Hochsauerlandkreis/Brilon. Die Masernfälle sind in diesem Jahr rasant angestiegen im Vergleich zum Vorjahr. Im Hochsauerlandkreis sind hunderte Kinder ungeimpft. Die Fakten

Es ist eine Horrorvorstellung für viele Eltern. Das eigene Kind ist krank. Es ist übersät mit rot-braunen Flecken, hat Fieber und Husten. Die Masern sind zurück auf dem Vormarsch. Im HSK gab es in diesem Jahr bisher zwölf Fälle der Masern. Neun davon lassen sich auf einen größeren Ausbruch in einem Familienverbund Anfang des Jahres zurückführen. Damit ist das Kreisgebiet für dieses Jahr bisher auf Platz fünf in NRW, was die Infektionszahlen betrifft. Am schlimmsten betroffen ist der benachbarte Märkische Kreis mit 38 Infektionen – Soest ist mit elf Infektionen knapp hinter dem HSK.

Insgesamt gab es bis zum 30.09.2024 in NRW 229 Fälle. Das bedeutet eine Fallzunahme von fast 1.500 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wo es NRW-weit nur 15 Fälle der Masern gab.

Masern im HSK: Für Masern gilt Impfpflicht

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Grafik-Diagramm Nr. 107890, Querformat 110 x 80 mm, "Masernfälle in Deutschland sei 2001", Grafik: F. Bökelmann, Redaktion: A. Brühl/J. Schneider © dpa | dpa-infografik GmbH

Der Anstieg der Masernfälle in NRW kommt trotz der seit März 2020 geltenden Impfpflicht. „Seitdem müssen grundsätzlich alle Betroffenen den entsprechenden Nachweis vor Aufnahme in die Einrichtung oder vor Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses vorlegen“, erklärt Tim Oliver Bieler von der Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in NRW. Die Übergangsfrist für solche Nachweise lief am 31. Juli 2022 ab.

Aktuelle Zahlen über die Menge ungeimpfter Schüler liegen dem MAGS laut Bieler nicht vor. Im Untersuchungsjahr 2020 lag die Impfquote bei Schuleingangsuntersuchungen jedoch 98,5 Prozent für die Erstimpfungen und 95,3% bei Zweitimpfungen in NRW. Die Daten wurden dem Ministerium vom Robert-Koch-Institut bereitgestellt.

Dem MAGS liegen jedoch keine Daten darüber vor, aus welchen Gründen Schüler oder andere Personen ungeimpft bleiben. Bieler nennt als Beispiel schulpflichtige Kinder. Sollte dort kein Impfnachweis vorliegen, habe die Bildungseinrichtung, die von dem Kind besucht wird, unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren. Diesem müssten auch personenbezogene Angaben übermittelt werden. Es gelten hier jedoch auch datenschutzrechtliche Bestimmungen entsprechend der DSGVO.

Masern im HSK: 350 ungeimpfte Kinder

Ein Kinderarzt gibt einem Mädchen eine Masernimpfung. Im HSK sind 350 Kinder ungeimpft.
Ein Kinderarzt gibt einem Mädchen eine Masernimpfung. Im HSK sind 350 Kinder ungeimpft. © dpa | Patrick Seeger

Im Hochsauerlandkreis gibt es laut Martin Reuther, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises, aktuell etwa 350 ungeimpfte Kinder. Über die Gründe, warum bei den Kindern keine Impfungen vorliegen, ist nichts bekannt. Es könnte sich daher auch um immungeschwächte Personen handeln, die nicht in der Lage sind, effektiv geimpft werden zu können. Allerdings gibt es verteilt über das Kreisgebiet auch in etwa 25 Impfverweigerer.

Masern im HSK: Das droht Impfverweigerern

Solchen Impfverweigerern wird versucht mit verschiedenen Mitteln entgegenzuwirken. Bieler verweist darauf, dass schulpflichtige Personen nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden können. Daher liege es im Ermessen der zuständigen Behörden der jeweiligen Kreise oder kreisfreien Städte, ob Buß- oder Zwangsgelder verhängt. Eine Einrichtung, die entgegen gesetzlichen Verboten eine Person betreut oder beschäftigt, die gegen die Impfpflicht verstößt kann zudem mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bestraft werden. Dies gelte auch, dann wenn eine Person trotz Anforderung den Nachweis nicht fristgerecht an das Gesundheitsamt übermittelt.

Martin Reuther ergänzt zudem, dass Eltern ungeimpfter Kinder im HSK ein Bußgeld drohe. Zudem bestehe die Möglichkeit zum Ausschluss von außerschulischen Maßnahmen. Erwachsene könnten außerdem neben Bußgeldern auch Betretungs- oder Tätigkeitsverbote erhalten.

Ausbruch und Impfstatus: Masern in HSK

Welche Symptome verursacht eine Masernerkrankung?

Typische Symptome der Infektionskrankheit sind etwa Fieber, Bindehautentzündung und der typische Hautausschlag. Als Komplikationen können Mittelohr- und Lungenentzündungen, sehr selten eine Gehirnentzündung auftreten. Eine Infektion schwächt häufig für längere Zeit das Immunsystem. Wer einmal Masern hatte, ist immun.

Wie verläuft einer Masernerkrankung?

Die Inkubationszeit beträgt zehn bis zwölf Tage. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits drei bis fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlags und hält bis vier Tage nach Auftreten des Ausschlags an.

Kann man Masern behandeln?

Nein, eine medikamentöse Behandlung gegen die Masernviren ist nicht möglich. Es werden nur die Symptome behandelt. Mögliche Folgeerkrankungen wie eine Lungenentzündung können mit Antibiotika behandelt werden. In selteneren Fällen treten auch schwerwiegende Komplikationen wie Hirnhautentzündungen auf. Sie sind nur schwer zu behandeln, können schwerwiegende Folgeschädigungen hinterlassen und können sogar tödlich verlaufen.

Wie wirksam sind Impfstoffe gegen Masern?

Durch die Impfung gegen Masern wird eine Immunantwort induziert, die der nach einer natürlichen Infektion mit Masern (in etwa) entspricht. Die Impfung bietet damit einen langanhaltenden und sicheren Schutz gegen eine Masernerkrankung.
Epidemiologische Daten zeigen, dass der Impfstoff bei Erwachsenen genauso gut wirkt wie bei Kindern.

Warum sind zwei Impfungen notwendig?

Nicht alle Personen entwickeln nach einer Masernimpfung einen ausreichenden Schutz. Etwa 8% der Geimpften sind nach der ersten Impfung nicht immun gegen Masern.

Wann sollten Kinder gegen Masern geimpft werden?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste MMR-Impfung in der Regel im Alter von 11 Monaten. Die zweite MMR-Impfung soll im Alter von 15 Monaten verabreicht werden. Sie kann frühestens 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung erfolgen. Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita) kann die Impfung jedoch bereits ab einem Alter von 9 Monaten gegeben werden.

Wenn man an Masern erkrankt war: Ist dennoch eine Impfung notwendig?

Nach einer sicher durchgemachten Masernerkrankung sind weitere Impfungen gegen Masern nicht erforderlich. Die Erkrankung führt zu einem dauerhaften Schutz.