Arnsberg. Vermeintliche Knöllchen an Friedhofsgäste, Gerüchte in Bruchhausen und ein verschwundenes, veraltetes Verbotsschild: Was steckt dahinter?

Das Gerücht hält sich hartnäckig im Dorf. „Knöllchen für Friedhofsbesucher in Bruchhausen“ - das Thema lud sich emotional auf und irritierte vor allem die, die darauf angewiesen sind, mit dem Auto so nahe wie möglich an die Grabstätten ihrer Angehörigen zu fahren. Ein altes und inzwischen abmontiertes Verkehrsschild sorgte für zusätzliche Verwirrung.

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Bezirksausschuss-Vorsitzender Frank Neuhaus (SPD) ist darum bemüht, die Wogen zu glätten, und hatte sich auch selbst eingeschaltet. „Die Aussage, dass auf dem Friedhof in Bruchhausen Knöllchen verteilt worden seien, ist nicht zutreffend“, teilt Stadtsprecherin Ramona Eifert auf Nachfrage dieser Redaktion mit. Und das gelte keineswegs nur für den Bruchhausener Friedhof, sondern auch für andere Friedhöfe der Stadt.

Sehr wohl räumt sie aber ein, dass es an Friedhöfen - und das nicht allein in Bruchhausen - zu Problemen kommt. Nämlich zu denen, „dass Friedhöfe unerlaubt befahren werden“. Hier gibt es nämlich klare Regeln, die stadtweit gelten: „Das Befahren von Friedhöfen mit dem privaten Auto ist grundsätzlich nicht gestattet“, so Ramona Eifert. Hintergrund sei, dass die Wege vor den Gräbern baulich nicht dafür ausgelegt sind, ständig befahren zu werden. Folge ist dann, dass es zu Absackungen und Beschädigungen der Wege kommen kann,

Friedhof Bruchhausen: Die Wege (wie hier an der  Wasserentnahmestelle) sind nicht für das Befahren mit Pkw ausgelegt.
Friedhof Bruchhausen: Die Wege (wie hier an der Wasserentnahmestelle) sind nicht für das Befahren mit Pkw ausgelegt. © WP | Privat

„Zudem ist ein Friedhof ein Ort der Stille und des Gedenkens“, so Eifert. Darüber, dass sich Besucher offensichtlich nicht daran halten, würden viele Beschwerden bei der Stadt Arnsberg eingehen. „Aus diesem Grund führt der Kommunale Ordnungsdienst unregelmäßig Ortskontrollen durch und spricht Personen aktiv an, die das Friedhofsgelände unerlaubt mit dem Auto befahren“, bestätigt die Stadtsprecherin. Allerdings gibt es von dem Verbot auch Ausnahmen, über die die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes dann auch aktiv vor Ort informieren würden. Hier gilt: Kranke, Gehbehinderte und alle, denen es nicht möglich ist, zu Fuß zum Grab zu gehen, können bei der Friedhofsverwaltung eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Friedhofs beantragen. „Diese erteilt die Friedhofsverwaltung auf Antrag ganz unkompliziert und sehr schnell“, so Ramona Eifert. Hierfür sei lediglich die Bedürftigkeit durch ein Attest oder ähnliches zu belegen.

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Auch die Stadt weiß aber: Speziell in Bruchhausen hat „die falsche Behauptung“, dass Bußgelder oder „Knöllchen“ verhängt worden seien, zu Unruhe geführt. Die Verwaltung stellt klar, dass auch vor dem Friedhof vorschriftsmäßig geparkt werden könne. Frank Neuhaus muss in Bruchhausen einiges abfangen: „Mich erreichen täglich Anrufe und Rückfragen, gerade von älteren Menschen, die Angst haben, nicht mehr zu den Gräbern ihrer Angehörigen zu gelangen“, sagt Neuhaus.

Friedhofswege dürfen in Arnsberg (hier der Petri-Friedhof in Hüsten) nur mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden.
Friedhofswege dürfen in Arnsberg (hier der Petri-Friedhof in Hüsten) nur mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Eine kleiner Schildbürgerstreich fiel am Rande dieser Irritationen im Dorf auf: Am Friedhofseingang stand nämlich immer noch ein altes Schild „Durchfahrt verboten“ - mit dem Zusatz „Das Befahren des Friedhofes mit Fahrzeugen aller Art, Kinderwagen und Rollstühle ausgenommen, ist verboten“. Unterzeichnet war das Schild mit „Der Stadtdirektor“. Dieses Schild muss mindestens 25 Jahre alt gewesen sein, weil das Amt des Stadtdirektors in Nordrhein-Westfalen 1999 abgeschafft worden ist. Letzter Arnsberger Stadtdirektor war von 1993 bis 1999 Hans-Josef Vogel, ehe er dann zum ersten hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt gewählt wurde. Inzwischen wurde dieses Schild von der Stadt abgebaut. „Dies ändert aber nichts an dem generellen Fahrverbot für private Pkw auf städtischen Friedhöfen“, so Ramona Eifert.