Arnsberg/Iserlohn. Steuerbefreiung für Tierheim-Hunde in Arnsberg: Ein Anreiz, der das Leben von Tieren und neuen Haltern erleichtern soll.

Die gute Nachricht: Es werden kaum noch Hunde bewusst ausgesetzt. Das bestätigt Sabine Hammer, 1. Vorsitzende des Tierschutzvereins Iserlohn und Umgebung. Die Iserlohner Einrichtung ist auch für Arnsberger Tiere zuständig. „Das liegt natürlich auch daran, dass die meisten Hunde gechippt und über die sozialen Medien geteilt werden“, sagt sie, „dadurch könnten Nachbarn und Freunde das Tier ja erkennen.“ Dennoch, und das bestätigt sie auch, befinden sich aktuell rund 35 Hunde im Iserlohner Tierheim, wovon ein paar auch unter die „schwer vermittelbaren“ Vierbeiner fallen.

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Manchmal ist es die mangelhafte Tierhaltung oder auch das Verlieren des Herrchens oder Frauchens, was dazu führt, dass das Ordnungsamt bzw. auch das Veterinäramt HSK mal einen Hund ins Tierheim gibt; viel öfter jedoch die Tatsache, dass die Tierhalter selber überfordert sind und das Tier in die Obhut des Heims geben möchten. „Wir haben genau solche Anfragen jede Woche“, so Sabine Hammer, „lehnen die Aufnahme jedoch in den meisten Fällen ab.“ Das klingt hart - doch das Iserlohner Tierheim ist „voll“ und hat nur wenige Kapazitäten, um weitere Hunde aufnehmen zu können. Bei der Vermittlung des Tieres unterstützt das Vereinsteam aber trotzdem. „Manchmal versuchen Menschen auch, uns zur Verantwortung zu ziehen - dass wir das Tier aufnehmen müssten. Aber dem ist nicht so. Verantwortlich ist der Tierhalter bzw. die Tierhalterin.“

Tierheim Iserlohn
Das kleine Tierheim in Iserlohn wird mit viel Engagement und Herzblut vom Tierschutzverein Iserlohn und Umgebung geführt. © WP | Privat

Schwer vermittelbar sind zumeist die Hunde, die schon etwas länger im Tierheim leben. Vielleicht auch schon älter sind, eben keine Welpen mehr. Und bei manchen ist es auch der Schwierigkeitsgrad der Haltung - beispielsweise durch schlechte Erfahrungen. „Aber die Vermittlungsarbeit ist der Grundstein unserer Tierschutzarbeit. Wenn Menschen unseren Tieren ein liebevolles Zuhause schenken, können wir umgehend die nächsten aufnehmen, die dringend Hilfe brauchen.“

Hundesteuer in Arnsberg für ein Jahr frei

In diesem Fall sparen Adoptanten und Adoptantinnen sogar Hundesteuern - zumindest in 178 Städten Deutschlands. Arnsberg gehört dazu. „Unsere Hundesteuersatzung sieht diese Möglichkeit bereits vor“, teilt Stadtsprecherin Ramona Eifert auf Nachfrage mit. Darin heißt es: „Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die die Halterin/der Halter, die/der nicht Vorbesitzer/in sein darf, nachweislich aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn & Umgebung e.V. oder durch die Vermittlung des Tierschutzvereins für den Hochsauerlandkreis e.V. übernommen hat. Voraussetzung ist, dass der Hund zuvor in Arnsberg gehalten bzw. gefunden wurde. Die Steuerbefreiung erfolgt für ein Jahr, beginnend mit der Übernahme des Hundes.“

Aktuell lebt Chappo, ehemals aus Arnsberg, im Iserlohner Tierheim. In Chappos Kinderstube ist einiges schief gelaufen, erklärt Sabine Hammer. „Der junge Malinoi-Rüde befindet sich momentan in einer speziellen Unterbringung, in der viel mit ihm gearbeitet wird. Anschließend wird versucht, ihn in geeignete Hände zu vermitteln.“

Weitere Menschen, die für ihren Hund eine Steuerbefreiung erhalten, sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten; Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen sowie Personen, die nichtgewerbliche Herdenhunde führen. Für sogenannte gefährliche Hunde gilt diese Steuerbefreiungsmöglichkeit jedoch nicht.

Die Hälfte der zu zahlenden Hundesteuer entfällt auch, wenn das Tier als Rettungs-, Melde-, Sanitäts- oder Schutzhund gehalten und die dafür vorgesehenen Prüfungen vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben. Für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag auf 25 Prozent des Satzes ermäßigt - jedoch nur für einen Hund. Auch dies gilt nicht für „gefährliche Hunde“.