Balve. Die neue Postfiliale in der Balver Hauptstraße ist nicht barrierefrei. DHL und Stadt sehen keine Möglichkeit, das zu ändern.

Und das soll es jetzt gewesen sein? Alle Verantwortlichen zucken mit den Schultern und beteuern, an der Situation nichts ändern zu können.

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Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen kann nur auf Missstände hinweisen, aber nichts anweisen. Die Stadt Balve ist damit zufrieden, dass es überhaupt eine Postfiliale in der Innenstadt gibt. Die Aussage der DHL-Group, eine andere Lösung sei „betriebswirtschaftlich nicht vertretbar“ empfinde ich allerdings als die größte Unverschämtheit.

Am Geld soll es also liegen, ob Menschen mit Behinderungen gleichermaßen Zugang zur Filiale bekommen oder ihre Postangelegenheiten davor erledigen müssen. In Artikel 10 des Grundgesetzes steht: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ In Balve gilt das aber augenscheinlich nicht für alle. Die „bestmögliche Lösung“ der Post, als körperlich eingeschränkter Mensch vor der Filiale zu klingeln und auf Bedienung zu warten, garantiert das jedenfalls nicht. Oder würden die Verantwortlichen der Post gern ihre zum Teil persönlichen Angelegenheiten auf der Straße klären wollen? Ganz abgesehen davon, dass es in der kalten und dunklen Jahreszeit ohnehin kein Vergnügen ist, auf dem Gehweg warten zu müssen.

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden - auch das steht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Aber nicht nur wegen der Gesetzeslage, sondern vor allem wegen der Achtung aller Balverinnen und Balver und ihrer Bedürfnisse muss hier schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden!