Kreis Olpe. Mehrere öffentliche Versammlungen von Kritikern gegen die Coronamaßnahmen fanden in Altenhundem, Attendorn und Olpe statt. Ohne Voranmeldung.

Formiert sich jetzt eine Bewegung von Kritikern der Coronamaßnahmen und Impfgegnern im Kreis Olpe? Die Pressestelle der Kreispolizeibehörde bestätigte am Donnerstag jedenfalls auf Anfrage, dass es in den vergangenen Tagen mehrere öffentliche Zusammenkünfte gegeben habe, die vorerst letzte am Dienstag vor dem Olper Rathaus, davor in Altenhundem und Attendorn. In Olpe habe die Polizei, so Pressesprecherin Esther Schöttke, noch etwa 40 Personen angetroffen, vorher könnten es aber mehr gewesen sein. Schöttke: „Wir werden meist erst gerufen, wenn alles vorbei ist“. Die Protestierenden hätten unter anderem Grablichter vor sich hergetragen und Parolen für Freiheit und gegen Diktatur gerufen. Die Polizei sei nur deshalb auf den Plan getreten, da die Versammlungen nicht angemeldet worden seien. Das sei dann auch strafrechtlich relevant.

40 bis 50 Protestler

In Altenhundem waren die Coronamaßnahmen-Kritiker offenbar schon am Montag, 6. Dezember, und am Samstag, 11. Dezember, gesichtet worden, in Attendorn am Montag, 13. Dezember. In Attendorn sollen es nach Informationen unserer Redaktion vor dem Rathaus 40 bis 50 Protestierende gewesen sein. „Wir haben das allerdings auch nur von der Polizei gehört und waren mit unserem Außendienst zu dieser Zeit dort nicht im Einsatz“, kann Danica Struck, Ordnungsamtsleiterin aus Attendorn, wenig zu dem Vorfall sagen.

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Organisiert werden die Versammlungen offenbar über soziale Netzwerke. Gemäß der Versammlungsfreiheit, so Schöttke, schütze die Polizei angemeldete Versammlungen, habe auch nichts dagegen einzuwenden. Die Anmeldung habe aber mindestens zwei Tage vor der Versammlung zu erfolgen. Ohne eine solche Anmeldung mache sich der oder die Organisatoren strafbar. Wer als Organisator jeweils aufgetreten sei, sei aber noch nicht ermittelt. Zumindest die Personalien einiger Versammlungsteilnehmer seien aufgenommen worden. Schöttke: „Es ist Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt worden, wegen Nichtanmeldung einer Versammlung.“