Fröndenberg/Kreis Unna. Ab kommenden Montag, 19. April, gilt jetzt auch eine Ausgangssperre im Kreis Unna. Hier gibt es einen Überblick über die neuen Corona-Regeln.
Ursprünglich sollte die neue Allgemeinverfügung vom Kreis Unna schon am vergangenen Freitag veröffentlicht werden, doch Land und Kreis konnten sich in verschiedenen Punkten nicht einigen. Nun gibt es eine einvernehmliche Lösung. Ab kommenden Montag, 19. April, gelten neue Corona-Regeln im Kreis Unna. Unter anderem verhängt der Kreis eine Ausgangssperre.
Ausgangssperre
Der Kreis wollte eigentlich auf eine Ausgangssperre verzichten und stattdessen eine nächtliche Kontaktsperre einführen. Doch die Einführung dieser Regelung trägt das Land NRW nicht mit, daher gilt nun ab Montag eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen gelten hier für Berufstätige, Pflegende sowie für die Begleitung Sterbender oder vergleichbar wichtige Gründe. Auch dürfen nach 21 Uhr noch Hunde ausgeführt werden.
Kontaktsperre
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Tagsüber verhängt der Kreis eine Kontaktsperre für mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten. Haushalte mit fünf Personen oder mehr dürfen sich noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht eingerechnet. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand. Diese Kontaktsperre gilt für den öffentlichen und privaten Raum.
Kindertagesstätten
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Kindertagesstätten gehen in den eingeschränkten Pandemiebetrieb, bleiben aber grundsätzlich geöffnet. Die Kinder werden in festen Bezugsgruppen betreut, die Betreuungszeiten bleiben um zehn Wochenstunden gekürzt. Mütter und Väter, die alternative Betreuungsmöglichkeiten organisieren können, sind dringend aufgefordert, diese zu nutzen. Zuletzt war es in Kitas im Kreis immer wieder zu Infektionsgeschehen gekommen, so dass der Kreis die Schließung der Einrichtungen mit einer Notbetreuung verfügen wollte, das Land hat nun dieser Regelung nicht zugestimmt. Aktuell sind kreisweit 15 Kindertagesstätten in sechs Kommunen von Corona-Fällen betroffen.
Schulen
Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Dieser Passus aus der Allgemeinverfügung des Kreises ist inzwischen in einer Allgemeinverfügung des Landes übernommen worden, die dieses Verfahren gleich für mehrere Städte und Kreise angeordnet hat. „Ziel muss sein, die Infektionszahlen möglichst schnell wieder zu senken“, erklärt Dezernent Torsten Göpfert, aktuell Leiter des Krisenstabes. „Denn nur so können wir auch die Zahl derer senken, die sich mit Covid-19 infizieren und schwer erkranken. Damit bliebe viel Leid erspart.“
Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen
Mit den neuen Regeln, sagt Göpfert, seien die Rahmenbedingungen dafür gesetzt, dass es weniger Kontakte gibt. „Nur mit weniger Kontakten können wir das Virus eindämmen. Jeder kann mit seinem Verhalten einen Beitrag leisten, dass wir möglichst schnell niedrige Inzidenzzahlen bekommen und wieder in Richtung Normalität gehen können.“
An den Regeln für den Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen ändert sich auch mit der neuen Verordnung vorerst nichts. Die bekannte Luca-App ist kreisweit gestartet.