Hagen. Das Ordnungsamt löste Ansammlungen und eine Party auf. Kontrollen in 48 Gewerbebetrieben. Auch Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung gab es.

75 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Hagen und die Coronaschutzverordnung stellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der am Donnerstagabend bei einer Schwerpunktkontrolle rund um den Hagener Hauptbahnhof sowie in Altenhagen, Wehringhausen und Haspe fest. Die Außendienstmitarbeiter waren bei dem Einsatz in zivil unterwegs und haben ihren Fokus bei den Kontrollen auf die ansässigen Gewerbebetriebe, Personenansammlungen und die geltende Ausgangsbeschränkung im Hagener Stadtgebiet gelegt.

Kontrollen in 48 Gewerbebetrieben

In 48 Gewerbebetrieben wurden die Auflagen aus der Coronaschutzverordnung überprüft. In einem Kiosk wurden fünf Verstöße festgestellt. Da der Betrieb in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgefallen ist, wurde der Weiterbetrieb untersagt und das Ladenlokal versiegelt. Außerdem erwarten den Betreiber und die Kunden mehrere Bußgeldverfahren. Die Bußgelder liegen zwischen 50 und 500 Euro.

Auflösung von Ansammlungen

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Neben 36 Platzverweisen erwartet 21 besonders uneinsichtige Personen nun ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Im öffentlichen und im privaten Raum gilt ein Kontaktverbot, nach dem sich Personen aus einem Haushalt mit höchstens einer Person aus einem anderen Haushalt aufhalten dürfen.

Kontrolle der Ausgangsbeschränkung

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Bei der Kontrolle der Ausgangsbeschränkung wurde gegen 34 Personen eine Ordnungswidrigkeitsanzeige vorgelegt, da sie sich unrechtmäßig im Zeitraum der Ausgangsbeschränkung außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufhielten und keine Einsicht erkennbar war. Sie erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Bis Freitag, 23. April, galt die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Diese Zeiten wurden durch die Notbremse des Bundes jetzt angepasst. Seit Samstag, 24. April, gilt auch in Hagen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr.

Private Party aufgelöst

Am vergangenen Freitag musste eine Feier in einer Privatwohnung durch das Ordnungsamt aufgelöst werden. Die 13 Personen erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von je 250 Euro. Der Verantwortliche muss mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen.