HSK. Schon 37 Rinder und Schafe sind im HSK an der gefährlichen Tierseuche, die oft tödlich endet, erkrankt. Das Veterinäramt rät dringend zur Impfung.

Landwirt Paul Gordes hält 60 Highland-Rinder und drei Schafe auf seinem Hof in Arnsberg. Er ist in Sorge. Die Blauzungenkrankheit grassiert im Hochsauerland. Vor drei Wochen gab das zuständige Veterinäramt erstmals die Warnung heraus, dass ein Tier positiv auf die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 getestet wurde. „Wir lassen die meisten Rinder jedes Jahr im April gegen die Seuche impfen“, sagt er. Aber eben nicht alle. Für seine Zuchtbullen sei der Impfstoff nicht geeignet, meint er.

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Mittlerweile sind im HSK 37 Fälle der gefährlichen Tierkrankheit nachgewiesen worden. Stand 5. August: „29 Rinder und acht Schafe sind infiziert“, sagt Martin Reuther, Sprecher des Kreises. Dabei verteilen sich die betroffenen Tiere über das gesamte Kreisgebiet. Von Gordes Nutztieren sei noch keines erkrankt. „Wir hoffen, dass der Kelch an uns vorüber geht“, so der Arnsberger Rinderzüchter. Dabei sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch eines seiner Tiere die Seuche bekommen könnte. „Es gibt zurzeit jede Menge Mücken und die Highland-Rinder lieben es, auf den Feuchtwiesen zu grasen. Da halten sich auch die Mücken gerne auf. In diesem Sommer gibt es viele davon.“

Mücken übertragen die Krankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden (zum Beispiel Lamas, Alpakas) übertragbare Krankheit. Untereinander können sich die Tiere nicht anstecken. Typische Symptome der Blauzungenkrankheit sind unter anderem hohes Fieber, gerötete Maulschleimhäute, vermehrter Speichelfluss sowie eine geschwollene und in seltenen Fällen eine blau verfärbte Zunge. An den Klauen kann es zu einer schmerzhaften Kronsaumentzündung kommen, die zu Lahmheiten führt.

Nicht auf den Menschen übertragbar

„Die Blauzungenkrankheit gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss dem Veterinäramt gemeldet werden. Und ganz wichtig: Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar. Menschen und andere Tiere sind demnach nicht betroffen. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.“

Auch Highland-Rinder sind gefährdet, an Blauzungenseuche zu erkranken.
Auch Highland-Rinder sind gefährdet, an Blauzungenseuche zu erkranken. © Anja Jungvogel | Anja Jungvogel

Von dem Virus sind viele verschiedene Untergruppen (Serotypen) bekannt, die jeweils unterschiedliche krankmachende Eigenschaften aufweisen. Der aktuell auftretende Serotyp 3 verursacht insbesondere bei Schafen teilweise schwere Symptome. Bei Rindern wird oft ein massiver Rückgang der Milchleistung registriert. „Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf der Erkrankung oft schmerzhaft. Zum Teil muss, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden“, heißt es aus dem Kreishaus.

Verhalten der Tiere auf der Weide beobachten

Landwirt Gordes hält ein Auge auf seine Zucht. „Wir beobachten täglich das Fressverhalten und die Agilität unserer Tiere“, erklärt er. Abnormes Verhalten wären Trägheit, Speichelfluss und Aparthie. Um das Risiko einer Infektion zu reduzieren, können Halter empfängliche Tierarten mit Abwehrmitteln gegen Stechmücken, sogenannten Repellentien, behandeln. Ein Schutz vor einer Erkrankung und Weiterverbreitung ist durch eine vorbeugende Impfung gegen den neuen Serotyp 3 zu erwarten.

Zwar ist in der EU noch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 verfügbar, allerdings eröffnet das Tierarzneimittelrecht den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Impfstoffe auch ohne entsprechende Zulassung anzuwenden. Hiervon hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Gebrauch gemacht, indem es im Juni per Eilverordnung für einen Zeitraum von sechs Monaten die Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet hat.

Eine von der Blauzungen-Krankheit betroffene Kuh. Das Archivfoto stammt aus dem Stall eines Aachener Bauerhofs.
Eine von der Blauzungen-Krankheit betroffene Kuh. Das Archivfoto stammt aus dem Stall eines Aachener Bauerhofs. © dpa | A9999 Ralf Roeger

Bei der Tierseuchenkasse NRW können Halter eine Impfstoffkostenbeihilfe beantragen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann, sowie entsprechende Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse/Landwirtschaftskammer NRW. Auf der Internetseite des LANUV (www.lanuv.nrw.de) sind zudem weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit zu finden.