutlich machen und unsere Entschlossenheit zeigen, gegen jede Form des Missbrauchs vorzugehen.“ Der Dacho-Vorstand um den 1. Vorsitzenden Enzo Caruso und Geschäftsführer Jochen Stobbe, die Ehrenvorsitzende Christiane Sartor, Festzugleiter Jörg Brandenburg sowie die 13 Obernachbarn haben das Schriftstück unterzeichnet, in dem sich die komplette Führungsriege des Schwelmer Nachbarschaftswesens in entschiedener Deutlichkeit von dem Schwelmer und dessen Taten distanziert.
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Ebenso wird deutlich, dass die Väter und Mütter des Heimatfestzugs, in dem Kindergruppen ein fester und wertvoller Bestandteil sind, sich auch mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob jemand etwas von den abstoßenden Neigungen des Mannes hätte bemerken können oder sogar müssen. „Vielleicht war und ist es naiv zu glauben, dass das Unvorstellbare nie in unserem Umfeld stattfinden kann? Man kann den Menschen immer nur vor den Kopf schauen und hoffen, dass dahinter ,Normalität’ herrscht“, teilen sie mit. Sie schreiben weiter: „Der Versuch, das Gehörte zu verstehen und es einzuordnen, misslingt. Nicht vorstellbar, erschütternd, verstörend und abstoßend sind die Eindrücke, die bleiben. Unsere Aufmerksamkeit wird den Opfern gelten, denn sie bleiben zerstört zurück. Geschlossen stellen wir uns diesen Taten entgegen, auch wenn das Unfassbare zum Nachbarn geworden ist“, endet das Schreiben
Einschlägig vorbestraft
Parallel zur Veröffentlichung auf ihre Homepage, versandte die Dacho die entsprechende Mitteilung per E-Mail am Freitagnachmittag auch an die Schwelmer Nachbarn. Insgesamt haben die 13 Nachbarschaften mehr als 1000 Mitglieder in der Stadt Schwelm.
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Zunächst am 8. Oktober 2019 und dann am 27. April 2020 bekam der Verurteilte Besuch von der Polizei. Staatsanwältin Bettina Hirschberg listet die Fundstücke auf: „16.006 kinderpornografische und 4712 jugendpornografische Bilddateien. 538 Kinderporno-Videos und 142 Jugendporno-Videos.“ Tauschmaterial, mit dem er online in der Pädophilen-Szene unterwegs war, während er unter laufender Bewährung stand. Eine Therapie hatte er seit dem vergangenen Gerichtsverfahren nicht angetreten, jedoch Berufung gegen das neuerliche Urteil eingelegt. Im Rahmen des öffentlichen Berufungsverfahrens vor dem Landgericht in Hagen war der Schwelmer in den Fokus geraten.
Er selbst hatte sich im öffentlichen Verfahren als „pädophil, krank und dringend behandlungsbedürftig“ bezeichnet. Die Berufung zog er schließlich mangels Erfolgsaussichten zurück. Folge: Er wurde für zwei Jahre und acht Monate Haft verurteilt.
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