Fröndenberg. Die Soforthilfen für Flutopfer in Fröndenberg können noch bis zum 31. August beantragt werden. Für Unternehmen gibt es indes noch keine Lösung.

In Fröndenberg sind Unternehmen wie auch Privatpersonen direkt doppelt von der Hochwasserkatastrophe betroffen gewesen. Denn in der Ruhrstadt kam es am 5. und 6. Juli sowie am 14. und 15. Juli zu extremen Überschwemmungen. Das Angebot, das durch das Land NRW zur Verfügung gestellt wurde, unmittelbar nach Feststellung der Schäden einen Antrag zur Soforthilfe zu stellen, haben mehrere Betriebe wie auch Haushalte wahrgenommen. Doch nicht in allen Fällen wurde dieser auch genehmigt. Die Gründe gehen auf zwei verschiedene Ursachen zurück.

Insgesamt haben bislang 97 Privatpersonen den Antrag zur Soforthilfe bei der Stadt gestellt, berichtet Pressesprecherin Ulrike Linnenkamp auf Nachfrage der Westfalenpost. Davon wurden bereits 58 Anträge bewilligt, 34 befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Es seien Anträge mit größerem Klärungsbedarf sowie solche, die erst in den vergangenen Tagen eingegangen sind, erklärt Linnenkamp.

Fünf der knapp 100 beantragten Soforthilfen wurden bereits abgelehnt. Der Grund: Die Schäden durch das Hochwasser liegen bei den Betroffenen unter 5000 Euro. Denn die Landesregierung beschloss zwar, eine schnelle und vor allem auch unbürokratische Hilfe für die Flutopfer bereitzustellen, dennoch ist diese mit einigen Regularien verbunden. Antragsvoraussetzung ist laut dem Land NRW „der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem der durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Bereiche und eine Eigenerklärung der geschädigten Person darüber, dass nach Selbsteinschätzung in ihrem Haushalt ein Schaden in Höhe von mindestens 5000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird.“ Sollte der Antragsteller diese Voraussetzungen erfüllen, werde im Rahmen des Programms eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 1500 Euro pro Haushalt gezahlt. Für jede weitere im Haushalt lebende Person zahlt das Land 500 Euro aus. Jedoch beschränkt sich die Maximalauszahlung auf 3500 Euro.

80 Prozent von erster Flut betroffen

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Für Unternehmen gibt es vom Land 5000 Euro an Soforthilfen. In Fröndenberg haben insgesamt 14 Betriebe den Antrag bei der Stadt gestellt. Zwei davon wurden bereits abgelehnt, da sich die Betriebsstätte nicht in der Ruhrstadt befindet, so Ulrike Linnenkamp. Drei der Anträge wurden bewilligt und die restlichen Neun befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Das liege vor allem daran, dass die Zusage des Landes ausschließlich für Unternehmen gilt, die von der Flut am 14. und 15. Juli betroffen waren. Die Zusage der Soforthilfen für Opfer zwischen dem 4. und 8. Juli gelte demnach derzeit ausschließlich für Privatpersonen. „Für Unternehmen gab es bisher keine Aussage hierzu“, berichtet die Stadtsprecherin.

Auch für Privatpersonen, die nicht nur am 14. und 15. Juli sondern auch Anfang Juli vom Unwetter getroffen wurden, war zunächst unklar, ob auch sie die Soforthilfen erhalten. Und das, obwohl rund 80 Prozent der betroffenen Antragsteller ihre Schäden auf die Flut zwischen dem 4. und 8 Juli zurückführen, so Linnenkamp.

Die Anträge können noch bis zum 31. August gestellt werden. Die Stadt Fröndenberg hat bislang 120.500 Euro an Soforthilfen ausgezahlt. 26.000 Euro an Auszahlungen befinden sich derzeit noch in Vorbereitung.

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