Brilon. Ein Radfahrer ist auf der B480 tödlich verunglückt. Bisher gab es dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Ändert sich das jetzt?

Ein tragischer Unfall an der B480 wirft die Frage auf, ob er hätte verhindert werden können, wenn es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesstraße gegeben hätte.

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Bereits im Jahr 2020 gab es politische Bestrebungen, die gefährliche Stelle, an der die Fahrradfahrer die B480 queren müssen, zu entschärfen. Da habe es sich aber um die andere Fahrspur gehandelt, sagt das Ordnungsamt. Nun will die Stadt die Unfallstelle jedoch noch einmal überprüfen.

Radfahrer verunglückte tödlich

Was war passiert? Im Bereich der Einmündung „Fünf Brücken“ wollte ein 83-jähriger Radfahrer die B480 queren, um anschließend dem Fahrradweg weiter in Richtung Brilon zu folgen. Dabei übersah er offensichtlich einen auf der B480 in Richtung Brilon fahrenden 29-jährigen Motorradfahrer, der ebenfalls aus Brilon stammt, so die Polizei. Die beiden kollidierten und stürzten auf die Straße. Der Radfahrer verstarb noch an der Unfallstelle.

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Schon 2020 erreichte eine Anfrage aus der SPD-Fraktion die Stadt. Die Stadt antwortete damals: „Verkehrszeichen sind gemäß § 39 Absatz 1 StVO nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs unterliegen sogar noch strikteren Vorgaben, denn sie dürfen gemäß § 45 Absatz 9 StVO nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt“. Eine solche erhebliche Gefahrenlage könne sie nicht erkennen, schrieb die zuständige Mitarbeiterin des Ordnungsamtes: „Zumal mir die Kreispolizeibehörde auf Anfrage mitgeteilt hat, dass sich im Bereich der Radwegquerung seit dem Jahr 2012 lediglich vier Verkehrsunfälle ereignet, haben“.

Ansicht bisher nicht geändert

Auch heute steht die Stadt zu ihrer damaligen Aussage: „Die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung lassen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur zu, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.

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Eine solche erhebliche Gefahrenlage ist durch die vorhandene Beschilderung und die zusätzlichen baulichen Maßnahmen nicht erkennbar“, so die Stadt Brilon auf Anfrage der Westfalenpost.

Stelle wird überprüft

Die Stadt weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass der Unfall sich nicht genau an der Stelle ereignet habe, um die es bei der Anfrage der SPD-Fraktion ging: „Der Unfall ereignete sich allerdings auf der anderen Fahrspur in Richtung Brilon. Diese Fahrtrichtung war nicht von der Anregung auf Versetzung des Tempo-70-Schildes betroffen. An dem betroffenen Straßenabschnitt gilt die Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h, außerdem ist vor dem Kreuzungsbereich das „Achtung Radfahrer“ aufgestellt, das vor kreuzenden Radfahrern warnt“, so die Stadt.

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Die Fahrzeugführer auf der B 480 werden durch das Verkehrszeichen 138 ca. 300 Meter vor dem Radweg vor kreuzenden Radfahrern gewarnt, wodurch die Aufmerksamkeit erhöht werde, schreibt die Stadt. Auf dem Radweg werde an der Kreuzung durch das Verkehrszeichen 205 auf die Vorfahrt der Bundesstraße und somit auf die Wartepflicht der Radfahrer hingewiesen. Zusätzlich, so die Stadt, seien Umlaufsperren und Warnschwellen auf dem Radweg angebracht, um die Geschwindigkeit der Radfahrer vor dem Überqueren der B 480 erheblich zu reduzieren. Die Sichtverhältnisse seien als ausreichend festgestellt worden. Dennoch erklärt sich die Stadt bereit die Unfallstelle noch einmal zu begutachten: „Eine nochmalige Überprüfung des Kreuzungsbereiches wird anschließend (Anm. d. Red.: Nach den polizeilichen Ermittlungen) durch die Stadt Brilon erfolge“, so die Stadt abschließend.