Hochsauerland.. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 stehen große und kleinere Straßenbauprojekte für das Sauerland. Unser Überblick zeigt, wo die Bagger rollen sollen.

Im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses im Berliner Regierungsviertel geht es in weniger als einer Woche um die zukünftigen Straßen im Sauerland. Am Montag, 24. Oktober, tritt der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestags ab 15 Uhr zusammen, um über das Sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes zu beraten.

Bei der Anhörung werden unter anderem die Projekte in Nordrhein-Westfalen zur Sprache kommen, die im Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgesehen sind. Bis Weihnachten ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren geplant.

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. © Manuela Nossutta/Grafik | Unbekannt

„Der Bundesverkehrswegeplan 2030 bringt Licht und Schatten für das Sauerland“, sagt Dirk Wiese, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Hochsauerlandkreis. „Insgesamt berücksichtigt er aber die sauerländischen Belange.“ Wir geben einen Überblick über alle Projekte im Hochsauerlandkreis und Warstein sowie wichtige weitere Projekte in den angrenzenden Kreisen, die Eingang in den Anfang August vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesverkehrswegeplan 2030 gefunden haben.

Laufende und fest disponierte Projekte

A46, Anschlussstelle (AS) Bestwig bis Bestwig/Nuttlar einschließlich Zubringer B480n: Seit rund sieben Jahren wird die A46 von Velmede bis zur künftigen Anschlussstelle Bestwig/Nuttlar 5,6 Kilometer weitergebaut. Einschließlich der 2,7 Kilometer langen Zubringerstrecke B480n kostet das Projekt rund 138 Millionen Euro. B480, Ortsumgehung (OU) Bad Wünnenberg: Ebenfalls bereits im Bau ist die Ortsumgehung bei Bad Wünnenberg im Kreis Paderborn.

Vordringlicher Bedarf

B7, Bestwig/Nuttlar (A46) bis Brilon (B480n): Ab der derzeit entstehenden Anschlussstelle Bestwig/Nuttlar soll die A46 als dreispurige B7n bis zur B480n nördlich von Brilon weitergeführt werden. 69,5 Millionen Euro Kosten sind für die elf Kilometer lange Strecke kalkuliert. „Für Pendler aus Brilon und Olsberg, die etwa nach Meschede wollen, fällt ein Nadelöhr weg“, stellt Dirk Wiese fest.


A46, AS Hemer (B7) bis AS Menden (B515): Der heftig umstrittene, vierspurige Weiterbau der A46 von der Anschlussstelle Hemer bis zur B515 bei Menden hat es ebenfalls als vordringlicher Bedarf in den Bundesverkehrswegeplan geschafft. 351,3 Millionen Euro werden für den 7,6 Kilometer langen Neubau veranschlagt.

B7, Menden über Wimbern bis Arnsberg (OU Wickede): Der insgesamt 12,2 Kilometer lange Lückenschluss von Menden über Wimbern bis zur A445 soll in zwei Einzelprojekte für 86,1 bzw. 72,8 Euro gelingen. Statt der zuvor geplanten Autobahntrasse soll die Verbindung nun als dreispurige Bundesstraße gebaut werden.

A445, AS Werl-Nord bis AS Hamm/Rhynern: 61,2 Millionen Euro stehen laut Bundesverkehrswegeplan für den Weiterbau der A445 von Werl bis zur A2-Anschlussstelle Hamm/Rhynern zur Verfügung. Das Projekt ist mit einem vergleichsweise hohen Nutzen-Kosten-Verhältnis von 8,0 bewertet.

B229, OU Balve und Neuenrade: Die jeweils zweispurigen Ortsumgehungen der B229 sollen Balve (4,9 Kilometer/19,2 Millionen Euro) und Neuenrade (3 Kilometer/21,1 Millionen Euro) zukünftig entlasten.

