Hagen. Die Hoffnung auf weitere Corona-Lockerungen in Hagen hat einen Dämpfer erhalten. Die Inzidenz liegt wieder über 50.
Die Hoffnung, dass in Hagen bald die Inzidenzstufe 2, die weitere Lockerungen der Corona-Schutzverordnung mit sich bringen würde, ausgerufen werden könnte, müssen die Menschen in der Stadt zunächst wieder aufgeben. Nachdem der Inzidenzwert am Sonntag und Montag unter der entscheidenden Schwelle von 50 lag, stieg er am Dienstag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts in Berlin wieder an: auf 53,0.
Das bedeutet, dass die Zählung wieder von vorn beginnen muss. Um Inzidenzstufe 2 zu erreichen, muss der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 50 liegen. Zwei weitere Tage später würde dann Stufe 2 gelten. Würde die Inzidenz also am Mittwoch, 9. Juni, wieder unter 50 sinken und dort bleiben, könnte am Mittwoch, 16. Juni, Stufe 2 in Kraft treten. Hier lesen Sie, welche Lockerungen das zur Folge haben würde.
In Münster liegt die Inzidenz nur noch bei 5,7
Mit dem derzeitigen Wert von 53,0 besitzt die Stadt Hagen übrigens immer noch den zweithöchsten Wert aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Nur in Bonn liegt die Inzidenz mit 55,5 etwas höher, während es in Leverkusen, das mit 44,0 den dritten Platz belegt, schon besser aussieht.
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Für die Hagener Nachbarstädte und Nachbarkreise meldete das Robert-Koch-Institut am Dienstag folgende Werte: Kreis Unna (mit Schwerte) 33,9, Märkischer Kreis 41,2, Stadt Dortmund 28,4, Ennepe-Ruhr-Kreis (mit Breckerfeld) 20,4.
Den besten Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen wies am Dienstag die Stadt Münster mit 5,7 auf – eine Zahl, von der die Menschen in Hagen derzeit nur träumen können.
Vorerst bleibt in Hagen Inzidenzstufe 3 (7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 50) mit folgenden Regeln in Kraft:
Kontakte: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt.
Kinder-/Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 10 und außen mit 20 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt.
Kultur: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 250 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb außen kann ohne Personenbegrenzung stattfinden. Innen ist das mit 20 Personen, einem negativen Test und ohne Gesang/Blasinstrumente möglich.
Sport: Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen ist erlaubt. Freibäder können für die Sportausübung (keine Liegewiesen) mit negativen Tests geöffnet werden.
Freizeit: Die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen ist erlaubt, sofern negative Tests vorliegen. Hierzu zählen u.a. Minigolfanlagen.
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist: kann stattfinden ohne click & meet und ohne vorherigen Test. Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 20 qm.
Gastronomie: Die Außengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests und eine Platzpflicht gegeben ist. Das Umkreis-Verzehrverbot fällt weg.
Beherbergung/Tourismus: Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung öffnen.