Brilon. Der Rat Brilon hatte die beiden Betriebsräte im Zuge der Krankenhaus-Krise 2019 abberufen. Am Freitag war Kammertermin am Arbeitsgericht.

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Sie waren, wie manche Fragesteller in jener turbulenten Zeit, der Maria Hilf-Geschäftsführung und der politischen Mehrheit unbequem: Mit einer Änderung des Gesellschaftsvertrages legte der Rat Brilon im September 2019 den Grundstein dafür, dass der Betriebsratsvorsitzende des Krankenhauses und sein Stellvertreter aus dem Aufsichtsrat flogen.

Das Procedere geht in Ordnung - zumindest nach Ansicht des Arbeitsgerichts Arnsberg. Im Kammertermin am Freitag beim Gerichtstag in Brilon wies das Gericht unter Vorsitz von Richter Dr. Klemens Teipel den Antrag der beiden zurück, solange weiter dem Aufsichtsrat angehören zu können, wie der Betriebsrat keine neuen benennt oder aber den Aufsichtsrat um zwei Betriebsratsmitglieder zu ergänzen.

Es kriselte hinter den Kulissen

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Ein Blick zurück: Nachdem der langjährige Krankenhaus-Geschäftsführer Bernd Schulte, Vordenker und Macher am Schönschede, zum Jahreswechsel 2013/14 in den Ruhestand getreten war, fing es an hinter den Kulissen zu kriseln.

Die Stadt als Träger erhielt darauf schon frühzeitig aus internen Kreisen Hinweise, aber vor allem forderten die Briloner Bürgerliste (BBL) und die FDP Transparenz und Aufklärung. Das kam bei CDU und SPD im Rat bekanntlich gar nicht gut an.

Nach Kommunalwahl Gremien neu besetzt

Aufsichtsrat: Bürgermeister Dr. Christof Bartsch (Vorsitzender), Lukas Wittmann (CDU), Holger Borkamp (CDU), Dieter Henke (CDU), Hubertus Weber (SPD), Kathrin Hartmann (SPD), Reinhard Loos (BBL) sowie beratend als Arbeitnehmer-Vertreter Anke Schackmann (Oberärztin) und Jutta Kaiser (Leitung Endoskopie).Gesellschafterversammlung: Franz Heers (Kämmerer)

Als im Frühjahr 2019 Rene Thiemann die Regie im Krankenhaus übernahm, räumten auch Bürgermeister Dr. Bartsch und Vertreter der CDU und SPD ein, die wahre Lage am Schönschede nicht erkannt und nicht eher auf Managementfehler reagiert zu haben. Nach drei desaströsen Jahresdefiziten legten Stadt und Geschäftsführer Thiemann einen rigorosen Sparkurs ein.

Der Rat als Vertreter des Krankenhausträgers flankierte die Sanierung mit einem neuen Gesellschaftsvertrag. Mit schlankeren Strukturen - sprich: kleineren Gremien - sollte kürzere Entscheidungswege möglich werden. Das kostete BBL, FDP und Die Linke Sitz und Stimme.

2005 Umwandlung von AöR in eine gGmbH

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Und zudem beschloss der Rat, die Mitarbeiter-Vertretung im Aufsichtsrat neu zu regeln. Bis dahin stellte der Betriebsrat zwei Mitglieder mit beratender Funktion ab - so war es 2005 bei dem Wechsel des Krankenhausbetriebs von einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu einer gGmbH im Personalüberleitungsvertrag festgehalten worden.

Mit dem neuen Gesellschaftsvertrag setzte der Rat den 2010 in die Gemeindeordnung eingefügten §108a um. Danach kann der Rat sich seine Arbeitnehmervertreter aussuchen. Dazu muss das kommunale Unternehmen dem Rat eine Kandidatenliste vorlegen. Das erfolgte im Maria Hilf per Wahl. Zu der hatten sich die beiden Betriebsräte aus grundsätzlichen Gründen allerdings nicht aufstellen lassen.

Krankenhaus trägt Kosten

Der Anwalt der beiden Betriebsräte, Rechtsanwalt Kircher, sagte, dass die Gemeindeordnung den Überleitungsvertrag nicht verdrängen könne und dass deshalb der Aufsichtsrat „falsch besetzt“ sei. Deshalb klage man ja auch gegen die Krankenhaus gGmbH und nicht gegen die Stadt. Was übrigens auch eine Kostenfrage ist: Vor dem Verwaltungsgericht müssten die Betriebsräte als Kläger das Kostenrisiko selbst tragen, vor dem Arbeitsgericht allerdings muss der Arbeitgeber die Prozesskosten als notwendige Kosten des Betriebsrats übernehmen.

Richter: „Vielleicht sieht die nächste Instanz das ja anders“

Richter Dr. Teipel sagte, dass es ihm schwerfalle, die Gemeindeordnung in diesem Sinne auszulegen und das Gericht den Überleitungsvertrag über das Gesetz zu stellen. Die beiden Betriebsräte hätten sich ja auch zur Wahl nominieren lassen können: „Vielleicht wären Sie ja gewählt worden.“

Der Rechtsvertreter der Stadt, Anwalt Happe, verwies darauf, dass der Gesellschaftsvertrag mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und die Beschlüsse dort nicht angefochten worden seien.

Richter Dr. Teipel: „Vielleicht seht die nächste Instanz das ja anders.“