Attendorn. Die EuroParcs Gruppe empfiehlt den Wintercampern, bis Sonntag zu verschwinden, denn die Vorarbeiten beginnen jetzt. Was auf die Politik zukommt.
Die Dauercamper an der Waldenburger Bucht in Attendorn sollen bis kommenden Sonntag, 6. März, ihr geliebtes Urlaubsdomizil an der Bigge verlassen. Darum bittet sie die EuroParcs Gruppe aus den Niederlanden, die seit Herbst 2021 neue Eigentümerin der Anlage ist und bekanntlich auf dem Areal über den Toren der Hansestadt einen modernen Ferienpark – den EuroParcs Biggesee – errichten will. Den ersten seiner Art in Deutschland mit verschiedenen Urlaubsformen – vom Tagescamping über Baumhäuser und Tiny Häuser bis hin zum Ferienhaus für bis zu zwölf Personen.
Im Konzept, das das Unternehmen im Grundsatz ausgearbeitet hat, sind die Ganz-Jahres-Camper nicht mehr vorgesehen. Vor wenigen Wochen erhielten sie daher ihre Kündigungen zum 31. März 2023 und laufen seitdem Sturm gegen diese unternehmerische Entscheidung. Die rund 50 Wintercamper werden sogar schon jetzt gebeten, ihre Sachen zu packen.
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„Sollte eine Räumung aufgrund der Kurzfristigkeit bis zu diesem Datum für die Wintersaisoncamper nicht möglich sein, sind wir darauf bedacht, gemeinsam mit den einzelnen Campern individuelle Lösungen zu finden. Selbstverständlich werden wir den Wintersaison-Campern die Gebühren für den Monat März anteilig zurückzahlen“, erklärt Stefanie Härpfer, Direktorin von EuroParcs Deutschland, auf Nachfrage dieser Redaktion. Denn schon in den nächsten Tagen sollen die Vorarbeiten für den eigentlichen Umbau der Anlage, zunächst im südlichen Teil, beginnen. Diese Arbeiten werden Lärm und Dreck verursachen – an einen erholsamen Urlaub auf dem Campingplatz ist dann nicht mehr zu denken.
Seit zwölf Jahren Wintercamper
Für Holger Lang aus Bergisch Gladbach, der seit 2010 Dauercamper an der Waldenburger Bucht ist, ist diese Nachricht der nächste Tiefschlag: Noch am Wochenende habe er mit zwei unmittelbar betroffenen Wintercampern gesprochen, die schon aufgrund der Kurzfristigkeit Probleme sähen, bis Sonntag den Platz zu verlassen. „Auch diese Entscheidung zeigt, wie mit uns Menschen umgegangen wird und der Kommerz im Vordergrund steht“, kritisiert der verheiratete Familienvater scharf. „Das ändert aber nichts daran, dass wir erneut das Gespräch mit der Stadt und dem Betreiber suchen, weil wir gerne noch ein bisschen bleiben würden“, so Lang weiter. Das gehe einem Großteil der Dauercamper so, die zu gerne ihr zweites Wohnzimmer behalten würden.
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Tim Machon aus Langenfeld, zwischen Düsseldorf und Köln gelegen, kommt seit zwölf Jahren zum Wintercampen nach Attendorn. Er schlägt in dieselbe Kerbe wie Holger Lang und beschwert sich über die Art und Weise, wie mit ihnen umgegangen werde: „Auf unserem Campingplatz sind viele Freundschaften entstanden, und ich fühle mich mit Attendorn verbunden. Doch leider mache ich eine Flucht der Camper vor den Geldhaien aus.“
Unabhängig von den verärgerten Campern startet der Ferienparkbetreiber nun ein Stück weit auf eigenes Risiko mit einem Teil der vorbereitenden Arbeiten, denn eine Genehmigung für den Bau der dort geplanten Tiny Houses liegt dem Unternehmen noch nicht vor. Geht auch gar nicht, denn EuroParcs hat noch gar keinen Bauantrag eingereicht. Der Betreiber wartet nämlich auf die notwendige Rückendeckung von Stadt und Stadtrat.
Bebauungsplan aus den 70ern
Warum? Der aktuell gültige Bebauungsplan „Waldenburger Bucht“ aus den 1970er Jahren sieht die Urlaubsform Dauercamping grundsätzlich vor. Also genau die Zielgruppe, die der Betreiber in seinem Konzept nicht mehr möchte. Nun kann die Politik ein neues Ziel formulieren und die Urlaubsform Dauercamping zugunsten einer anderen Nutzung aufgeben. Im Vorgriff auf die zukünftige Entwicklung kann dann eine Baugenehmigung – dafür ist der Kreis Olpe zuständig – für eine Bebauung erteilt werden, die das aktuelle Baurecht noch nicht vorsieht, in Zukunft aber vorsehen soll. Das Baugesetzbuch spricht hierbei von der Befreiung von einer Festsetzung.
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Auf dem Bereich, wo heute die Dauercamper stehen, soll nach dem Willen von EuroParcs ein Areal für rund 50 sogenannte Tiny Houses (Mini-Wohnhäuser) entstehen, für die das Unternehmen eine Baugenehmigung benötigt. Doch das alles geht nur, wenn der Stadtrat der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans zustimmt und im Prinzip ein neues Konzept verabschiedet. Dazu braucht es nun im ersten Schritt einen sogenannten Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan. Der Stadtrat kommt dafür am 30. März zusammen.
Fünf verschiedene Bereich
Der Ferienparkbetreiber hat unlängst sein grob ausgearbeitet Konzept dem Stadtrat vorgestellt. Dieses sieht fünf Bereiche vor. Auf dem Areal A im westlichen Plangebiet, das das Unternehmen frisch erworben hat, können auf einer rund 34.000 Quadratmeter großen Fläche knapp 80 Ferienhäuser in unterschiedlicher Größe für zwei bis 12 Personen gebaut werden. Das Areal B, ein rund 13.000 Quadratmeter großer, bislang ungenutzter Bereich im nördlichen Teil der Anlage sieht rund 70 Standplätze für den Tagestourismus vor – also für Familien, die mit Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil campen wollen. Im südöstlichen Plangebiet, dem Areal C, das zurzeit überwiegend bewaldet ist und nicht für die Zwecke des Campings genutzt wird, sollen Baumhäuser entstehen. „Auf der terrassenartigen Fläche können aber auch Tiny-Häuser oder Zelte bzw. Safari-Zelte errichtet werden“, verrät die Stadt in der Vorlage für die anstehenden Sitzungen des Bauausschusses und des Stadtrates.
Auf der Fläche des heutigen Campingplatzes (rund 48.000 Quadratmeter) soll Platz gemacht werden für mehr als 150 neue Ferien- und Wochenendhäuser. Hier soll auch das Empfangsgebäude renoviert und um ein kleines Bistro erweitertet werden. Die letzte Fläche, die zum neuen Euro Parcs-Ferienpark an der Waldenburg gehört, ist das nahe gelegene Strandbad. Hier sollen verschiedene Angebote die Urlauber anlocken – und zwar auf und am Wasser. Der Betreiber denkt hier über Wasserspielgeräte, einen Spielplatz und ein Restaurant nach. Fakt ist: Sollte der Stadtrat einen neuen Bebauungsplan auf den Weg bringen, gehören die Dauercamper auch rechtlich nicht mehr dazu. Sie können dann nicht mehr an den vielfältigen Angeboten aus dem neuen Ferienpark partizipieren.