Sundern. An einem frühen Sonntagmorgen im Juni schreckten Gewehrschüsse Anwohner in Sundern auf. So ist der Stand der Ermittlungen.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ist im Wartestand. „Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen“, sagt Staatsanwalt Thomas Poggel fast sieben Monate nach einem Vorfall mit Waffen und Schüssen im Sunderner Ortsteil Hachen und der vorübergehenden Festnahme eines Mannes. In den frühen Morgenstunden am Sonntag, 23. Juni, hatten Anwohner über den Notruf der Polizei Schüsse gemeldet. Im Bereich der „Norbertusstraße“ soll ein Mann mit einer Langwaffe mehrere Schüsse in die Luft abgegeben haben. Die Polizei wurde gegen kurz vor 4 Uhr alarmiert.

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Erste Ermittlungen führten damals zur Identifizierung eines 33-jährigen Mannes aus Sundern. Gegen ihn wird nun weiterhin ermittelt. Ob und wann es zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht aber zunächst in den Sternen. Schon vor längerer Zeit wurden die bei dem Mann gefundenen Waffen, für die er keine Besitzkarte vorweisen konnte, zur Begutachtung an das Landeskriminalamt geschickt. „So etwas kann bis zu ein Jahr dauern“, weiß Staatsanwalt Thomas Poggel. Das LKA prüft, ob die zum Teil historischen Waffen ordnungsgemäß unbrauchbar gemacht worden waren oder möglicherweise noch scharf hätten schießen können.

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Der Tatverdächtige war im Juni noch am selben Tag von der Polizei in seiner Wohnung aufgegriffen worden. Er befand sich zunächst im Gewahrsam der Polizei, wurde aber wieder entlassen, weil es keine Gründe für eine U-Haft gab. Die Staatsanwaltschaft und Polizei leiteten aber eine Ermittlung wegen „unerlaubtem Waffenbesitz“ ein. In der Wohnung des Mannes - er soll Mitarbeiter der Justiz sein - wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft zehn Waffen und zwei Waffenteile gefunden, für die der Gewehrschütze keinen Waffenschein hatte. Darüber hinaus sei Munition gefunden worden. Auch hier musste geprüft werden, on dazu die Erlaubnis vorlag.

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Der Schütze lebt im näheren Umfeld des „Tatortes“ und soll die Schüsse aus dem Gewehr im Außenbereich und nicht in einem Wohnraum abgegeben haben. „Aktuell haben wir keine Hinweise auf eine gezielte Bedrohung“, sagte Polizeisprecher Michael Schemme damals, „wir gehen derzeit von einer wahllosen Schussabgabe aus“. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei soll der Mann unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Inzwischen, so bestätigt Staatsanwalt Thomas Poggel jetzt, habe es Einlassungen des Schützen gegeben, dass er lediglich mit Platzpatronen geschossen habe. Das aber, so Staatsanwalt Thomas Poggel, sei auch ein Starftatbestand, wenn im öffentlichen Raum und - wie offenbar geschehen - auch mit einer für scharfe Munition tauglichen Langwaffe geschossen wurde.

Im Juni hatte der Fall für großes Aufsehen gesorgt: Einsatzkräfte waren nach dem Notruf umgehend zum Einsatzort gefahren und haben den Bereich gesichert. An dem Einsatz waren auch Unterstützungskräfte anderer Polizeibehörden sowie Spezialkräfte beteiligt. Die Polizei war mit einem großen Aufgebot angerückt. „Die Lage war ja zunächst nicht einschätzbar“, erklärte Polizeisprecher Michael Schemme später, „so etwas sind hochbrisante Einsätze“. Am frühen Sonntagvormittag war der Großeinsatz beendet. Das LKA-Gutachten wird nun zur „waffenrechtlichen Beurteilung“ beitragen. Für den unerlaubten Besitz von Waffen sieht das Gesetz ein Strafmaß von Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu drei Jahren vor. Beim unerlaubten Besitz von halbautomatischen Waffen kann das Gericht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren aussprechen.

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