Arnsberg/Kreis Soest. Unternehmen aus Lippstadt sichert sich die Rechte auf das „Horrido“. Arnsberger Schützen sind irritiert und verunsichert. Hier die Hintergründe.

Eine junge Werler Geschäftsfrau erhielt Post von einem Anwalt. Ihr wird - wie auch anderen angeschriebenen Firmen - untersagt, T-Shirts mit dem Aufdruck des Schützen- und Jägerausrufes „Horrido“ zu verkaufen. Das tut sie seit Jahren, was aber nie ein Problem war. Nun aber ließ sich die Lippstädter Alljagd Gmbh die Wortmarke „Horrido“ offiziell beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum eintragen, nachdem sie die Rechte von einem anderen Unternehmen übernommen hatte, die sie sogar schon seit 1971 in Besitz hatte. 

Irritiert, überrascht und verunsichert zeigen sich nun auch die heimischen Schützen, bei denen das „Horrido“ zum Fest gehört wie gute Laune, Musik und Gerstensaft. „Man kann die rechtlichen Folgen nicht einschätzen“, sagt Jörg Werdite, Hauptmann der Bürgerschützengesellschaft Arnsberg. Und Thomas Reiß aus Herdringen, Chef des Kreisschützenbundes Arnsberg, stellt klar: „Ich habe Schwierigkeiten damit, dass man sich das Horrido schützen lassen kann.“

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Das Lippstädter Unternehmen erklärt sich auf Nachfrage unserer Redaktion: „Unser Ansinnen ist es, unter der Marke Horrido Produkte für die Jagdausübung anzubieten. Das geht über Messer, jagdliche Bekleidung, Jagdausrüstung, Jagdzubehör, Waffenpflege und einiges mehr, was für die Jagdausübung interessant ist“, teilt das Unternehmen mit, „da wir die Wortmarke erst seit kurzem besitzen, sind wir zurzeit noch im Aufbau der Marke. Aber es sind einige Artikel in Vorbereitung und auch schon geordert.“ Zum Verkaufsstopp waren aber auch Firmen aufgefordert worden, die das „Horrido“ im Schützenkontext benutzen.

Martin Smykalla, Schützenbruderschaft Neheim

„Laut Horrido rufen dürfen wir ja wohl immer!“

Martin Smykalla

Wo Thomas Reiß „einen Aprilscherz“ vermutet und sich als Schütze darüber entsetzt zeigt, macht sich Jörg Werdite Gedanken darüber, wie weit das Recht auf die Wortmarke im Grenzfall gehen kann. „Wie sieht das bei Bannern für Veranstaltungen oder auch Horrido-Schriftzügen von Werbetreibenden aus?“, fragt er. Auch Martin Smykalla, Sprecher der Neheimer Schützenbruderschaft St. Johannes Baptist, räumt ein: „Man muss abwarten, wie mit der Wortmarke jetzt umgegangen wird“, sagt er, „moralisch betrachtet verleitet das schon zu einem Augenverdrehen.“

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Die Alljagd Gmbh versucht hier zu beruhigen. „Marken werden stets nur für solche Waren eingetragen, für die der Inhaber sie verwenden möchte. So ist es auch in unserem Fall, die Marke ist für solche Waren geschützt, die wir in unserem Sortiment führen wollen und werden“, heißt es in einer Stellungnahme. Das seien alles Waren mit überwiegend jagdlichem Bezug., „wobei insoweit bei Bekleidungsstücken keine Einschränkung besteht, da diese nicht zwingend einen jagdlichen Bezug haben müssen, sondern auch in der Freizeit getragen werden“. Die Werler T-Shirt-Produzentin erhielt so jedenfalls eine Aufforderung zum Verkaufsstopp. „Daraus ergeben sich für Schützen in der Regel keinerlei Einschränkungen“, versichert die Alljagd GmbH.

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Jörg Werdite findet das Sichern der Wortmarke Horrido „als Idee eigentlich genial“. Als Schütze aber wundert er sich, „dass das bei einem so alten Begriff überhaupt möglich ist“. Für ihn ist jetzt entscheidend, dass das Schützenwesen dadurch nicht eingeschränkt wird. Geht es nach den Erklärungen der Alljagd Gmbh gegenüber unserer Zeitung, dürfte das bei den Schützen kaum passieren. „Sofern niemand den Eindruck erhält, es handele sich bei dem so gekennzeichneten Produkt um ein Produkt eines bestimmten Herstellers, etwa weil klar erkennbar ist, dass es sich um ein dekoratives Motiv handelt, greift eine solche Benutzung auch nicht in die Rechte des Markeninhabers ein und darf unternommen werden“, erklärt der Anwalt des Lippstädter Unternehmens.

Für den Arnsberger Hauptmann Jörg Werdite ist das ein Thema, mit dem sich auch die Juristen des Bundesvorstandes einmal beschäftigen könnten. Es sei zu klären, wo und wann die Schützen das Horrido rechtssicher benutzen dürfen - sei es beim Merchandising, bei Werbung oder Veranstaltungsbannern. Martin Smykalla, der gerade mit den Neheimer Schützen groß in der Vorbereitung für das Fest in Neheim vom 16. bis 19. August steckt, ist eines wichtig: „Laut Horrido rufen dürfen wir ja wohl immer!“

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