Brilon. Ein Mann aus Brilon steht vor Gericht. In den USA hatte er sich akademische Titel gekauft und sich Prof. h.c. Dr. h.c. genannt. Darf er das?
Ziemlich durch den Wind war der 53-Jährige, als er jetzt wieder in Brilon vor Gericht stand und sich wegen des gleichen Delikts zu verantworten hatte, das ihm erst im Januar eine Freiheitsstrafe von vier Monaten eingebracht hatte. Im Internet hatte sich der IT-Fachmann als Prof. h.c. Dr. h.c. ausgegeben, obwohl das einzige, was er für diesen Titel geleistet hatte, die Online-Überweisung auf das Konto einer ominösen Kirchen-Uni in den USA gewesen war.
Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe möglich
Als Party-Gag mögen Visitenkarten mit akademischer Politur ja durchgehen. Und es ist auch legal, derartige Dokumente zu erwerben, aber: „Ein gekaufter Titel darf in Deutschland nicht geführt werden“, machte Richterin Carina Lücke-von Rüden dem Angeklagten noch einmal deutlich. Für den „Missbrauch von Titel, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“ sieht § 132 a des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Richterin: „Googeln Sie doch mal Ihren Namen“
Er habe schon gedacht, dass das alles Quatsch sei, sagte der Angeklagte. Aber sein Kompagnon habe darauf Wert gelegt. Er selbst habe keinen Zugriff auf die Internet-Auftritte ihrer Firmen und könne das nicht ändern. Mal sei wohl was gelöscht und dann wieder eingestellt worden. Zudem habe man sich zwischenzeitlich verkracht. „Googeln Sie doch mal Ihren Namen“, empfahl die Richterin dem IT-Fachmann. Dann werde er schnell sehen, wo überall seine Titel immer noch verwendet werden. „Klären Sie das, sonst gibt es immer wieder eine Anklage“, schrieb die Richterin dem 53-Jährigen ins Stammbuch.
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Dann dürfte der Professor Doktor ehrenhalber nicht so glimpflich davonkommen wie dieses Mal. Die Richterin stellte das Verfahren ein. Ein Strafe falle gegenüber dem im Januar gesprochenen Urteil nicht ins Gewicht. Damals hatte das Gericht die vier Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Für die dürfte beim nächsten Mal wohl Strg Z gelten.