Arnsberg/Neheim. Der Angeklagte soll seine Freundin mehrfach geschlagen haben und oft ohne Führerschein gefahren sein. Seine Freundin fürchtet sich vor ihm.
Gewalt war in der Beziehung zwischen dem verheirateten 33-jährigen Angeklagten aus Arnsberg und seiner Freundin alltäglich. Die junge Frau war vor Prozessbeginn weinend zum Vorsitzenden Richter gekommen und hatte ihn gebeten, dem Angeklagten auch nicht im Gerichtssaal gegenüber treten zu müssen. Sie habe große Angst vor ihm, weil sie oft geschlagen worden sei, und er habe ihr gedroht, sie „abzustechen“. Ihrem Wunsch wurde entsprochen. Statt ihrer persönlichen Zeugenaussage, wurde in der Beweisaufnahme ihre polizeiliche Vernehmung verlesen.
Angeklagter zeigt Einsicht
Der 33-Jährige war vor dem Schöffengericht von der Staatsanwaltschaft wegen Raubes, Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen angeklagt. Er soll im Januar dieses Jahres in der Wohnung seiner Freundin in der Schobbostraße in Neheim erschienen sein, soll ihr unvermittelt Backpfeifen verpasst, sie gegen den Hinterkopf geschlagen und an den Haaren ziehend vom Stuhl hochgezogen haben. Sodann habe er aus ihrem Portemonnaie 60 Euro entnommen und mit sei dann mit weiteren 20 Euro gestohlenem Geld gegangen, nicht ohne die Frau zu Boden gestoßen und sie getreten zu haben. Er soll ihr gedroht haben, sie „abzustechen“, wenn sie schreie.
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Der Staatsanwalt verlas weitere vier Anklagepunkte, die jeweils den Vorwurf des Fahrens eines Pkw ohne Fahrerlaubnis beinhalteten. Der Verteidiger beantragte zu Prozessbeginn ein Rechtsgespräch, in dem er klarstellte, dass sein Mandant die Freundin zwar geschlagen habe, aber nicht, um das Geld wegzunehmen. Dieses hätte beiden gehört. Die Körperverletzung werde eingeräumt, ebenfalls die vier Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sein Mandant habe Alkohol- und Drogenprobleme.
„Er konnte sich nicht steuern, hat das selbst eingesehen und bereits in Eigeninitiative an sechs Beratungsgespräche beim „Wendepunkt“ teilgenommen. Außerdem ist er zu seiner Ehefrau zurückgekehrt“, erläuterte sein Verteidiger. Zu seiner Person machte der Angeklagte Angaben: Er sei, bevor er aus der Türkei nach Deutschland kam, in Italien und Frankreich gewesen und habe dort, so wie auch jetzt in Deutschland, gearbeitet. „Ich habe eingesehen, dass das so nicht weitergeht, ich werde eine Therapie und dann den Führerschein machen“, so der Angeklagte. Der Staatsanwalt beantragte für die Körperverletzung an seiner Freundin und die vier Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Diese solle zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem soll er eine Sperrfrist von zwei Jahren erhalten, bevor er eine Fahrerlaubnis beantragen könne. Dieser Antrag sei zu hoch angesetzt, so der Verteidiger, der eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Sperrfrist von einem Jahr als gerecht ansah.
Das Gericht stellte im Urteil fest, dass sich der Vorwurf des Raubes nicht bestätigt habe. Es blieb die Körperverletzung und das viermalige Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Er erhielt eine Geldauflage von 1000 Euro. Die Sperrfrist zur Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis wurde auf ein Jahr festgelegt