Dortmund. Im Fall des getöteten Mouhamed Dramé wirft die Staatsanwaltschaft den Polizisten bislang Vorsatz vor, weicht nun aber erstmals von dieser Annahme ab.

Der Prozess um den Tod des 16-jährigen Geflüchteten Mouhamed Dramé könnte gegen Ende eine entscheidende Wende nehmen. Beim jüngsten Verhandlungstermin am Montagvormittag (18. November) hat die Staatsanwaltschaft eine neue rechtliche Bewertung ins Gespräch gebracht – und ist dabei erstmals von der Annahme abgewichen, dass die angeklagten Polizisten vorsätzlich handelten. Demnach könnte es sich bei der Tat vom 8. August 2022 auch um fahrlässige Tötung gehandelt haben.

Die Anklage gegen die drei Polizisten und zwei Polizistinnen lautet auf gefährliche Körperverletzung im Amt, im Fall des Hauptangeklagten sogar auf Totschlag. Entscheidet das Gericht am Ende auf Fahrlässigkeit, würde dies ein wesentlich geringeres Strafmaß bedeuten. Die Staatsanwältin regte am Donnerstag vor dem Dortmunder Schwurgericht an, den Angeklagten entsprechende rechtliche Hinweise zu erteilen.

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Fall Mouhamed Dramé: Fahrlässigkeit könnte Strafmaß drastisch senken

Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags hätte dem Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren drohen können. Sollte das Gericht die Tat allerdings als fahrlässige Tötung werten, läge der Strafrahmen im Bereich einer Geld- oder einer weit niedrigeren Freiheitsstrafe, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

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Der 16-jährige Mouhamed Dramé war am 8. August 2022 im Innenhof einer Jugendeinrichtung von fünf Schüssen aus einer Maschinenpistole der Polizei getroffen und tödlich verletzt worden. Der Geflüchtete aus dem Senegal soll sich mit einem Messer in der Hand auf mehrere Beamte zubewegt haben, nachdem er zunächst mit Pfefferspray und anschließend mit zwei Elektro-Tasern besprüht beziehungsweise beschossen worden war.

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Der Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht soll voraussichtlich noch im Dezember enden. Ob die Schwurgerichtskammer die angeregten rechtlichen Hinweise erteilt, ist bisher nicht entschieden. (dpa/red)