Olpe/Drolshagen. Auf glatter Straße gerieten sich vor vier Jahren ein Autofahrer und ein Lkw-Fahrer in die Haare. Der Pkw-Fahrer stand am Freitag vor Gericht.
Es ging um eine üble Körperverletzung. Laut Anklage sollte ein 50-Jähriger aus Marienheide einen Lkw-Fahrer (24) aus Drolshagen zunächst ins Gesicht geschlagen und dann am Boden liegend getreten haben. „Der Angeklagte trat auf seinen Knöchel. Der Geschädigte erlitt einen Trümmerbruch des linken Sprunggelenks, wurde operiert und war drei Monate arbeitsunfähig“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in der Anklage im Olper Amtsgericht.
Abgespielt haben sollte sich das Geschehen am 17. Januar 2018 in der Nähe der zugeschneiten Autobahnauffahrt Drolshagen. Auf glatter Straße soll es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung der beiden Männer gekommen sein. Verteidiger Keuter betonte, dass der 50-Jährige nicht getreten habe: „Wir gehen davon aus, dass sich der Geschädigte bei einer anderen Gelegenheit verletzt hat und das meinem Mandanten in die Schuhe schieben will.“
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„Ich habe ihn nicht getreten“, versicherte auch der 50-Jährige. Vielmehr sei der Lkw-Fahrer der Aggressor gewesen: „Er haute auf meine Motorhaube und wollte mir eine Kopfnuss verpassen. Dann schlug er mir ins Gesicht und meine Brille flog runter. Ich habe ihn dann gepackt und wir sind hingefallen. Er hat dann noch zu mir gesagt, dass meine Eltern Geschwister seien.“
Zunächst ein verbaler Streit
Der junge Kraftfahrer berichtete, dass er mit seinem Lkw auf der glatten Straße stehen geblieben war: „Er wollte mit seinem Auto vorbei und behinderte den Winterdienst. Das war ein völlig unpassendes Verhalten. Ich habe ihm gesagt, dass er doch warten soll, bis geräumt ist. Das hat er nicht verstanden und es ist zu der Auseinandersetzung gekommen.“ Der Angeklagte habe ihn geschubst und sie seien zu Boden gefallen: „Beim Aufstehen hat er mich von hinten in die Ferse getreten“, sagte der Drolshagener. Gesehen habe er diesen Tritt aber nicht, nur gespürt.
Es sei nicht klar, ob es zu einem Tritt gekommen sei, meinte die Staatsanwältin: „Das hat niemand gesehen.“ Die Aussage des Geschädigten sei widersprüchlich. Die Staatsanwältin beantragte einen Freispruch, dem sich der Verteidiger anschloss.
Verfahren wegen Falschaussage
Auch Richter Richard Sondermann kam zu diesem Urteil. Der Geschädigte habe sehr diffuse, allgemeine Angaben gemacht: „Er hat gesagt, dass er beim Aufstehen in die Achillesferse getreten worden sei. Das ist anatomisch gar nicht möglich, dass dadurch eine Fraktur entstanden ist.“ Eine der Ungereimtheiten sei auch, dass der Lkw-Fahrer den Angeklagten als „Dämlack“ bezeichnet habe: „Das hat er bei der Vernehmung bei der Polizei gesagt. Hier sagt er, der Begriff sei ihm gar nicht bekannt.“ Der Angeklagte könne der Tat auf keinen Fall überführt werden, so der Richter. Die Staatsanwältin kündigte an, dass sie nun ein Verfahren wegen Falschaussage gegen den jungen Lkw-Fahrer einleiten wird.