Balve/Menden. Mehr als 50 abscheuliche Dateien auf Computer und Smartphone des Angeklagten. Balver gesteht sexuelle Neigung zu Kindern.

Die Polizisten kamen an einem frühen Morgen zu der Wohnung, Anfang Februar 2023, und klingelten den heute 37 Jahre alten Balver aus dem Bett. Mit dabei hatten sie einen Durchsuchungsbeschluss, um die elektronischen Geräte des Mannes nach Kinderpornografie zu durchsuchen. Und das sollte sich lohnen, denn auf dem Computer sowie dem Smartphone fanden sich mehr als 50 Dateien, genauer gesagt Bilder und Videos mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt.

Von letzterem spricht der Gesetzgeber immer dann, wenn die zu sehenden minderjährigen Opfer, deren Herkunft meist im Dunkeln bleibt, mutmaßlich über 14 Jahre alt sind. Auf die Spur des heute 37-Jährigen kamen die Ermittler durch eine US-amerikanische Organisation, die den Missbrauch von Kindern etwa im Internet aufspürt und dokumentiert. Dort war aufgefallen, dass der Balver per E-Mail ein Video mit Kinderpornografie geschickt bekommen hatte.

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Das führte zu der angesprochenen Wohnungsdurchsuchung Anfang 2023, zu einer Anklage der Staatsanwaltschaft Arnsberg und nun zu einem Verfahren vor dem Schöffengericht am Mendener Amtsgericht.

Angeklagter bestreitet Absicht

Wie würde sich der Balver zu den Vorwürfen verhalten? Er sagte zunächst aus, das auf PC und Handy vorgefundene verbotene Material könne er wohl nicht leugnen. „Ich weiß aber nicht, wie ich daran gekommen bin“, bestritt er zunächst eine entsprechende Absicht. Er habe sich damals, also vor Februar 2023, in verschiedenen Chatgruppen im Internet bewegt und auch - wie er es ausdrücklich nannte - Ü18-Bilder, also legale Pornografie getauscht. Interesse habe auch deshalb bestanden, weil er schon lange nicht mehr in einer Beziehung gewesen sei, so der Beschuldigte. „In diesem Zuge müssen sie mir zugeschickt worden sein“, beteuerte er mit Blick auf die Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen. Die Frage, warum er dann die Dateien nach Auffinden nicht sofort gelöscht habe, konnte der Balver nicht wirklich schlüssig beantworten. Die Chatgruppen mit den mutmaßlich legalen Pornos habe er dann aber auch sofort und endgültig verlassen.

Die zur Verhandlung stehenden Dateien wurden in den Prozess eingeführt und angeschaut, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, also auch der Presse. Danach und nach einem Gespräch mit seinem Verteidiger änderte der Angeklagte seine Einlassung.

Angeklagter hat Dateien nach 2021 nicht mehr geöffnet

Er gestand ein, früher mal eine sexuelle Anziehung zu Kindern verspürt zu haben, nannte es „einen sehr kleinen Hang“. Deshalb hätte er die entsprechenden Dateien noch behalten. Aber er wolle das ändern, sich dieser Neigung therapeutisch stellen. Zu seinem Blick in die Vergangenheit würde es passen, dass nach Erkenntnissen der Ermittler die Kinderpornos zwischen 2017 und 2019 auf seinem PC landeten, und die allermeisten Dateien nach 2021 gar nicht mehr geöffnet wurden. Auch hatten sich keine Hinweise gefunden, dass die Bilder und Videos mit dem Missbrauch vom Angeklagten weiter verschickt wurden.

Dieses Geständnis verkürzte die Verhandlung deutlich, zu welcher zunächst auch gar keine Zeugen geladen waren. Das Urteil des Schöffengerichts lautete sechs Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Wobei dieser oder jeder noch kürzere Zeitraum einer Bewährungsstrafe laut Gesetz in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann. Und diese Möglichkeit nutzte das Gericht, sprach 180 Tagessätze - das entspricht sechs Monaten - über je 40 Euro, also 7200 Euro insgesamt als Sanktion aus. Bisher war der Balver nicht vorbestraft.

Nach den Plädoyers, als letztes Wort, hatte sich der 37-jährige Angeklagte nicht mehr äußern wollen. Aber sein Verteidiger sprach von Scham seines Mandanten, dass ihm die Tat peinlich sei. Er wolle die Verfehlungen nicht verharmlosen, so der Jurist, aber betonte mit Blick auf die Strafhöhe auch: „Die schlimmsten Menschen sind doch die, die solche Bilder und Videos erstellen.“ Das wollte der vorsitzende Richter Martin Jung in seinem Schlusswort der Urteilsbegründung so nicht stehen lassen: „Erst die Nachfrage sorgt für den Markt und fordert die Produktion und ein Teil davon waren Sie“, so Jung in Richtung des Mannes auf der Anklagebank.

Er forderte ihn auf, sich möglichen Neigungen zu stellen und diese hinter sich zu lassen. Konkrete Auflagen dazu gab es aber nicht.