Hohenlimburg/Henkhausen. Ein Treffen zwischen Stadt und Hohenlimburger Schwimmverein (HSV) schafft wohltuende Klarheit in einer emotional aufgeladenen Diskussion.

Wer blickt eigentlich noch durch in der Hohenlimburger Bäder-Debatte? Wird das Richard-Römer-Lennebad nun abgerissen oder nicht? Wird das Henkhauser Freibad überbaut? Traglufthalle oder Teilüberdachung? Und was hat es mit dem Begriff des „Sarkophags“ auf sich, den Kritiker in der Debatte benutzen?

Ein Treffen zwischen Stadt und Hohenlimburger Schwimmverein (HSV) am Ende der vergangenen Woche schafft schon beinahe wohltuende Klarheit in einer Diskussion, die zuletzt unübersichtlich und emotional aufgeladen war.

Rolf Adler ist Rechtsanwalt. Und er ist Mitglied des HSV. Und als solches nimmt er offiziell als Schwimmer und als Jurist Stellung zu dem Treffen, das zwischen Stadtspitze und HSV jüngst stattfand.

Modernisierungskosten würden Förderbudget übersteigen

Die Stadt hatte einen Ratsbeschluss im Gepäck, in dem sinngemäß steht: Abriss des Lennebades, dafür Herrichtung des Henkhauser Freibades für den ganzjährigen Schwimmbetrieb in Hohenlimburg.

Die ewig lange Debatte über Fördermittel und Abrisskosten ersparen wir dem Leser an dieser Stelle. Nur so viel: Die Modernisierungskosten würden das zur Verfügung stehende Förderbudget von 4,4 Millionen Euro um mindestens drei Millionen deutlich übersteigen.

Die Fragen, die vor besagtem Gespräch in der Öffentlichkeit noch waberten: Kann ein Rat eigentlich Beschlüsse für ein Freibad-Gelände fassen, das in Privatbesitz ist? Welche Rolle spielt der Schwimmverein? Und wie geht es weiter?

Gelände des Freibades gehört Erbengemeinschaft

„Das muss man erstmal ganz nüchtern betrachten“, sagt Rolf Adler. Ja, so der Jurist, ein Rat könne erstmal hergehen und Planungen für ein Gelände festlegen, das ihm nicht gehöre. Das sei in diesem Fall geschehen.

Das Gelände des Freibades Henkhausen gehört einer Erbengemeinschaft, bestehend aus Hubertus Grass, seinen zwei Geschwistern und den drei Kindern der verstorbenen Schwester. Diese Gemeinschaft hat einen Erbpachtvertrag mit dem HSV geschlossen und hat auch die Gestaltung und Weiterentwicklung in die Hände des HSV gelegt.

„Wenn die Politik einen Beschluss fasst, dass das Lennebad abgerissen werden und das Freibad Henkhausen überdacht werden soll, ist das erstmal kein Eingriff in privates Eigentum“, sagt Rolf Adler. Dann habe die Stadt nun eben den Auftrag, mit dem Besitzer bzw. Pächter über diesen öffentlichen Wunsch zu sprechen. Mehr erstmal nicht.

Mitglieder mit klarer Haltung

Auch interessant

Der HSV hatte unter seinen Mitgliedern abgefragt, welche Lösung sie denn bevorzugen würden. Dort befürwortet der Großteil eigentlich die Tragluftvariante und nicht die bislang mancherorts als „Sarkophag“ kritisierte Teilüberdachungslösung, weil die den Freibad-Charakter des Bades zerstören könnte.

„Wir haben uns sehr konstruktiv mit der Verwaltung ausgetauscht“, sagt Rechtsanwalt Adler, „das war wirklich ein sehr gutes Gespräch.“ Eines, in dem es erstmals ganz konkret um eine realistische Ausgestaltung gegangen sei. Mit dem Ergebnis, dass möglicherweise auch eine Teilüberdachung eine Option sein könnte, sofern sie beispielsweise lichtdurchfluteter und offener sei und mehr von dem Freibad-Charakter übrig lasse. Planungen, die laut Adler von den eher irreführenden, bestehenden Zeichnungen aus öffentlichen Vorlagen abweichen würden.

