Oeventrop. Die „Bildungs- und Begegnungsstätte Arnsberg gGmbH“ hat im ehemaligen Missionshaus Oeventrop ihren Sitz - sie unterstützt mutmaßlich Islamisten.
Eine „Waldschule“ am Rande des Waldes stellte sich Zuhir Halibi noch im Mai vorigen Jahres im ehemaligen Missionshaus in Oeventrop vor. Eine, in der, wenn es möglich wäre, zwei Kühe im Garten stehen würden, damit die Kinder ihre Milch selber melken könnten. Was ist aus dieser Vision geworden?
Das Objekt wirkt verlassen, nicht aber verkommen - nach wie vor. Bei einem Ortsbesuch zeigt sich, dass weder bauliche Maßnahmen noch etwaige Lagerungen von Baumaterialien zu sehen sind. Niemand ist vor Ort. Die Handynummer, die einst am Eingangsbereich aushing, ist entfernt worden - und existiert offenbar auch nicht mehr. Zumindest ist Zuhir Halibi, der als Verwalter für die dort befindliche „Bildungs- und Begegnungsstätte Arnsberg gGmbH“ auftritt, nicht mehr unter dieser Nummer erreichbar.
Verzwicktes Netzwerk hinter der Bildungs- und Begegnungsstätte
Das ehemalige Missionshaus wurde vor gut zehn Jahren an den Verband interkultureller Zentren VIZ verkauft. Der Verein ist Gesellschafter der „Bildungs- und Begegnungsstätte Arnsberg gGmbH“, die ihren Sitz im ehemaligen Missionshaus hat. Der Geschäftsführer dieser gemeinnützigen GmbH ist Mohamad Hajjaj aus Berlin. Wer sich näher mit der Bildungs- und Begegnungsstätte Arnsberg befasst, stößt auf ein Netzwerk, das mutmaßlich unter dem Deckmantel der interkulturellen und naturverbundenen Arbeit die Ideologie der Muslimbruderschaft unterstützt. Tatsache ist, dass das Innenministerium ein Auge auf den eingetragenen Verein VIZ geworfen hat.
Bis zuletzt reagierten sowohl der Geschäftsführer als auch die dahinter stehende Gesellschafterin auf mehrere An- und Nachfragen dieser Redaktion nicht. Weder per Mail, noch per Telefon oder über sozialen Medien. Es ist also nicht bestätigt, ob die Umsetzung des Projekts weiterhin geplant ist - oder nicht.
Ebenfalls unbestätigt bleibt die Vermutung, dass das Gebäude für etwaige Treffen trotz fehlender Baumaßnahmen dennoch genutzt wird. „Großartige Treffen können wir nicht unbedingt bestätigen“, so ein in Oeventrop ansässiger Leser. „Vor circa vier Wochen sah es allerdings so aus. Es waren viele große Autos aus ganz Deutschland zu sehen.“ Bereits in den vergangenen Jahren haben Treffen (unter anderem Mädchencamps) über das Wochenende im ehemaligen Missionshaus stattgefunden.
Nutzung des Gebäudes noch nicht erlaubt
Im Wege stand seinerzeit noch der Nutzungsplan, der eine Verwendung des Gebäudes über ein Wohnheim hinaus ausschloss. Daher stellte Zuhir Halibi einen entsprechenden Nutzungsänderungsantrag. „Die Stadt Arnsberg hat für das ehemalige Missionshaus auf Antrag eine Baugenehmigung sowie eine denkmalrechtliche Genehmigung erteilt“, so Stadtsprecher Frank Albrecht. Und weiter: „Eine Nutzung des Gebäudes ist jedoch erst zulässig, wenn die entsprechenden Vorgaben aus der Baugenehmigung, wie beispielsweise die Anforderungen an den Brandschutz, sowie die Auflagen aus der denkmalrechtlichen Erlaubnis umgesetzt wurden.“
Bislang sei der Stadt Arnsberg kein Baubeginn angezeigt, so dass rechtlich weder Bauarbeiten noch eine Nutzung des Gebäudes erfolgen dürften. Eine Nutzung sei erst nach vollständiger Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich. „Eine abweichende Nutzung von der in der Baugenehmigung definierten ist nicht zulässig. Der erteilte Bauantrag hat (lt. Gesetz) eine Gültigkeit von drei Jahren“, so Albrecht weiter.
Genehmigung der Stadt Arnsberg ist an Bedingungen geknüpft
Die Genehmigung bezieht sich auf die im Antrag formulierte Nutzung als Schul- und Bildungsstätte. Es sei vorgesehen, dass Anfragen zur Nutzung und die eigentliche Buchung des Gebäudes für alle Nutzer unabhängig von ihrer Religion, Weltanschauung oder Glaubensrichtung frei möglich sein muss. So fordere es die Stadt Arnsberg. In diesem Rahmen sei jegliche Diskriminierung aus Gründen der Weltanschauung oder Glaubensrichtung strengstens untersagt.
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Die Betriebsbeschreibung umfasse die Berücksichtigung des Themas „Waldbewahrung“ bei den angebotenen Veranstaltungen. „Darüber hinaus wird berücksichtigt, dass dazu auch die örtlichen und öffentlichen Stellen (z.B. Landesbetrieb Wald & Holz, Schulämter oder Museen) als Kooperationspartner im Schulungsprogramm der Einrichtung eingebunden würden“, so Albrecht im August 2024.
Verstöße gegen die bau- und denkmalrechtlichen Bestimmungen würden ordnungsrechtlich geahndet – dabei könnten zum Beispiel ein Bußgeld verhängt werden, eine Anordnung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Nutzungsuntersagung erfolgen oder aber auch als letztes Mittel „die Versiegelung des Gebäudes“ greifen. Die Stadt Arnsberg habe das Bauvorhaben sowie die anschließende Nutzung entsprechend der erteilten Genehmigungen weiter im Blick.
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