Arnsberg/Sundern. Vom 1. Januar 2025 an soll es neue Richtwerte geben. Der aktuelle Mangel an günstigen Wohnungen oder belegbaren Sozialwohnungen wird dadurch aber nicht behoben.

Oft sind es nur ein paar wenige Euro, die fehlen, die aber Grund genug dafür sind, dass das Jobcenter einem Bürgergeldempfänger eine Wohnung nicht genehmigen kann. Bei Bewilligung von Sozialleistungen sind die Unterbringungskosten immer wieder ein Thema - und fest reglementiert: So werden einer Bedarfsgemeinschaft mit zwei Personen aktuell 432,50 Euro Bruttokaltmiete zugestanden. „Eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad kriegst du mit diesem Betrag nicht“, schildert eine Bürgergeldempfängerin (Name der Redaktion bekannt). „Da kriegst du höchstens ein ‚Ein-Zimmer-Wohnklo‘ für.“

Auch interessant

Nun sollen Bürgergeld-Empfänger eine größere Chancen bekommen, angemessenen Wohnraum zu finden, da die maximal erstattungsfähigen Mietkosten steigen. Beispielsweise auch dann, wenn die Bruttokaltmiete aufgrund einer individuellen Berechnung wegen einer Pflegestufe erhöht wird.

Mehr Geld für die Bruttokaltmiete in Arnsberg und Sundern

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Mietrichtwerte angehoben. So hat es der Kreistag des HSK soeben gemäß Beschlussvorschlag des Hochsauerlandkreises festgesetzt. Demnach erhalten Bürgergeldempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft mit zwei Personen ab dem kommenden Jahr eine monatliche Bruttokaltmiete (sprich: ohne Strom und Gas) in Arnsberg in Höhe von 468 Euro und in Sundern in Höhe von 460,20 Euro. In Ausnahmefällen kann sich der Betrag um ein paar Euro erhöhen, wenn etwa eine Pflegestufe vorliegt.

Die unterschiedlichen Beträge resultieren daraus, dass der Hochsauerlandkreis in einem Verfahren zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten in vier „Vergleichsräume“ aufgeteilt wird: I - Arnsberg; II - Bestwig, Eslohe, Meschede und Sundern; III - Brilon, Marsberg, Olsberg; IV - Hallenberg, Medebach, Schmallenberg und Winterberg. Hinzugezogen werden unter anderem die im jeweiligen Vergleichsraum vorherrschenden Mietspiegel. Im Vergleichsraum III liegt die angemessene Bruttokaltmiete für zwei Personen beispielsweise bei 449,80 Euro und im Raum IV bei 440,05 Euro.

Auch interessant

Damit erhöht sich die Bruttokaltmiete in Arnsberg um bis zu 11,1 Prozent und in Sundern sogar um bis zu 19,7 Prozent (im Vergleichsraum III um bis zu 14 Prozent und im IV um bis zu 16,4 Prozent).

Klimabonus kommt obendrauf - für manche

Ab dem 1. Januar 2025 wird zudem ein Klimabonus eingeführt, der es Bürgergeld-Empfängern ermöglicht, energetisch sanierten Wohnraum zu bewohnen, der sonst aufgrund höherer Kosten ausgeschlossen wäre.

Der Bonus trägt dazu bei:

  • Den Zugang zu modernem, energieeffizientem Wohnraum zu verbessern.
  • Heizkosten zu senken, was die finanzielle Belastung reduziert.
  • Nachhaltigkeit durch Förderung energetischer Sanierungen zu stärken.

Da Sanierungen oft kostspielig seien, so heißt es in der nunmehr beschlossenen HSK-Beschlussvorlage, hilft ein Klimabonus für Leistungsberechtigte auch Vermietern, die finanziellen Hürden zu senken und Investitionen in umweltfreundliche Maßnahmen wie Dämmung, neue Fenster oder effiziente Heizsysteme vorzunehmen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien attraktiver zu machen.

Auch interessant

Weiter wurde von „Analyse & Konzepte“ ermittelt: Der Klimabonus wird nur für die im Kreisgebiet energetisch guten bis sehr guten Wohnungsbestände zum Tragen kommen. Durch die zu erwartenden Einsparungen bei den Heizkosten wird Kostenneutralität erwartet. Er soll nur gewährt werden, wenn der im Energiebedarfsausweis für ein Gebäude ausgewiesene Energiebedarf kleiner oder gleich 100 kWh/m²a ist. Bei einem Energiebedarf von 100 kWh/m²a beläuft sich der Klimabonus auf 0,16 €/m² und bei einem Energiebedarf von 10 kWh/m²a auf 0,89 €/m². Dabei handelt es sich um den Maximalwert.

Die eingangs zitierte Bürgergeldempfängerin freut sich über diesen leichten Anstieg der Bruttokaltmiete - und hofft, dass ihr dadurch ihre aktuelle Wohnungssuche erleichtert wird.

Michael John, zuständig für Soziales in der Stadt Arnsberg, sieht den Beschluss ebenfalls positiv - aber auch nüchtern: „Das würde ein wenig helfen. Aber das sogenannte ‚schlüssige Konzept‘ zur Festlegung der übernehmbaren Mietobergrenzen im SGB II-Bereich schafft ja keine Wohnungen“, sagt er. Und Weiter: „Das heißt, der Mangel an günstigen Wohnungen oder gar belegbaren Sozialwohnungen wird dadurch nicht behoben.“

Mehr Nachrichten? Folgen Sie der WP Arnsberg/Sundern in den sozialen Medien: