Arnsberg. Neue Hebesätze nach Grundsteuerreform bringen in Arnsberg zum Teil erhebliche Veränderungen. Stadt Arnsberg rechnet mit Widersprüchen aufgrund neuer Situation.
In wenigen Tagen erhalten Immobilien- und Grundbesitzer in Arnsberg ihre Grundbesitzabgaben-Bescheide. Nach den im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 durch den Rat der Stadt Arnsberg festgesetzten Grundsteuerhebesätzen müssen die Bürgerinnen und Bürger mit Eigenheimen mit zum Teil deutlichen Erhöhungen rechnen. Die Stadt rechnet mit Widersprüchen, verweist aber darauf, dass nicht alle Beschwerden an den veränderten Grundsteuererhebungen bei ihr richtig platziert sind. Hintergrund ist: Die Politik legte nur die Hebesätze für die Stadt Arnsberg fest, während die Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt in den vergangenen zwei Jahren auf Basis der Angaben der Grundstückseigentümer ermittelt worden sind.
Die Stadt war im Rahmen der Grundsteuerreform aufgefordert, die Hebesätze anzupassen. Die Politik entschied sich am Ende für differenzierte Hebesätze, die gegenüber einem einheitlichen Hebesatz die Wohnungsgrundstücke in Summe um rund 1,1 Millionen Euro entlasten, während die Grundsteuern auf Nicht-Wohnungsgrundstücke im gleichen Maße höher ausfallen. Dennoch steigen in Arnsberg - abgesehen bei Mietwohngrundstücken - durchschnittlich die Belastungen bei allen Wohngrundstücken an.
Einfamilienhäuser in Arnsberg werden künftig durchschnittlich um 27,2 Prozent höher besteuert, bei Zweifamilienhäusern steigen die Steuern durchschnittlich um 10,0 Prozent und bei Wohnungseigentum um 3,2 Prozent. Durchschnittlich 4,6 Prozent weniger Steuern müssen in Arnsberg für Mietwohnungsgrundstücke bezahlt werden. Die Stadt rechnet modellhaft vor: Ein durchschnittliches Arnsberger Zweifamilienhaus zahlte bislang rund 461 Euro im Jahr und in 2025 rund 508 Euro (plus 47 Euro). Für ein durchschnittliches Mietgrundstück waren bislang 818 Euro im Jahr und demnächst 781 Euro zu bezahlen (minus 37 Euro).
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„Die Veränderungen innerhalb der einzelnen Gebäudegruppen begründen sich insbesondere in den neuen Bewertungen durch das Finanzamt auf Basis der bundesrechtlichen Bewertungsregelungen. Für die einzelnen Grundstückseigentümer können sich somit Veränderungen ergeben, die teilweise erheblich positiv oder negativ von den genannten Durchschnittsprozentsätzen abweichen können“, teilt die Stadt Arnsberg auf Nachfrage mit, „letztlich zeigen sich hierin auch die Folgen der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neubewertung des Grundvermögens als Basis für die Grundsteuer“.
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Grundsteuern sind für die Stadt Arnsberg eine erhebliche Einnahmequelle. Die Berechnung erschließt sich Grundstücksbesitzern nicht immer auf dem ersten Blick. Grundsätzlich berechnet sie sich nach einer einfachen Formel: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz ergibt den Zahlbetrag der Grundsteuer. Den Grundsteuermessbetrag legte das Finanzamt im Rahmen der Reform abhängig von Grundstücksart und Größe fest, für den Hebesatz sind Stadt Arnsberg und ihre Politik verantwortlich. Letztere sind aufgrund der nun veränderten Messbeträge in diesem Jahr nicht vollauf vergleichbar mit denen der Vorjahre.
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Festgelegt wurden nun Hebesätze in von 309 v.H. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, 918 v.H. für Nicht-Wohngrundstücke und 649 v.H. für Wohngrundstücke. Daraus ergeben sich bei Nicht-Wohngrundstücken folgende durchschnittliche Veränderungen bei den jeweiligen Grundstücksarten „Unbebaute Grundstücke“ (+114,2 Prozent), „Teileigentum“ (-8,3 Prozent), „Geschäftsgrundstücke“ (-35,4 Prozent), „gemischt genutzte Grundstücke“ (+8,1 Prozent), „sonstige bebaute Grundstücke“ (+73,8 Prozent und bei Nicht-Wohngrundstücken insgesamt minus 18,9 Prozent).
Die Arnsberger Politik hatte die Variante der differenzierten Hebesätze mit 30 Ja- und 16 Nein-Stimmen angenommen. Die FDP hatte vorher auf einen Verzicht der Differenzierung der Grundsteuer B gedrängt. Hierbei wären dann Grundsteuern der Nicht-Wohngrundstücke (z.b. von Unternehmen) im Gegensatz zu Wohngrundstücken deutlich entlastet worden. Die Stadt Arnsberg schließt nicht aus, dass die neuen Steuererhebungen nicht überall gut ankommen. „Aufgrund der Zuständigkeitsproblematik und der teilweise erheblichen Veränderungen durch die Neubewertungen der Grundstücke muss auch bei der Stadt mit Widersprüchen gerechnet werden“, so Frank Albrecht, Sprecher der Stadt Arnsberg. Gegen die Grundsteuermessbeträge war der Widerspruch beim Finanzamt nach den entsprechenden Bescheiden einzureichen. Die Stadt verweist aber darauf, dass wie bei allen Steuern auch im Falle eines eingelegten Widerspruchs die Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Grundsteuer bestehen bleibt.
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Gar nicht glücklich mit den neuen Regelungen in NRW ist der Verband Haus&Grund. „Die Wurzel des Übels liegt in der wertbezogenen Bewertung. Weder Messbetrag auf Landesebene noch Hebesatzanpassungen können das wirklich auffangen. Und in sieben Jahren wird mit einer neuen Bewertungsrunde alles wieder von vorne losgehen“, glaubt Sibylle Barent, Syndikusanwältin und Leiterin Steuer- und Finanzpolitik im Verband, „mit den differenzierten Hebesätzen hat das Land den schwarzen Peter einfach an die Kommunen weitergereicht, die nun verschiedene Eigentümergruppen gegeneinander ausspielen müssen, um auf ihre Einnahmen zu kommen“. NRW hätte sich besser an den wertneutralen Modellen aus Bayern, Hessen und Niedersachsen orientiert, anstatt das Chaos des Bundesmodells weiter einzufangen zu versuchen. Wilfried Gothe, Geschäftsführer von Haus&Grund Neheim, verweist darauf, dass erst im Verlauf des Jahres die Hebesätze rückwirkend erhöht worden waren.
Einer von denen, die beim Finanzamt Widerspruch gegen den neuen Grundsteuermessbetrag eingelegt hatten, ist der Arnsberger Wolfgang Rochna. Er sieht nun nicht nur seinen Hebesatz der Grundsteuer B von 573 Prozent auf 649 Prozent erhöht, sondern auch seinen Messbetrag von 35 auf 53 Euro, was für ihn eine Steuerlasterhöhung von über 50 Prozent ausmache. „Gegen den neu festgesetzten Messbetrag habe ich 2022 form- und fristgerecht beim Finanzamt Widerspruch eingelegt“, teilt er mit, „getan hat sich bisher nichts“.
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