Herdringen/Voßwinkel. Die künftigen Lehrschwimmbecken-Standorte will die Stadtverwaltung vorerst zweigleisig planen - doch das kostet 200.000 Euro mehr.
Um trotz des politischen Patts handlungsfähig zu bleiben, um besseres Datenmaterial für eine politische Entscheidung zu haben und um die Chance auf Fördermittel zu wahren, will die Stadtverwaltung Arnsberg bei der Standortfrage für die Lehrschwimmbecken (LSB) planerisch zweigleisig fahren. Zwei Varianten sollen bis Leistungsphase 2 untersucht werden: 1. Sanierung/Neubau der LSB in Herdringen und Voßwinkel oder 2. Schließung der beiden LSB bei Neubau von zwei LSB auf dem Hüstener Campus. Es würden jeweils rund 200.000 Euro an Planungskosten entstehen, die in einem Fall vergeblich ausgegeben worden wären, weil der Rat letztlich über einen Standort noch entscheiden muss.
Verfahren ist rechtlich gedeckt
Die Verwaltung hat für die Ratssitzung am 24. März eine Vorlage erarbeitet, mit deren Beschlussfassung der Rat der Verwaltung grünes Licht für die zweigleisige Planung gäbe. Die Verwaltung sieht ihr Vorgehen rechtlich gedeckt: „Die Ermittlung der tatsächlichen Investitionskosten käme der Vorgabe des §13 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung nach: Für mehrere Möglichkeiten erfolgt ein Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest ein Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Folgekosten, der die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermitteln soll.“ Insofern seien die veranschlagten Kosten keine Fehlinvestition, sondern dienen einerseits als Unterstützung bei der Entscheidungsfindung durch die Politik. Andererseits sind konkrete Vorplanungen erforderlich, um Förderanträge zu stellen, ohne Planungen könnten keine Förderanträge gestellt werden. „Bei geschätzten Planungskosten von 200.000 Euro und einer gesamten Investition von 15 bis 20 Millionen Euro sprechen wir von einem Prozent der Gesamtsumme“, so Bürgermeister Ralf Paul Bittner.
Stellungnahme der Stadtverwaltung Arnsberg im Wortlaut
Nach einer Anfrage der Westfalenpost zur neuesten Verwaltungsvorlage zum Thema „Lehrschwimmbecken“ gab die Stadtverwaltung diese Stellungnahme im Wortlaut ab:
„Die Handlungsfähigkeit der Verwaltung mit Blick auf die erforderlichen Planungen zum Thema Lehrschwimmbecken (LSB) hängt maßgeblich von einer politischen Entscheidung durch den Rat der Stadt Arnsberg ab. Derzeit gibt es noch keine politische Entscheidung, der weitere Planungsprozess stoppt wegen einer noch fehlenden Ratsentscheidung.
Die Ermittlung der tatsächlichen Investitionskosten käme auch der Vorgabe des §13 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung nach: Für mehrere in Betracht kommende Möglichkeiten erfolgt ein Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest ein Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Folgekosten, der die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermitteln soll.
Insofern sind die veranschlagten Kosten für die Planung der verschiedenen Möglichkeiten keine Fehlinvestition, sondern dienen mit ihren Ergebnissen einerseits als Unterstützung bei der Entscheidungsfindung durch die Politik. Andererseits sind konkrete Vorplanungen erforderlich, um Förderanträge zu stellen, wenn entsprechende Fördertöpfe – wie in der politischen Vereinbarung auf Bundesebene angekündigt – bereit stehen. OHNE Planungen können KEINE Förderanträge gestellt werden!
Planungen, die zum jetzigen Zeitpunkt der politischen Diskussion angestellt werden, helfen dabei, nach einer politischen Entscheidung den Zeitraum bis zur Antragstellung zu verkürzen und helfen zudem, Fördermittel überhaupt bekommen zu können. Die Kommunen in Deutschland stehen bei der Beantragung von Fördermitteln stets im Wettbewerb. Können Anträge aufgrund fehlender vorliegender Planungen erst zu spät gestellt werden, könnten die bereit gestellten Mittel durch andere Antragsteller bereits ausgeschöpft worden sein.
„Bei geschätzten Planungskosten von 200.000 Euro und einer gesamten Investition von 15 bis 20 Millionen Euro sprechen wir von einem Prozent der Gesamtsumme. Das ist gut eingesetztes Geld, um die beste Option für die Stadt zu ermitteln“, sagt Bürgermeister Ralf Paul Bittner.
Konkret beim Blick auf die in der Diskussion stehende Sanierung des LSB Herdringen helfen die Planungen bis zur Leistungsphase 2, um anschließend auf Basis der ermittelten Kostenschätzung eine Entscheidung zur Sanierung oder zum Neubau an Ort und Stelle zu treffen. Um nicht weitere Zeit im Prozess verstreichen zu lassen, kann der Zeitraum der politischen Beratungen bereits für Planungen sinnvoll genutzt werden. Das (politische) Risiko, dass die Verwaltungsvorlage abgelehnt wird und die Planungsergebnisse nicht mehr genutzt werden können, muss vor dem Hintergrund des oben Geschilderten in Kauf genommen werden.“