Hagen. Straßenbaumaßnahmen sind oft umstritten – vor allem, wenn die Anlieger dafür zahlen müssen. Die Stadtverwaltung und ihr Konzept bis 2025.

Die Politik in Hagen hat mit Blick auf die Straßensanierungen – das entsprechende Konzept war schon einmal Teil der Berichterstattung – noch Beratungsbedarf: Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte hatte das Konzept zur Beratung zuletzt an den Ausschuss für Umweltschutz und Verkehr verwiesen. Demnächst soll die Stadtverwaltung weitere Infos dazu liefern, warum die aufgeführten Straßen ausgebaut werden sollen und welche Kriterien zugrunde liegen. Die Stadt hat der Redaktion Fragen zu ihrem Straßen. und Wegekonzept beantwortet:

1. Kann man zu so einem frühen Zeitpunkt schon Widerspruch einlegen?

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Ein Widerspruch kann nur erhoben werden, wenn der Verwaltungsweg eröffnet ist. Ein Widerspruch bzw. eine Klage gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen/Straßenbaubeiträgen ist erst möglich, wenn ein Anlieger/eine Anliegerin mittels Beitragsbescheid zur Zahlung herangezogen wird.

2. Das Straßen- und Wegekonzept soll noch einmal im Umweltausschuss beraten werden. Kann es sein, dass Straßen, die im Konzept genannt werden, doch nicht wie geplant ausgebaut werden?

Das Straßen- und Wegekonzept enthält die Maßnahmen, die aus heutiger Sicht in den Jahren bis 2025 ausgebaut werden sollen. Für die einzelnen beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen wird es danach noch jeweils eine Einzelvorlage geben. Es ist beabsichtigt, den Straßenausbau gemäß dieses Konzeptes anzugehen. Abweichungen sind jedoch nicht ausgeschlossen.

3. Vom Land kann die Stadt Fördermittel beantragen. Zumindest Anlieger aus Straßen, die nach KAG ausgebaut werden, können finanzielle Unterstützung erhalten. In Hagen wurden bislang noch keine Fördermittel abgerufen – wieso?

Die Fördergelder können nur für KAG-Maßnahmen angefordert werden, deren Ausbau nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde. Bisher wurden nur für zwei Straßen Ausbaumaßnahmen nach dem 1. Januar 2018 beschlossen, für die Straßenbaubeiträge zu erheben sind. Die Fördergelder können jedoch erst angefordert werden, wenn die Beträge berechenbar sind. In den beiden Straßenbaumaßnahmen ist eine konkrete Berechnung noch nicht möglich. In einer Maßnahme ist der Ausbau noch nicht abgeschlossen, so dass hier abschließend die Kosten noch nicht feststehen. Bei der anderen Maßnahme ist der Ausbau erst vor kurzem abgeschlossen worden. Die Kosten werden hier aktuell für die Abrechnung zusammengestellt. Aus diesen Gründen können für diese Maßnahmen noch keine Fördergelder angefordert werden.