Menden. Weil die Inzidenzen auch in Menden wieder ansteigen, wird das Ordnungsamt in der Gastronomie verstärkt die Einhaltung der 3G-Regel kontrollieren.
In Anbetracht der gestiegenen Inzidenzen in Menden und dem Märkischen Kreis wird das Ordnungsamt in den kommenden Tagen und Wochen verstärkt die Einhaltung der 3G-Regel in der Gastronomie überprüfen. Das kündigt die Stadt Menden an. +++ Alles zur Corona-Lage im Märkischen Kreis mit Menden und Balve in unserem Newsblog +++
Für die Gastronomie gilt: genesen, geimpft, getestet
Die Inzidenzen im Märkischen Kreis wie auch in Menden steigen wieder an. Nach wie vor gelten daher die Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. „Deren Einhaltung“, so Bürgermeister Dr. Roland Schröder, „ist wichtiger Teil des Gesundheitsschutzes aller“. Aus diesem Grunde verweist Bettina Renfordt, Leiterin der Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Menden, darauf, dass gastronomische Angebote in Innenräumen nach der Coronaschutzverordnung nur von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen werden dürfen (die sogenannte 3G-Regel), sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen oder Getränken beschränkt. +++ Menden: 2G- oder 3G-Regel in Restaurants +++
Bei Verstoß gegen Vorschrift droht empfindliches Bußgeld
Sowohl Kundinnen und Kunden wie auch Betreiberinnen und Betreibern droht bei Verstoß gegen diese Vorschrift ein empfindliches Bußgeld.
In Anbetracht der relativ hohen Inzidenzen im Märkischen Kreis werde das Ordnungsamt deshalb verstärkt Kontrollen in Gastronomiebetrieben durchführen. +++ Mendener Einzelhandel und Gastronomie aufeinander angewiesen +++