Arnsberg. Der Albaner verletzte sich bei seinem „Einstieg“ in eine Neheimer Wohnung und hinterließ Blut. Die DNA kannte man in Spanien - jetzt urteilten Arnsberger Richter über den 33-Jährigen.
Der von dem 33-jährigen Albaner begangene Wohnungseinbruchsdiebstahl ist lange her: Nach Vorwurf des Staatsanwaltes soll dieser im Mai 2019 in Neheim in ein Einfamilienhaus eingestiegen sein, indem er eine Fensterrollo aus den Kästen gehebelt und die Scheibe eingeschlagen hatte. Sein Pech: Er hatte sich dabei verletzt und hinterließ eine Blutspur, von der man seine DNA gewinnen konnte. Ein internationaler Haftbefehl führte dazu, dass er im August vergangenen Jahres in Spanien festgenommen werden konnte. Seither saß er dort zunächst in Abschiebe- und anschließend in Deutschland in Untersuchungshaft. In Spanien war er ebenfalls straffällig geworden, sodass man dort seine DNA gespeichert hatte. Ein Vergleich ergab einen Treffer.
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Die geschädigte Hauseigentümerin sagte vor Gericht als Zeugin aus. Sie gab an, an dem Tag des Einbruchs gegen 15.15 Uhr nach Hause gekommen zu sein. Da bemerkte sie den Einbruch. Es fehlte ein Portemonnaie, in dem etwas Bargeld, aber auch EC-Karten deponiert waren. Am selben Tag und kurz danach wurden mehrfach Geldbeträge zwischen 250 und 1750 Euro in Dortmund abgehoben. Zudem hatte der Täter Goldschmuck und Diamanten im Wert von mindestens 40.000 Euro entwendet. 20.000 Euro wurden von der Versicherung ersetzt.
Pin-Nummern an den Karten aufbewahrt
Die von den Banken abgehobenen Geldbeträge habe sie nicht beglichen bekommen, weil sie bei den EC-Karten die entsprechenden Pin-Nummern verwahrt hatte. Sie leide heute noch unter Ängsten, obwohl man die Sicherheitsmaßnahmen stark aufgerüstet habe. Der Angeklagte ließ das Gericht über einen Dolmetscher wissen, dass er den Vorwurf einräume. In Deutschland ist der Angeklagte bislang ohne Vorstrafen gewesen. Das gilt allerdings nicht für Italien und Spanien. Dort hat er wegen einschlägiger Straftaten bereits eine Haftstrafe von vier Jahren abgesessen.
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Der Staatsanwalt sprach sich in seinem Plädoyer dafür aus, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung anzuordnen. Er zeigte auf, dass dieser Wohnungseinbruchsdiebstahl mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren geahndet werden könne. Doch hier sei ein Geständnis erfolgt, die Tat liege über fünf Jahre zurück und der Angeklagte hat seit seiner Festnahme bis zur jetzigen Verhandlung gut fünf Monate in Haft gesessen. Das Gericht solle eine Geldauflage in Höhe von 2400 Euro auferlegen.
Der Verteidiger des Albaners, Klaus Telgenbüscher, war mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft einverstanden und ließ wissen, dass sein Mandant zu seinem Bruder nach Frankreich ausreisen und dort in seinem Beruf als Autohändler tätig werden will. Das Gericht sprach dann eine Bewährungsfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten aus. Es legte eine Geldauflage von 2400 Euro fest, die an ein Kinderhospiz zu zahlen sind.
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