Lennestadt. Die Stadt Lennestadt möchte eine Summe im sechsstelligen Bereich wieder haben, die sie für die Unterbringung von Flüchtlingen investiert hat.
Die Folgen der Flüchtlingswelle vor sechs Jahren sind immer noch nicht ganz verraucht, auch auf rechtlicher Ebene qualmt es weiter. Am kommenden Freitag, 5. November, geht es vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster um 455.000 Euro, die die Stadt Lennestadt vom Land NRW wieder haben möchte. Die Stadt Lennestadt klagt in einer Berufungsverhandlung auf die Erstattung von Mehrkosten, die 2015 für die Unterbringung von Flüchtlingen angefallen waren.
Die Stadt meint, dass ihr damals zu Unrecht auch Personen zugewiesen worden waren, die nicht um Asyl nachgesucht hätten oder in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes hätten wohnen müssen. Die Stadt verlangt, dass ihr die dafür zu viel gezahlten Kosten erstattet werden, also die Differenz zwischen den erhaltenen Pauschalzuweisungen und den tatsächlich entstandenen Aufnahme- und Unterbringungskosten, unterm Strich 455.000 Euro.
Auch Xanten zieht vor Gericht
Viele Kommunen in NRW hatten damals diese Praxis angeprangert, aber nur Lennestadt und Xanten waren vor das Verwaltungsgericht gezogen. Der Fall Xanten, das auf eine Erstattung von 935.000 Euro klagt, wird am Freitag ebenfalls in einem separaten Verfahren verhandelt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Klage 2019 abgewiesen. Begründung: Es habe sich nicht um Amtshilfe, sondern um eine Pflichtaufgabe nach Weisung gehandelt. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Auffassung der Städte zutreffe, die Ausländer seien ihnen zu Unrecht zugewiesen worden. Denn die beide Städte hätten keine einzige Zuweisungsentscheidung mit Rechtsbehelfen angegriffen.
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Die Stadt hatte auch moniert, dass Kommunen wie die Stadt Olpe, auf deren Gebiet landeseigene Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge betrieben wurde, finanziell besser gestellt wurden. Diese ungleiche Behandlung sei damals angesichts der Ausnahmesituation in 2015 sachlich (noch) vertretbar gewesen, hatte das Verwaltungsgericht entschieden.
Nun kommt es am Freitag zu einer Neuauflage. Bürgermeister Tobias Puspas will persönlich an der Verhandlung in Münster teilnehmen: „Ich bin gespannt, wage aber keine Prognose, wie sich das OVG positionieren wird. Es gibt auch keine Hinweise, in welche Richtung die Entscheidung ausfallen könnte“, so der Bürgermeister.