B516, OU Ense/Ruhne: Durch die A44-Anschlussstelle Werl-Süd hat sich der Durchgangsverkehr im Enser Ortsteil Bremen auf der B516 erhöht. Eine 3,1 Kilometer lange Ortsumgehung soll für 6,6 Millionen Euro Abhilfe schaffen.

B7, OU Warburg/Scherfede: Ebenfalls in die höchste Dringlichkeitsstufe ist die Ortsumgehung Warburg/Scherfede im Kreis Höxter (4,5 Kilometer/22,2 Millionen Euro) eingestuft worden.

Weiterer Bedarf

B480, OU Brilon/Alme und Olsberg/Wiemeringhausen: Auf einer Länge von 9,6 Kilometern soll die B480 als dreispurige Ortsumgehung den Verkehr in Alme entlasten und das geplante Teilstück von Nuttlar bis Brilon fortführen. Durch die Einstufung in den weiteren Bedarf ist dieses Vorhaben jedoch in die Ferne gerückt.

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 Gleiches gilt für die Umgehungsstraße um Wiemeringhausen. „Man muss sich ehrlich machen“, sagt Dirk Wiese. „Früher wurden Hoffnungen geschürt, doch die Unterhaltungskosten für die Ortsumgehungen werden im Verhältnis für zu hoch erachtet.“

B55, OU Meschede, Warstein, Eslohe, Bremke, Reiste: Auch die Ortumgehungen der B55 bei Eslohe, Bremke, Reiste, Meschede und Warstein finden sich nur unter der Kategorie „Weiterer Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan 2030 wider. „Für die Strecke um Warstein gibt es keine Aussicht auf Finanzierung. Hier bleibt der Plan deutlich hinter unseren Erwartungen zurück“, meint Wolfgang Hellmich (SPD), der für den Kreis Soest im Bundestag sitzt.

A44, AS Marsberg bis AS Diemelstadt: Die Erweiterung der A44 auf sechs Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Marsberg und Diemelstadt sowie weiter bis nach Kassel gilt ebenfalls als weiterer Bedarf. Damit ist eine Umsetzung der Projekte bis 2030 praktisch ausgeschlossen.

Hintergründe zum Bundesverkehrswegeplan

Alle zehn bis 15 Jahre erarbeitet das Bundesverkehrsministerium einen Masterplan für die Infrastruktur in Deutschland. Dieser Bundesverkehrswegeplan regelt, wie die Verkehrswege auf der Straße, Schiene und Wasserstraße an den Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden sollen.

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Der Bundesverkehrswegeplan 2030 hat ein Gesamtvolumen von rund 269,6 Milliarden Euro, von denen 141,6 Milliarden Euro in den Erhalt der bestehenden Netze fließen sollen. Rund 98,3 Milliarden Euro sind für Aus- und Neubauprojekte vorgesehen. Circa 2000 Vorschläge wurden geprüft und einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen. Im Frühjahr konnte sich erstmals die Öffentlichkeit beteiligen und Stellungnahmen zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans und dem integrierten Umweltbericht per Online-Formular oder Post abgeben. Rund 39 000 Erklärungen gingen fristgerecht ein.

Das Bundesverkehrsministerium stuft die einzelnen Projekte des Bundesverkehrswegeplans nach Dringlichkeit ein. Die laufenden und fest disponierten Projekte sollen so schnell wie möglich fertiggestellt werden.

Vorhaben mit vordringlichem Bedarf und vordringlichem Bedarf mit Engpassbeseitigung sollen bis 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden. Für Projekte, die im weiteren Bedarf und weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingeordnet sind, besteht die Aussicht nicht.

Der von der Bundesregierung beschlossene Bundesverkehrswegeplan ist eine Absichtserklärung. Erst das Parlament legt in den Ausbaugesetzen fest, welche Projekte tatsächlich umgesetzt werden sollen.

Jedes Projekt muss eigenständige Planungsverfahren durchlaufen. Sobald Baurecht besteht, kann das Parlament die nötigen Finanzmittel bereitstellen.