Das alles ungeachtet eines Bürgerbegehrens, über das noch entschieden werden muss. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren nicht, ist innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung ein Bürgerentscheid durchzuführen.

Besitzer: „Stehe hinter dem Verein“

Der Erbpachtvertrag des Hohenlimburger Schwimmvereins für das Freibad Henkhausen, geschlossen mit der Erbengemeinschaft rund um Hubertus Grass, läuft Ende 2026 aus und muss bis Ende 2021 für weitere 30 Jahre verlängert werden.

Der HSV hat den Pachtvertrag 1992 mit einseitiger Option auf 25 Jahre weiter verlängert bis 2027 und kann dann noch mal 30 Jahre einseitig verlängern.

„Wir können gar nicht kündigen“, sagt Hubertus Grass. Er stehe hinter dem Schimmverein: „Wir haben da keine größeren Aktien. Der Verein muss gucken, ob sie es übernehmen. Die Stadt muss entscheiden, ob ihnen diese vertragliche Grundlage ausreicht oder sie ein Zusatzabkommen haben will.“

„Ich habe das als Jugendlicher auch genossen“

Der Wunsch von Hubertus Grass: „Henkhausen soll ein Treffpunkt bleiben für Schwimmen, Sport, Gesellschaft und Gemeinschaft. Ich habe das ja auch als Jugendlicher so genossen und will das noch vielen weiteren Generationen gönnen.“

„Als das Lennebad gebaut wurde, wurden wir als Verein auch nicht gefragt. Sie haben das Bad gebaut und es war für uns als Wasserballer mit der Höhe absolut nicht geeignet“, so Grass: „Zum Wasserballspielen war es eine Katastrophe. Wir fanden es, als es gebaut wurde, nicht gut – aber mit dem Verein hat keiner Kontakt aufgenommen. Es gab viel Sachverstand, was Schwimmen und Schwimmbäder anging, aber den hat die damalige Hohenlimburger Stadtverwaltung nicht gesucht. Das Lennebad war für uns die Winterheimstätte, aber es ist nicht das, was wir geliebt haben.“

Erster Vertrag schon 1927

Der erste Vertrag zwischen Familie Grass und Hohenlimburger Schwimmverein für das Freibad Henkhausen geht auf das Jahr 1927 zurück. Neben dem Freibad war einst das elterliche Hotel-Restaurant. „Da sind wir aufgewachsen. In meiner Kinderzeit in den 1960er-Jahren war im Freibad richtig was los. Da konnten die Leute nicht nach Italien in den Urlaub fahren, da waren ein paar tausend Leute bei gutem Wetter. Das hat mit der Zeit abgenommen.“

Der Erbpachtvertrag zwischen Familie und Schwimmverein wurde immer neu angepasst und verlängert. Bis Ende des Jahres kann der HSV nun einseitig verlängern. „Von unserer Seite ist da überhaupt nichts zu wollen“, so Grass.

Langfristiges Nutzungsrecht beim Verein

Der Verein hat das langfristige Nutzungsrecht und das schließe Umbaurecht von Gebäuden etc. mit ein, solange der Zweck gewahrt werde. Wenn etwa Gewerbe angesiedelt werde, sei der Vertragsgegenstand nicht mehr gegeben. Regelungen müssten theoretisch geschaffen werden für den unwahrscheinlichen Fall, dass es den HSV mal nicht mehr geben sollte.

„Bei Investitionen der öffentlichen Hand muss das über Jahrzehnte gesichert werden. In dem Fall muss man gucken, welche Risiken es gibt. In unserem Fall ist es ein notarieller Erbpachtvertrag“, sagt Hubertus Grass.

Auch dieser Fall wird aktuell mitbedacht.