Hüsten. Die Hüstener Kirmes als größtes Volksfest des Sauerlandes soll stattfinden. Ab 1. September sollen Veranstaltungen dieser Art wieder möglich sein.
Die Nachricht aus Düsseldorf über die Regelungen für Großveranstaltungen in der neuen ab Freitag gültigen Corona-Schutzverordnung NRW kam für Ingo Beckschäfer wie gerufen. Der Chef der Hüstener Kirmesgesellschaft sieht nun eine Perspektive dafür, dass das „größte Volksfesr des Sauerlandes“ vom 10. bis 14. September auf der Riggenweide stattfinden kann.
Corona-Schutzverordnung gibt Hoffnung
Die Corona-Schutzverordnung NRW, die am Freitag in Kraft tritt, besagt: Volksfeste, Schützenfeste und Stadtfeste können bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert ab dem 1. September mit bis 1000 Besuchern/-innen stattfinden, wenn dann in dem jeweiligen Kreis ein Sieben-Tage-Inzidenzwert von unter 35 stabil gehalten wurde. Wenn dann die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, gelten für das Fest sogar keine Besucherbegrenzungen. Am Donnerstag dieser Woche lag im HSK der Sieben-Tage-Inzidenzwert mit 34,6 erstmals seit langer Zeit wieder unter der 35er-Marke. Im Land NRW betrug der Wert am Donnerstag noch 46,2.
Nicht zu früh abgesagt
„Die neue Gesetzgebung und auch die aktuellen Zahlen lassen hoffen“, sagt Ingo Beckschäfer. Die Kirmesgesellschaft hat offenbar gut daran getan, ihr Fest noch nicht wie andere zu früh abzusagen. „Wir hatten uns als Deadline den Juni gesetzt“, sagt er, „die Tendenz jetzt ist klasse“.
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Schausteller kontaktiert
Für Ingo Beckschäfer ist klar, dass man nun das Thema Hüstener Kirmes 2021 vorantreiben wolle. „Da arbeiten wir dran“, sagt er, „wir werden uns vom Vorstand jetzt noch schneller als geplant zusammensetzen und die Arbeit aufnehmen“. Bereits in der vergangenen Woche hatte er während einer längeren Autofahrt mal so ziemlich alle Schausteller abtelefoniert und ihnen signalisiert, dass die Hüstener an ihrer Veranstaltung festhalten wollen. Da wusste er noch nicht, welche neuen Möglichkeiten die Corona-Schutzverordnung eröffnen würde.
Plan B wird mit erarbeitet
„Jetzt wartet natürlich jede Menge Arbeit auf uns. Wir müssen ja immer auch einen Plan B in der Tasche haben und auf alle Eventualitäten vorbereitet sein“, sagt Ingo Beckschäfer. Inzidenzwerte und Gesetzeslagen können sich ändern - darauf müsse man flexibel reagieren können. „Wir wollen die Kirmes wie auch immer, aber nicht um jeden Preis“, sagt Ingo Beckschäfer. Es müsse volles Programm geplant und dann zum entsprechenden Zeitpunkt abgewogen werden, was geht und was nicht.
Schwerpunkt der Planung habe zunächst die Kirmes. „Das mit der Tierschau dürfte möglicherweise schwerer werden“, meint Beckschäfer. Aber auch hierüber müsse der Vorstand gemeinsam beraten.
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Im vergangenen Jahr hatten die Hüstener bereits im Juni ihre Kirmes wegen des Corona-Virus abgesagt, die Schausteller selber organisierten eine kleine „Kirmes to go“ auf der Riggenweide. Im übrigen war das nicht die erste Absage aus gesundheitlichen Gründen: Im Jahr 1952 – also vor 69 Jahren – wurde die Kirmes durch die Anordnung der Kreisverwaltung untersagt: „Auf Grund der Gesamtlage der Erkrankungen an Kinderlähmung ist die für den 6. bis 9. September 1952 vorgesehene Hüstener Herbstkirmes auf Anordnung der Kreisverwaltung (Gesundheitsbehörde) verboten.“ Damals kam das Verbot aus heiterem Himmel, eine Woche vor der geplanten Veranstaltung. Die Kreisverwaltung war der Ansicht, dass im Interesse der Öffentlichkeit die Kirmes bei dem erneuten Aufflackern der heimtückischen Krankheit ausfallen müsse.