Olpe. Ein 29-Jähriger soll an Weihnachten 2020 eine 17-Jährige gegen ihren Willen an die Brust gefasst haben. Gericht in Olpe stellt das Verfahren ein.
Das Verfahren gegen einen 29-jährigen Libanesen, der sich am Montag am Amtsgericht Olpe wegen sexueller Belästigung verantworten musste, wurde gegen eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro eingestellt. Ihm war vorgeworfen worden, dass er am 1. Weihnachtstag 2020 eine damals 17-Jährige in Olpe gegen ihren Willen an der Brust angefasst haben soll.
Zwei junge Frauen sollen ihn in Olpe angesprochen haben
„Ich habe nichts gemacht“, ließ der Angeklagte mehrfach durch den Dolmetscher vorbringen. Er sei verheiratet und habe es deswegen gar nicht nötig, woanders etwas zu suchen. Er sei am Tag des Vorfalls mit seiner Frau beim Schwiegervater in Olpe gewesen. Er habe draußen im Schnee eine Zigarette rauchen wollen. Bei einem kleinen Spaziergang in der Nähe vom Haus des Schwiegervaters hätten ihn zwei junge Frauen angesprochen und nach Zigaretten gefragt. Eine habe blaue Flecken und Verletzungen im Gesicht gehabt, die andere habe ihn in ein Gespräch verwickelt. Ob er ein Handy hätte, „sie wollte mir ein Musikstück vorspielen“. Er gab ihr das Gerät. Sie habe ihm das Musikstück eingetippt, „auch ein Libanese, der aber deutsch singe“. Dann habe sie sich selbst von seinem Handy aus angerufen. Damit hätten jetzt beide die Nummer des jeweils anderen. „Sie wollte wissen, ob ich eine Freundin habe“, sagte der Angeklagte vor Gericht, der daraufhin von seiner Frau erzählt haben will. „Ich fragte, ob ich helfen kann“, so der 29-Jährige weiter und nahm damit Bezug auf das verletzte Mädchen. Die beiden Mädchen hätten verneint, dann sei er gegangen.
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Später sei eine WhatsApp-Nachricht von einer fremden Nummer eingegangen. Er habe „Hallo“ geschrieben und wissen wollen, wer sich hinter der Nummer verberge. „Es kam keine Antwort. Ich habe die Nummer blockiert“, so der Angeklagte. Die Chatprotokolle, die Amtsrichterin Stephanie Scheepers vorlagen, zeichneten allerdings ein anderes Bild. Sie bewiesen, dass der Angeklagte zwei Tage später mehrere Sprachnachrichten von der damals 17-Jährigen bekommen und auch noch einmal geantwortet hatte. In den Sprachnachrichten warf die junge Frau dem Angeklagten lautstark vor, dass er etwas gegen ihren Willen getan habe und genau wisse, was gemeint sei.
Verurteilungen wegen Beleidigungen und Leistungserschleichungen
Daran habe er sich nicht mehr erinnert, entgegnete der Angeklagte: „Es ist so lange her und ich arbeite in drei Schichten.“ Er sei schon sechs Jahre in Deutschland und habe nie Ärger gemacht oder gehabt. Sein Strafregisterauszug, in dem frühere Verurteilungen wegen Beleidigungen und Leistungserschleichungen eingetragen sind, verschwieg er.
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Das mutmaßliche Opfer erschien nicht zur Verhandlung. Staatsanwaltschaft und Gericht konnten sich damit auf eine Einstellung des Verfahrens einigen – mit der Auflage, dass der 29-Jährige innerhalb von sechs Monaten 300 Euro an den Verein „Frauen helfen Frauen“ zahlen muss.