Breckerfeld. In Breckerfeld werden die Corona-Regeln weiter gelockert. Weil die Inzidenz im EN-Kreis konstant unter 50 liegt, ist wieder mehr möglich.
Im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis und damit auch in Breckerfeld könnten schon ab dem kommenden Freitag weitere Lockerungen greifen. Voraussetzung ist noch ein weiterer Werktag, an dem die Corona-Inzidenz unterhalb der Grenze von 50 liegt. Am Dienstag lag dieser Wert nach Auskunft der Kreisverwaltung bei 38,9 und war damit im Vergleich zum Vortag noch einmal um 0,3 Punkte gesunken.
Liegt die Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb von 50, so wird das Land seine Allgemeinverfügung für den EN-Kreis anpassen. Konkret bedeutet das Lockerungen in den Bereichen, Freizeit, Sport, Kultur und Gastronomie.
Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
Schon jetzt gibt es keine Ausgangsbeschränkungen – die Inzidenz liegt konstant unter 100. Künftig bedeutet das aber auch, dass Treffen mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) wieder möglich sind.
Auch Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- oder Konzerthäusern und in anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind dann wieder zulässig. Voraussetzungen sind allerdings ein negatives Testergebnis der Zuschauer, die Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung. Veranstalter müssen deshalb einen Sitzplan erstellen.
Keine Einschränkungen mehr für Sport im Freien
Erleichterungen gibt es auch im Sport: Im Freien gelten keine Personenbegrenzung mehr. Hallensport und der Sport in Fitnessstudios sind mit Test und Kontaktnachverfolgung möglich. Einschränkungen bleiben für den Kontaktsport innen bestehen.
Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind auch ohne Test Zuschauer erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen). Zuschauer in Innenräumen müssen auf Sitzplätzen bleiben und benötigen einen negatives Testergebnis. Auch hier gilt eine Kapazitätsgrenze von 20 Prozent, höchstens sind jedoch 250 Personen zugelassen.
Freibäder dürfen öffnen
Freibädern auch mit Liegewiesen dürfen wieder öffnen. Die Besuchermenge ist aber noch begrenzt und die Badegäste benötigen ein negatives Testergebnis. Der Betrieb von Spielhallen und Wettbüros ist ebenfalls gestattet. Auch hier gelten Personenbegrenzungen und eine negatives Testergebnis ist für Besucher erforderlich.
Die Kundenbegrenzung im Einzelhandel wird weiter reduziert. Pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde erlaubt. Tests sind nicht mehr Test erforderlich. Auch der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Innenbereich ist wieder zulässig. Hierfür braucht es allerdings negative Testergebnisse – und zwar für Gäste und Bedienung. Abstandsregeln sind zu beachten. Für Hotelbetriebe sind die Kapazitätsbegrenzungen aufgehoben.
Private Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen möglich
Messen und Märkte sind unter Hygieneauflagen wieder zulässig. Ein Besucher pro sieben Quadratmeter ist erlaubt. Ebenfalls erlaubt sind auch private Veranstaltungen im Außenbereich mit max. 100 Personen. In Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis. Kinder werden mitgezählt. Partys und vergleichbare Feiern sind aber weiterhin verboten.