Sundern. Der Rat der Stadt Sundern hat in seiner letzten Sitzung des Jahres Änderungen bei der Grundsteuer beschlossen. Das müssen Immobilienbesitzer wissen.

Bei der letzten Ratssitzung des Jahres in Sundern wurden neben vielen weiteren Beschlüssen von den Politikerinnen und Politikern die neuen Hebesätze der Grundsteuer beschlossen. Diese Entscheidung hat direkte wie indirekte Auswirkungen auf jeden Bürger und jede Bürgerin der Stadt Sundern. Notwendig geworden war dieser Schritt aufgrund der Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 bundesweit in Kraft tritt. Wir erklären, was Sie jetzt wissen müssen.

Warum gibt es die Grundsteuerreform?
Bereits im Jahr 2018 hatte des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt, da es nach Ansicht der Richter gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Die Grundlagen für die Berechnung der bisherigen Grundsteuer fußten auf Werten in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 und in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935. Für die neue Berechnung der Steuersätze mussten die Eigentümerinnen und Eigentümer von 24 Millionen Wohn- und 12 Millionen Gewerbeimmobilien im vergangenen Jahr wichtige Daten an die jeweiligen Finanzämter übermitteln.

Sunderns Kämmerer Michael Stratmann.
Sunderns Kämmerer Michael Stratmann. © Eric Claßen/WP | Eric Claßen

Was ändert sich jetzt konkret durch die Reform?
Michael Stechele, Fraktionsvorsitzender der SPD Sundern, erklärt: „Der jetzt neu steuerlich bewertete Wert einer Immobilie hängt von ihrer Größe und dem sogenannten Bodenrichtwert sowie dem Alter und dem Sanierungsbedarf des Gebäudes ab. Als Datenstand des Bodenrichtwerts zählt der 1. Januar 2022.“ Durch die von Immobilienbesitzern übermittelten Daten im vergangenen Jahr habe des jeweilige Finanzamt den sogenannten Steuermessbetrag errechnet und in der Folge dann als Bescheid an die Eigentümer geschickt. „Auf diesen Steuermessbetrag wird nun der Hebesatz angewandt, den die Kommune beschlossen hat. Grundsätzliches Ziel ist es, dass der neue Hebesatz nicht zu einer Erhöhung der Grundsteuer führen soll“, so Stechele.

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Was ist der Hebesatz und wie hoch soll er in Sundern künftig sein?
Beim Hebesatz handelt es sich um einen Faktor. Mit seiner Hilfe ermitteln die Gemeinden, wie viel Gewerbesteuer ein Unternehmer zu bezahlen hat bzw. wie hoch die Steuerschuld von Grundstückseigentümern anzusetzen ist. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) in Sundern betrug bisher 335 Prozent und soll nach der Reform nur noch 237 Prozent betragen. Das wäre eine Reduzierung um fast 100 Prozentpunkte. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke) beträgt bislang 576 Prozent und soll nach der Reform in Sundern differenziert sein. Für Wohngrundstück ist ein neuer Hebesatz in Höhe von 686 Prozent geplant. Das wäre ein Plus von 110 Prozentprunkten. Bei Nichtwohngrundstücken sind 1243 Prozent geplant. In diesem Falle beträgt das Plus stattliche 667 Prozentpunkte.

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„Das Finanzministerium hat für jede Kommune einen Hebesatz errechnet, der aufkommensneutral ist. Für Sundern sind das 835 Prozentpunkte. Wenn man dies beschließen würde, wäre es für alle Besitzer von Einfamilienhäusern deutlich teurer als bisher geworden. Besitzer von Gewerbeimmobilien oder nicht bebauten Grundstücken wären stattdessen entlastet worden“, sagt Michael Stechele. Besitzer von Nichtwohngrundstücken - besonders im Fall von Gewerbeimmobilien und unbebauten Grundstücken - wären dagegen deutlich entlastet worden.


Michael Stechele von der SPD Sundern
 
Michael Stechele von der SPD Sundern   © WP | SPD Sundern

Warum könnten die Hebesätze in Sundern geringer ausfallen, als das Land NRW vorgibt?
Auf Initiative der SPD-Fraktion im Sunderner Stadtrat wurde von den sogenannten differenzierten Messbeträgen Gebrauch gemacht. Damit wolle man „unnötige Härten, speziell für Familien vermeiden“. Die Verwaltung der Stadt Sundern hatte zuletzt dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) vorgeschlagen, keine Differenzierung der Hebesätze der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke vorzunehmen. Dies haben allerdings neben der SPD auch weitere Fraktionen im HFA abgelehnt, stattdessen eine Differenzierung vorgeschlagen. In der Ratssitzung am Mittwoch wurde darüber abgestimmt. „Härtefälle lassen sich auch durch eine Differenzierung des Hebesatzes niemals gänzlich vermeiden, weil der Besteuerung individuelle Sachverhalte zu Grunde liegen und mit der Reform der Grundsteuer bewusst eine Neuregelung impliziert wurde“, sagt Kämmerer Michael Stratmann.

Weiterhin bestehende rechtliche Unsicherheiten werden seitens der Verwaltung akzeptiert. Man erwarte, dass in 2025 eine gerichtliche Überprüfung der Umsetzung der Grundsteuerreform und der Hebesatzdifferenzierung gegebenenfalls in Musterprozessen erfolgen wird. Dies könne möglicherweise anhand eines Steuerfalls aus der Stadt Sundern erfolgen, sofern ein Steuerbescheid beklagt wird.

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Warum wurde am Mittwoch eine gesonderte Hebesatzsatzung erlassen?
Die Verwaltung begründet den Sachverhalt wie folgt: Die Steuersätze für die Realsteuern der Gemeinde (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer) werden in der Regel mit der jährlichen Haushaltssatzung beschlossen, die grundsätzlich vor Beginn des neuen Haushaltsjahres erlassen werden sollte. Da die Beschlussfassung über den Haushalt 2025 der Stadt Sundern erst am 29. Januar 2025 erfolgen soll und zudem die Hebesätze der Grundsteuern durch die Umsetzung der Grundsteuerreform anzupassen sind, ist eine gesonderte Hebesatzsatzung zu erlassen, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Gibt es auch Änderungen bei der Gewerbesteuer?
Die Stadt Sundern hat bei der Gewerbesteuer eine Anhebung um neun Prozentpunkte auf nunmehr 469 Prozent beschlossen. Die letzte Anpassung erfolgte zum Haushaltsjahr 2017, seinerzeit von 450 Prozent auf 460 Prozent.

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