Brilon. Die Stadt Brilon plant, sich nicht an der neuen Energiegesellschaft EEH des Hochsauerlandkreises zu beteiligen. Das sind die Gründe:

Die Stadt Brilon beabsichtigt aktuell, sich nicht an der Gründung der „Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH“ (EEH) zu beteiligen. Dies geht aus einer Beschlussvorlage hervor, die in der kommenden Ratssitzung am 26. September  diskutiert werden soll. In der Vorlage empfiehlt die Verwaltung, dass sich die Stadt Brilon momentan nicht an der zu gründenden Gesellschaft beteiligt. Der Rat könnte sich jedoch auch anders entscheiden.

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Im Herbst 2022 wurden im Kreistag des Hochsauerlandkreises Anträge gestellt, die darauf abzielten, in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Windenergie- und Photovoltaikanlagen in kommunaler Verantwortung zu errichten und zu betreiben. Daraus entwickelte die Kreisverwaltung ein Unternehmenskonzept, das die Gründung der EEH vorsieht.

Die EEH soll als rein kommunales Unternehmen gegründet werden, mit dem Ziel, Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu entwickeln, zu finanzieren und umzusetzen. Der Hochsauerlandkreis soll dabei 50 % der Geschäftsanteile halten, die restlichen 50 % sollen auf die teilnehmenden Städte und Gemeinden verteilt werden. Jede Kommune wäre mit einem Anteil von 5 % am Stammkapital beteiligt, was einer Stammeinlage von 25.000 Euro entspricht. Zusätzlich wäre eine Zahlung von 110.000 Euro in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft erforderlich, um den Anfangsaufwand zu finanzieren.

Lohnende Beteiligung derzeit nicht erkennbar

Die Stadt Brilon hat die vom Hochsauerlandkreis bereitgestellten Wirtschaftlichkeitsberechnungen laut Ratsvorlage gründlich analysiert. Im Ergebnis kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass eine lohnende Beteiligung der Stadt Brilon an der Gründung der EEH derzeit nicht erkennbar sei.

Ein wesentlicher Aspekt der Bewertung ist die Annahme, dass ein großer Teil der potenziellen Überschüsse, die aus den Projekten der EEH erwirtschaftet werden könnten, die Region verlassen würde. Dies bedeutet, dass der heimische Wirtschaftsraum und damit auch die Stadt Brilon nicht im erwarteten Maße von den finanziellen Erträgen profitieren würden.

Das Unternehmenskonzept sieht vor, dass die EEH in einem ersten Schritt als rein kommunale Gesellschaft gegründet wird. In einem zweiten Schritt soll ein unternehmerischer Partner aus der Energiewirtschaft eingebunden werden, der federführend in die Prozesse der Flächenakquise, Erstellung genehmigungsfähiger Unterlagen, Errichtung und Betrieb von Anlagen sowie Vermarktung des produzierten Stroms eingebunden wird.

Die Notwendigkeit eines professionellen Partners wird damit begründet, dass angesichts der großen Komplexität der planerischen und technischen Umsetzung von Windenergieprojekten der Kreis und die Kommunen nicht in der Lage seien, solche Projekte mit eigenem Personal in einem überschaubaren Zeitfenster umzusetzen. Zudem haben gesetzliche Vorgaben, insbesondere das „Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)„, eine verstärkte Dynamik bei der Flächensicherung in der Region ausgelöst.

Finanzielle Verpflichtungen und Risiken

Neben der Stammeinlage und der Zahlung in die Kapitalrücklage müssten die Kommunen auch Bürgschaften für die von der EEH aufzunehmenden Darlehen in Höhe ihres Beteiligungsanteils übernehmen. Zwar erhalten die Kommunen für die Übernahme dieser Bürgschaften eine Provision, jedoch unterliegt die Einlage einer gewissen Unsicherheit hinsichtlich der Rentabilität und des Zeitraums, in dem die Investitionen zurückfließen würden.

Die Finanzierung der Projekte würde maßgeblich über Darlehen erfolgen, die von der EEH aufgenommen und in die gemeinsamen Projektgesellschaften eingebracht werden. Die Rückzahlung dieser Darlehen und die Bedienung des Kapitaldienstes hängen von der wirtschaftlichen Entwicklung der Projekte ab, was weitere Risiken für die Kommunen mit sich bringe.

Entscheidung nicht entgültig

Angesichts der vorliegenden Informationen schlägt die Stadtverwaltung von Brilon dem Rat vor, sich momentan nicht an der Gründung der EEH zu beteiligen. In der Beschlussvorlage heißt es:

„Im Ergebnis kann momentan eine lohnende Beteiligung der Stadt Brilon an der Gründung der ‚Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH‘ nicht erkannt werden. Im Übrigen ist anzunehmen, dass ein großer Teil der zu erzielenden Überschüsse die Region und damit auch den heimischen Wirtschaftsraum verlassen wird. Aus diesen Gründen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass sich die Stadt Brilon an der Gründung der ‚Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH‘ nicht beteiligt.“

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Die Entscheidung der Stadt Brilon bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine zukünftige Beteiligung ausgeschlossen ist. In der Vorlage des Hochsauerlandkreises wird ausdrücklich erwähnt, dass eine Beteiligung selbstverständlich noch möglich ist, sollten sich die Rahmenbedingungen ändern oder neue Erkenntnisse gewonnen werden. Die endgültige Entscheidung liegt beim Rat der Stadt, der in seiner Sitzung am 26. September 2024 über den Beschlussvorschlag beraten und abstimmen wird.