Hochsauerlandkreis. 7-Tage-Inzidenzwert im HSK liegt stabil unter 35. Seit 12. Juni gelten weitere größere Lockerungen. Wie sehen diese konkret aus?
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Hochsauerlandkreis liegt im HSK „stabil“ unter der 35er-Marke. Das bedeutet weitere Lockerungen ab Samstag, 12. Juni. Im HSK ist die Inzidenzstufe I vom Land ausgerufen worden.
Stabiler Wert nötig
Als stabil gilt laut NRW-Gesundheitsministerium dabei ein Sieben-Tage-Wert, der an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert liegt. Auch Samstage werden im Gegensatz zu Sonn- und Feiertagen mitgezählt. Zurückgenommen werden die Lockerungen, wenn der Wert drei Tage in Folge wieder über dem Schwellenwert liegt.
Was gilt aktuell im HSK?
Schule/Abschlussfeiern: Aktuell: Feierliche Zeugnisvergaben sind mit Sitzplan und negativem Corona-Test möglich, teilnehmen dürfen Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräfte; Abschlussfeiern sind zwischen dem 3. Juni und 11. Juli als einmalig selbstorganisierte Feste im internen Kreis ohne Gäste erlaubt. Dabei ist ein negativer Corona-Test erforderlich und die Veranstaltung muss zwei Werktage vorher bei den Behörden gemeldet werden.
Kontaktbeschränkungen:Aktuell: Treffen von unbegrenzter Personenzahl aus fünf Haushalten erlaubt - außerdem mit Test 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten. Genesene oder Personen mit vollständigem Impfschutz werden bei beiden Möglichkeiten nicht mitgerechnet.
Kultur: Aktuell: Konzerte im Innenbereich, Theater-, Opern- und Kino-Vorstellungen mit bis zu 500 Personen (getestet, geimpft/genesen) möglich - mit festem Sitzplan und einer Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Veranstaltungen außen und Innen mit Test und Sitzplan bis 1000 Personen; Proben innen mit 30 (Gesang) oder 50 Personen (Blasinstrumente) mit Tests; ab 1. September: Musikfestivals mit bis zu 1000 Zuschauern mit Test und Konzept.
Sport: Aktuell: Kontaktfreier Sport im Innenbereich (auch Fitnessstudios) mit beliebig vielen Menschen möglich. Menschen müssen in allen Fällen getestet, geimpft oder genesen sein und Kontaktdaten hinterlassen. Außen und Innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test; Außen über 1000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) mit Test; Innen bis 1000 Zuschauer; wenn Landesinzidenz unter 35 Innensport ohne Test; ab 1. September Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit Konzept und Test.
Freizeit: Aktuell: Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätzen, auch Freizeitparks und Spielbanken mit begrenzter Besucherzahl (getestet, geimpft/genesen) und Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und Ähnlichem mit beliebig vielen Menschen (getestet, geimpft/genesen); Freibäder ohne Tests, Bordelle mit Tests, Clubs mit Außenbereichen bis 100 Personen mit Test; ab 1. September wenn auch Landesinzidenz unter 35 Clubs Innen ohne Personenbegrenzung mit Tests und Konzept.
Gastronomie: Keine Testpflicht für Außengastronomie und Innengastronomie.
Beherbergung und Tourismus: Aktuell: Erlaubt ist die volle gastronomische Versorgung. Busreisen ohne Kapazitätsbeschränkung, wenn alle Teilnehmer aus Region unter 35er-Inzidenz kommen.
Einkaufen: Aktuell: Kundenbegrenzung im Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt: ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche; Wegfall der Sonderregel für über 800 Quadratmeter große Geschäfte.
Messen und Märkte: Aktuell: Jahr- und Spezialmärkte sind mit einer begrenzten Besucheranzahl (getestet, geimpft/genesen) erlaubt. Bei Kirmeselementen mit Testpflicht (oder geimpft/genesen); ab 1. September Jahr und Spezialmärkte ohne Test; ab 1. September sind auch Großveranstaltungen wie Schützenfeste, Volksfeste oder Kirmes mit bis 1000 Besuchern mit Konzept und Test erlaubt, wenn Landesinzidenz auch unter 35 dann ohne Besucherbegrenzung.
Private Veranstaltungen (ohne Partys): Aktuell: Außen bis 250 Gäste ohne Test, Innen bis 100 Gäste mit Test.
Partys: Aktuell:: Außen bis zu 100 und Innen bis zu 50 Gäste mit Test ohne Abstand.
Große Festveranstaltungen: Aktuell: Nicht erlaubt (erst ab 1. September);
Außerschulische Bildung: Aktuell: Präsenzunterricht ohne Test und Mindestabstände möglich mit festen Sitzplätzen und Sitzplan. Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten im Innenbereich mit 10 Personen (getestet, geimpft/genesen) möglich; Ohne Maske am festen Sitzplatz
Kinder- und Jugendarbeit: Aktuell:Gruppenangebote innen mit 30 und außen mit 50 Personen ohne Altersbegrenzung und Test.
Tagungen und Kongresse: Aktuell: Außen und Innen bis zu 1000 Teilnehmer mit Test