Arnsberg. Wer im HSK ins Restaurant oder Geschäft will, muss den Impfstatus nachweisen. Der digitale Impfpass kann helfen. Wir beantworten Fragen dazu.

  • Im Hochsauerlandkreis haben mehr als 80 Prozent der über 12-Jährigen bislang mindestens eine Corona-Impfung erhalten.
  • Seit der Einführung der 2G-Regel in einigen Bereichen im HSK, müssen Menschen, die in ein Restaurant, ins Geschäft oder in ein Krankenhaus möchten, ihren Impfstatus regelmäßig nachweisen. Dafür kann ein digitaler Impfpass auf dem Smartphone praktisch sein.
  • Wir klären, was Sie bei der Einrichtung des digitalen Impfpasses beachten müssen und wie Sie die Booster-Impfung eintragen können.

Mehr als 3,3 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen haben bislang eine sogenannte Booster-Impfung gegen das Coronavirus erhalten. Das geht aus aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts von Montag, 6. Dezember, hervor. Und auch im Hochsauerlandkreis entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Auffrischung ihres Impfschutzes. Nach Angaben des Gesundheitsamtes des Hochsauerlandkreis sind mehr als 80 Prozent der über 12-Jährigen im HSK mindestens ein Mal geimpft.

Aktuell gilt: Die letzte Impfung mit einem Impfstoff der Hersteller Biontech, Moderna oder Astrazeneca muss mindestens rund fünf Monate und zwei Wochen zurückliegen und eine Impfung des Herstellers „Johnson & Johnson“ etwa vier Wochen.

In den Praxen der kreisweit niedergelassenen Ärzte haben bisher rund 50.000 Menschen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Das teilte die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe in ihrem wöchentlichen Impfbericht am Montag mit.

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Und das Ziel der örtlichen Mediziner ist klar: „Wir müssen jetzt viele Menschen so schnell wie möglich zu Booster- und auch zur Erstimpfe bewegen“, erklärte Dr. Dietmar Wetzchewald, Geschäftsführer des Instituts für Notfallmedizin in Arnsberg, zuletzt im Gespräch mit dieser Redaktion.

Mit Blick auf die neuen Corona-Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen fragen sich die Bürgerinnen und Bürger, wie sie ihren derzeitigen Impfstatus nachweisen können. Denn seit Samstag gelten in vielen Bereichen weitreichende 2G-Regeln (wir berichteten).

Fragen und Antworten zum digitalen Impfpass

Dabei gilt: Das gelbe Impfheftchen sowie die freiwillige Option eines digitalen Impfnachweises sind gleichberechtigt. In einem Frage-Antwort-Format klären wir dennoch, was Sie beim digitalen Nachweis beachten müssen und wie der Impfstatus in die jeweilige App gelangt:

Welche App kann ich für den digitalen Impfpass verwenden?

Das digitale Impfzertifikat für eine Booster-Impfung kann in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts gespeichert werden. So empfiehlt es die Bundesregierung. Hier werden die personenbezogenen Daten wie Name und Geburtsdatum dezentral gespeichert. Grundsätzlich kann der Impfnachweis aber auch in der Luca-App hinterlegt werden. Datenschützer kritisieren die zentrale Speicherung der Daten. Die Anwendungen können in dem App-Store ihres jeweiligen Smartphones heruntergeladen werden.

Wie kommt das aktuelle Impfzertifikat in die App?

Wer eine Zweit- oder Booster-Impfung erhalten hat, bekommt von der zuständigen Impfstelle oder der Arztpraxis einen schriftlichen Impfnachweis, der einen sogenannten QR-Code enthält. Lassen Sie sich dieses Dokument unbedingt ausstellen. Der QR-Code auf dem Ausdruck muss dann mit der App gescannt werden, um den Nachweis digital auf dem Smartphone zu speichern. Die Impfung wird außerdem mit einem Stempel und Unterschrift in dem gelben Impfpass dokumentiert. Apotheken können damit und gegen Vorlage des Personalausweises auch einen Ausdruck des Impfnachweises zum Scan erstellen. Das Angebot ist kostenlos.

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Nach einer Auffrischungsimpfung bleiben alle digitalen Impfzertifikate in der App gespeichert. Wählen Sie nun den aktuellen Nachweis aus. Wenn die Impfung die dritte Impfung war, sollte das Feld die Nummer 3/3 anzeigen, bei einer Booster-Impfung nach einer Erstimmunisierung mit dem Impfstoff von „Johnson & Johnson“ sollte auf der Anzeige 2/2 stehen.

Ich bin bereits geimpft, habe aber keinen QR-Code bekommen

Der QR-Code für den digitalen Impfnachweis kann auch nachträglich ausgestellt werden. Man muss lediglich den gelben Impfpass mit den eingetragenen Impfungen vorlegen. Der Code darf aber nur von autorisierten Personen in Impfstellen, Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken ausgestellt werden. Man muss vollständig geimpft sein.

Der vollständige Impfschutz wird nicht korrekt angezeigt

Wenn die Booster-Impfung die dritte Impfung war, muss im Feld „Erstimpfung/Wiederimpfung“ die Nummer 3/3 eingetragen werden. Wenn das nicht korrekt erledigt wurde, soll man sich an den Aussteller des Zertifikats wenden, um es korrigieren zu lassen.

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Wenn die Booster-Impfung die Zweitimpfung ist – nach der einmaligen Erstimmunisierung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson, ist die Nummer mit der Anzeige 2/2 korrekt. Die App kann zum Beispiel nicht erkennen, ob es sich um die zweite Impfung oder um eine Auffrischungsimpfung handelt. Es könnte also erneut eine zweiwöchige Wartezeit bis zur vollständigen Immunisierung angezeigt werden. Dann kann weiterhin das Zertifikat der Erstimpfung vorgezeigt werden. Das bleibt weiterhin gültig und gibt den Impfstatus korrekt wieder.

Auf dem Smartphone muss ebenfalls die aktuellste Version der jeweiligen App vorhanden sein und sollte stetig aktualisiert werden.